Hallo zusammen,
mir wird das bestimmt während der UGL noch alles erklärt... aber ich bin neugierig und würde das Thema Trennungsgeld gerne vorher verstehen.
Ich habe nun so viel gelesen zu dem Thema und möchte einmal niederschreiben wie ich das verstanden und ausgelegt habe. Btw. ich bin nicht verheiratet.
Bitte berichtigt mich, wenn ich in meiner Ausführung Fehler mache oder etwas falsch verstanden habt bzw. bestätigt mich wenn ich richtig liege.
Bin ich berechtigt TG zu erhalten?TGV §1 1.3 Berechtigt sind Berufssoldaten und SaZDa ich meinen Dienst als SaZ beginne, werde ich wohl hier schon einmal berechtigt sein.
TGV §1 2.1 Versetzung aus dienstlichen GründenDa ich mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung in einem >30km (kürzeste Strecke 90km) weit entfernten Wohnort miete, sollte dieser Punkt quasi als "Erstversetzung" zum Dienstort auch zutreffen.
TGV §1 3.1 bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 13 der neue Dienstort ein anderer als der bisherige Dienstort ist und die Wohnung nicht im Einzugsgebiet (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Bundesumzugskostengesetzes) liegt.Da ich >30km (kürzeste Strecke 90km) vom Dienstort weg wohne und der "neue" Dienstort mein erster Dienstort ist, sollte ja auch das zutreffen.
Fazit: Aus den Punkten schließe ich, das ich wohl trennungsgeldberechtigt bin.
Da ich aktuell noch nicht 25 Jahre alt bin, erhalte ich im ersten Jahr ja auf jeden Fall eine Unterkunft in der Kaserne, wodurch auch der Punkt unter TGV §3 1 greifen würde.
Hier würde ich gerne mit dem Trennungsgeld die kommenden Kosten der Unterbringung decken.
Nach Plan würde ich entsprechend auch länger ein Zimmer in der Kaserne beziehen wollen. Ob das möglich ist wird sich dann zeigen.
Wäre ich dann immer noch trenungsgeldberechtigt?
Auch habe ich gelesen, das man das Trennungsgeld für jeden Tag genau angeben muss... wie funktioniert das?
Muss ich da jeden Tag mitschreiben, welchen ich wo war und das dann am Ende des Monats beantragen, sodass ich im Folgemonat die Leistungen rückwirkend erhalte?
Das ich einmal zentral (glaub für jedes Jahr neu) quasi eine Trennungsgeldzulassung beantragen muss haben ich auch gelesen. Ebenfalls, das ich 1 Jahr rückwirkend TG beantragen kann (ob das nun stimmt oder nicht).
Eine Frage am Rande (ähnliches Thema): Ich habe von einem Bekannten gehört, das die BW ihm (IT Offz) eine Wohnung in Berlin stellt. Wie wird das geregelt und wie ist das dann mit den Trennungsgeld, da ich ja immer noch in meinem "Hauptwohnort" gemeldet bin?
Vielleicht ein wenig wirr... und chaotisch. Hab halt viele Seiten und viele Infos zusammengeschmissen und im Moment ist das für mich auch noch so ein wirrwarr.
Bin halt noch neu im Paragraphenjungel