@ OLMT,
der von Ihnen aufgeführte Widerspruch ist nur scheinbar vorhanden. Denn dass es gab entsprechende, vereinheitlichende Regelungen für Kopfbedeckungen bereits in der alten ZDv und in der Vorgänger-Zentralregelung, deren Wortlaut fast unverändert auch in die neu erschienene Regelung gefunden haben. Es reicht also nicht, sich nur eine der regelungen herauszugreifen, um Widersprüche zu entzdecken. Denn die sind nur scheinbar.
Eigentlich ist es ganz einfach: Der HUT trägt die Kopfbedeckung seiner Truppengattung. Mit Ausnahme, er wird in die Gebirgsjägerbrigade, die DSK, die D/F-Brigade, in die dt. Anteile multinationaler Führungsstäbe (D/NL-Korps, EuroKorps, multinationales Korps Nordost etc. oder eben in den OrgBer CIR versetzt. Denn dort trägt hat er die in den jeweiligen Nummern der Regelung beschriebenen Kopfbedeckungen zur Uniform zu tragen. Neu daran ist eigentlich lediglich, dass mit dem CIR die sämtliche militärischen Angehörigen eines gesamten milOrgBer eine einheitliche Kopfbedeckung tragen, uniformträgerbereichpbergreifend.
Die von Ihnen beschriebene Regelung, dass Angehörige der GebJgTr außerhalb der GebJgBrig/Tragtierkoimpanie ihre Bergmütze nur in bestimmten anderen Bereichen weitertragen dürfen und sonszt das Jägerbarett zu tragen hätten, ist genau so auch in der Vorgängerregeöung gewesen. Nur - dass es den milOrgBer CIR mit seiner einheitlichen Kopfbedeckung bis dato nicht gab.
Ihre Frage, welche Kopfbedeckung der Gebirgsjäger denn nach seiner Verwendung im CIR zum Beispiel im EinsFüKdo zu tragen hätte, lässt sich so pauschal nicht sagen: Dazu muss man in die SlOrg schauen, wie der Dienstposten, auf den er versetzt wird, codiert ist. Ist es ein Heeresdienstposten, so darf er wieder seine Bergmütze tragen. Ist es ein von CIR zu besetzender Dienstposten, so hat er weiterhin sein CIR-Barett zu tragen, wenn er denn vorschriftsmäßig unterwegs sein will oder soll.
Wobei die Frage der richtigen Kopfbedeckung tatsächlich - gerade hinsichtlich der Bergmütze und des Fallschirmjägerbaretts - durchaus an prominenter Stelle vorschriftswidrig vorgelebt wird. Um nur zwei bekannte Beispiele zu nutzen: Unser GI müsste schon lange wieder das Artilleriebarett tragen, denn die Berechtigung zum Tragen des Fallschiormjägerbaretts erlosch mit Ende seiner Stehzeit in der LLBrig 26. Und der derzeitige stvKdr 1. PzDiv, BrigGen Matz hätte nach Abversetzung aus der GebJgBrig auch die Bergmütze ablegen und wieder sein Jägerbarett tragen müssen (denn das ist seine Truppengattung).