Das gesamte Stiefelsortiment ist mittlerweile als Beschaffungsauftrag an die Industrie vergeben worden. Der Zulauf erfolgt etappenweise entsprechend der Vergabe und gelangt zunächst in das ehemalige zentrale Bekleidungsamt in RENDSBURG. Dort werden die einzelnen Partien gelagert, bis eine genügend große Anzahl der Modelle vorhanden ist, um die SVS damit auszustatten. Aus diesem Grund sind die verschiedenen SVS in Deutschland auch mit mehr oder minder vielen Stiefelmodellen ausgestattet und können diese dann entsprechend ausgeben.
Dieser Zustand wird bis 2021/2022 andauern, denn erst dann wird die Herstellerindustrie alle beauftragten Lose hergestellt und ausgeliefert haben. Bis dahin gilt der Grundsatz: Bei Neueinkleidungen/Umkleidungen im Rahmen von Verwendungsänderungen hat - je nach Verfügbarkeit in den SVS (s.o.) - jeder Soldat/Reservist die Möglichkeit, neben dem "traditionellen" Kampfstiefel zwei Paar "neue Stiefel" für sich auszuwählen. Dasselbe gilt für Soldaten, die in für einen Einsatz ausgestattet werden. Eine "Umrüstung" vom traditionellen Kampfstiefel auf die neuen Modelle ist bis zum Abschluss der Beschaffung nicht vorgesehen. Hier gilt der schon beschriebene Grundsatz: Wird ein Kampfschuh wegen Unbrauchbarkeit getauscht/ausgesondert und der Soldat ist noch nicht im Besitz der neuen Kampfschuhe, so ist - - Verfügbarkeit in seiner SVS vorausgesetzt - ihm Gelegenheit zu geben, sich einen der neuen Stiefel auszuwählen.