http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/start/service/nachr/!ut/p/z1/hY9BD4IwDIX_Ed0AEY5DghAJGlGUXcwCC2JwI8skHvzxjmi8EXt4Sd9rv6ZA4QxUsLFrme6kYL3pK-pdQj87ZHZg21FJHJQm2806Xvk2whhKOP0boSZGM0UQFA2HyjCWs4zEhQIo0IZbtRRcT6q50J3RVjEtlTVIpfspeShlEqtroEI4CpGLne8p_CJHEhSej90oDfcT8MZG9vztsnp6GqorE03Pd7ImH2O4x36eL9o3VLutzQ!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DVA30IHOKGFC820H4Neue Schieß- und Waffenvorschriften ab dem 01.01.2018 - Update für die Reserve!
Schießen in der Reserve (Quelle: Bundeswehr/Marco Dorow)
Ab 01.01.2018 treten in der Bundeswehr neue Schieß- und Waffenvorschriften in Kraft. Die in Federführung des Ausbildungskommandos des Heeres erarbeiteten neuen Regelungen ersetzen die "Bestimmungen für die Durchführung der Schießausbildung mit Handwaffen nach neuem Schießausbildungskonzept" und die jeweiligen Waffenregelungen.
Folgende Regelungen sind neu veröffentlicht:
- Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4751 "Schießausbildung mit Handwaffen"
- Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 "Schießen mit Handwaffen" (Nur zum Erhalt der Schießfertigkeit nicht nach neuem Schießausbildungskonzept umgeschulter Soldaten, G36, P8 und MG3)
- Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4741 "Schießen mit dem Gewehr G36"
- Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4740 "Schießen mit der Pistole P8"
- Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4747 "Schießen mit der Maschinenpistole MP7"
In den neuen Regelungen A2-222/0-0-4751 (für nach neuem Schießausbildungskonzept umgeschultem Personal) und A2-222/0-0-4750 (für nicht nach neuem Schießausbildungskonzept umgeschultem Personal) wird eine eindeutige Trennung zwischen umgeschultem und nicht umgeschultem Personal getroffen.
Die neuen Vorschriften wurden vom Herausgeber als VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft und dürfen somit nicht mehr über die Internetseite
www.reservisten.bundeswehr.de zur Verfügung gestellt werden. Die bisherigen Regelungen werden zum 22.12.2017 von unserer Internetseite genommen.
Der Wortlaut der A2-222/0-0-4750 sieht derzeit vor, dass nach neuem Schießausbildungskonzept umgeschulte Reservistinnen und Reservisten keine Übungen dieser Regelung schießen dürfen. Dieses Verbot wird in der nächsten Änderung wieder aufgehoben werden. Bis zur nächsten Änderung der A2-222/0-0-4750 ist bereits jetzt, entgegen der derzeitigen schriftlichen Festlegung in der Regelung, durch den Herausgeber festgelegt, dass auch bereits nach neuem Schießausbildungskonzept umgeschulte Reservistinnen und Reservisten im Rahmen der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit weiter nach dieser Regelung schießen dürfen. Des Weiteren ist auch der Erwerb des Leistungsabzeichens im Truppendienst für nicht umgeschultes Personal mit dem Erfüllen einer Wertungsübung G36-S-9 oder P-S-2 möglich.
Update für die Reserve!
Die oben aufgeführten vorläufigen Änderungen sind in die neuen Regelungen eingearbeitet worden. Die Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 steht als Version 4.1 und die Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4751 als Version 1.1 ab sofort unter "Regelungen Online" im Intranet der Bundeswehr zur Verfügung.