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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Schützenschnur 2018+  (Gelesen 37391 mal)

Holgi33

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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #15 am: 05. Februar 2018, 12:15:11 »

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/start/service/nachr/!ut/p/z1/hY9BD4IwDIX_Ed0AEY5DghAJGlGUXcwCC2JwI8skHvzxjmi8EXt4Sd9rv6ZA4QxUsLFrme6kYL3pK-pdQj87ZHZg21FJHJQm2806Xvk2whhKOP0boSZGM0UQFA2HyjCWs4zEhQIo0IZbtRRcT6q50J3RVjEtlTVIpfspeShlEqtroEI4CpGLne8p_CJHEhSej90oDfcT8MZG9vztsnp6GqorE03Pd7ImH2O4x36eL9o3VLutzQ!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DVA30IHOKGFC820H4

Neue Schieß- und Waffenvorschriften ab dem 01.01.2018 - Update für die Reserve!

Schießen in der Reserve (Quelle: Bundeswehr/Marco Dorow)

Ab 01.01.2018 treten in der Bundeswehr neue Schieß- und Waffenvorschriften in Kraft. Die in Federführung des Ausbildungskommandos des Heeres erarbeiteten neuen Regelungen ersetzen die "Bestimmungen für die Durchführung der Schießausbildung mit Handwaffen nach neuem Schießausbildungskonzept" und die jeweiligen Waffenregelungen.

Folgende Regelungen sind neu veröffentlicht:

- Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4751 "Schießausbildung mit Handwaffen"
- Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 "Schießen mit Handwaffen" (Nur zum Erhalt der Schießfertigkeit nicht nach neuem Schießausbildungskonzept umgeschulter Soldaten, G36, P8 und MG3)
- Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4741 "Schießen mit dem Gewehr G36"
- Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4740 "Schießen mit der Pistole P8"
- Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4747 "Schießen mit der Maschinenpistole MP7"

In den neuen Regelungen A2-222/0-0-4751 (für nach neuem Schießausbildungskonzept umgeschultem Personal) und A2-222/0-0-4750 (für nicht nach neuem Schießausbildungskonzept umgeschultem Personal) wird eine eindeutige Trennung zwischen umgeschultem und nicht umgeschultem Personal getroffen.

Die neuen Vorschriften wurden vom Herausgeber als VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft und dürfen somit nicht mehr über die Internetseite www.reservisten.bundeswehr.de zur Verfügung gestellt werden. Die bisherigen Regelungen werden zum 22.12.2017 von unserer Internetseite genommen.

Der Wortlaut der A2-222/0-0-4750 sieht derzeit vor, dass nach neuem Schießausbildungskonzept umgeschulte Reservistinnen und Reservisten keine Übungen dieser Regelung schießen dürfen. Dieses Verbot wird in der nächsten Änderung wieder aufgehoben werden. Bis zur nächsten Änderung der A2-222/0-0-4750 ist bereits jetzt, entgegen der derzeitigen schriftlichen Festlegung in der Regelung, durch den Herausgeber festgelegt, dass auch bereits nach neuem Schießausbildungskonzept umgeschulte Reservistinnen und Reservisten im Rahmen der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit weiter nach dieser Regelung schießen dürfen. Des Weiteren ist auch der Erwerb des Leistungsabzeichens im Truppendienst für nicht umgeschultes Personal mit dem Erfüllen einer Wertungsübung G36-S-9 oder P-S-2 möglich.

Update für die Reserve!

Die oben aufgeführten vorläufigen Änderungen sind in die neuen Regelungen eingearbeitet worden. Die Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 steht als Version 4.1 und die Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4751 als Version 1.1 ab sofort unter "Regelungen Online" im Intranet der Bundeswehr zur Verfügung.
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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #16 am: 05. Februar 2018, 22:19:21 »

@F_K
"Offtopic"
Ich verstehe den Sinn Ihrer Frage.
Und denke die Kapazitäten sollten erst einmal für die aktive Truppe zur Verfügung stehen.
Trotzdem mal ein  Denkanstoß:
Es kommen immer mehr Resi's mit nSAK ausbildung: fwdl und die ersten Zeitsoldaten nach Dze etc.
deswegen wird bald zweigleisig gefahren. Wie der Übergang laufen soll ist derzeit nicht bekannt!
Durch aussetzung der Wehrpflicht kommen weniger Resis nach, das heißt wenn unser Land  die Reserve am leben erhalten möchte,
sollte auch Truppen nah ausgebildet weden Sonst kommt bald keiner mehr in seiner FREIZEIT und der Sinn der Reserve ist dann noch fraglicher !

Wir haben z.B. einen Resi als nSAK Ausbilder der eine aktive (dankbare) Einheit ausbildet und so weiter.
Also bitte etwas Respekt auf Gegenseitigkeit wir alle haben das schon schwer genug.
Gruß
   
   

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F_K

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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #17 am: 05. Februar 2018, 22:24:21 »

Verstehe ich nicht.
Der Unbeorderte leisten keinen Mil. Beitrag - warum dann ausbilden?
Der Beorderte kann ja ausgebildet werden.

Der Implementierte darf auch "alt" schliessen - also kein Problem.
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Andi

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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #18 am: 07. Februar 2018, 22:07:06 »

Wir haben z.B. einen Resi als nSAK Ausbilder der eine aktive (dankbare) Einheit ausbildet und so weiter.

Das könnte sich mit den seit dem 01.01. geltenden Vorschriften erledigt haben, da er erst mal umfangreich nachgeschult werden muss.
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F_K

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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #19 am: 08. Februar 2018, 06:39:06 »

... hilft ja nicht.

Ich kenne auch zwei Res, die NSAK Ausbilder sind. Und?

Die bilden nur in RDL aktive Soldaten aus - nicht während einer DVAG am Samstag andere Res.
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Andi

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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #20 am: 08. Februar 2018, 12:25:06 »

Und?
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F_K

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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #21 am: 08. Februar 2018, 14:21:10 »

Und deshalb, wie oben von mir geschrieben, gibt es eine "extra" Vorschrift für unbeorderter Res fürs "Samstags Schiessen" - das sollte man einstellen.
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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #22 am: 08. Februar 2018, 19:48:10 »

Mein Beispiel ist eins von vielen Missverhältnissen :
von den Reservisten werden Leistungen beordert und unbeordert an die aktive Truppe erbracht und zurück kommt nicht viel !
Schon persönlich im Großverband/Divisonsrahmen erlebt!

zur nSAK
Eigendlich sollte die Truppe das doch selber bewerkstelligen, das und ähnliche "Dinstpostenbesetzungen" kosteteN in der Vergangenheit sehr viele Wehrübungstage.
Wenn die Kontingente erschöpft waren, nur noch DVAG oder kurzfristige absagen von RDL etc. mit viel bösem Blut.
Da wird die Motivation schnell weniger.
Gruß

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F_K

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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #23 am: 08. Februar 2018, 20:09:41 »

Hä?

Längere RDL sind gewollt - von der BW und dem Gesetzgeber.

Bei geeigneter Planung gab es keine Probleme mit "Tagen" - hier schon öfter diskutiert.

Wenn tatsächlich "Leistungen" erbracht werden, ist eine Beorderung kein Problem - die meisten Stellen sind nicht besetzt.
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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #24 am: 09. Februar 2018, 06:39:50 »

Genau so sieht es aus nur wenn Einheiten die Tage anfang des Jahres beantragen, nicht nutzen und andere diese stunden nicht verwennden können.
Dan ist das ne Lusfnummer 2016 war im Somer praktisch alles weg. Dank erhöhung etwas besser 2017.

Der Gesetzgeber strebt in der Regel im SCHNITT 4 wöchige RDL an das sind 12  RDL auf einer Stelle.
Die Reseseve ist für Kriesen und besondere Ereignise da um dann denn Aufwuchs zu understützen darfür mus sie mit der Truppe üben /Spiegeldinstposten besetzen.
Die Reserve ist nicht dazu da um unzureichende Personalplanung auszugleichen!

2000-3000 Voll Stellen ermöglichen so 20000 bis 30000 Reservisten eine Wehrübung , es gibt nätürlich auch immer langfristige oder kurzfristige RDL
aber das sollte nicht die Regel sein.

So jetzt schluss mit offtopic Diskussionen. Das gehört hie nicht her. Gruß
 
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F_K

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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #25 am: 09. Februar 2018, 06:50:21 »

Rekonstitution ist nicht mehr geplant.

Vakanzenmanagement ist auch Aufgabe der Reserve - und Deine Tatsachenbehauptungen sind nicht richtig.
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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #26 am: 09. Februar 2018, 08:20:15 »

"Offtopic"

Ihre Ausage teile ich nicht zu 1zu1.  Sie ist nicht dazu da langfristige vorher planbare Personallücken zu schließen!

Beachten sie bitte:

Drucksache
A2-1300/0-0-2
Zentralrichtlinie vom 23.06.2017
Aktenzeichen 16-39-00

Gruß
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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #27 am: 09. Februar 2018, 09:11:07 »

Zitat
langfristige vorher planbare Personallücken


Zitat
Dunkel war’s, der Mond schien helle ist ein Gedicht eines unbekannten Autors.

Das Gedicht ist davon geprägt, dass – wie im Titel – den gemachten Aussagen gleich widersprochen wird. Es lebt von Oxymora und Paradoxien bzw. offensichtlichen Widersprüchen

Ein TrT, der seine RDL Tage rechtzeitig, wie befohlen geplant hatte, hat NIE Probleme mit RDL Tagen.

Die Verantwortung für die Fehlplanungen lagen also immer bei den TrT - nicht beim Gesetzgeber oder der "bösen BW".

Leider gibt und gab es viele ResBearbeiter, die dies natürlich (ihre eigenen Fehler), nicht so eingeräumt haben.
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F_K

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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #28 am: 09. Februar 2018, 09:17:53 »

Nachtrag:

Zitat
2.1.3 Reservistendienst
2.1.3.1 Begriff und Zweck
2008. Reservistendienst darf allein dienstlichen Zwecken dienen. Er wird zur Herstellung der
Einsatzbereitschaft von DSt
im Frieden durchgeführt. Des Weiteren dient er der Erhaltung und
Steigerung der Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr (Bw). Zudem dient er sowohl der Kompensation
von Vakanzen oder der Deckung eines temporär erhöhten Bedarfs
als auch der Aus-, Fort- und
Weiterbildung für bestehende oder geplante Verwendungen von Reservistinnen und Reservisten.
Darüber hinaus dient er im Rahmen der bu ResArb0F
1 der Erhaltung von Fähigkeiten und Fertigkeiten
von Reservistinnen und Reservisten. Innerhalb des RD wird zwischen allgemeinem und besonderem
RD unterschieden.

Also bitte mal genau die Ziffer benennen, die aussagt, Vakanzen wären nicht durch Res zu schließen.
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Antw:Schützenschnur 2018
« Antwort #29 am: 09. Februar 2018, 12:29:13 »

Wenn Vakanzen wiederholt und vorhersehbar auf einem Posten auftreten ist das doch schon der Planungsfehler.
Der Reservist sollte nur unpanmässige lücken decken! Krankheiten, besondere Lagen,  kurzfristiger bedarf an Mangel ATN Inhaber etc.
Wir können endlos so weiter diskutieren das wird aber nichts bringen.
Die Streitkräfte müssten auch ohne Reservisten  in der Grundstrucktur (und dazu gehört die Ausbildung) funktionieren  !
Gruß

   
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