Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
Um einige Fragen noch vorab zu beantworten:
Ich bin der Freund der Soldatin und diene in einer anderen Einheit. Der strenge Verweis soll ausgesprochen werden, weil Sie gegenüber einem Arzt der Zivil für die Bw tätig ist, eine unwahre Dienstliche Meldung abgegeben hat.
Die Soldatin sollte sich im Krankenhaus zur Untersuchung des Kindes einfinden, aufgrund von akuten Schmerzen. Sie hat dieses jedoch nicht gemacht, sondern fuhr zur Frauenärztin, da Sie es für sinnlos erachtete eine viel weitere Strecke in Krankenhaus zu fahren, statt zur nahen Frauenärztin zu fahren, der die selbe Untersuchung durchführt. Der zivile Arzt der Bw hat sich daraufhin bei seinem und Ihrem DV beschwert. Ich möchte und darf dieses Dienstvergehen nicht bewerten und gehe vollkommen mit, dass man unwahre dienstliche Meldungen nicht ungestraft lassen darf. Jedoch finde ich das "geplante" Aussprechen, trotz Beschäftigungsverbot mehr als fragwürdig.
Die Soldatin befindet sich mittlerweile im sechsten Monat und soll in Unform anreisen. Diese passt ihr nicht mehr und muss daher auf meinen Tagesdienstanzug zurückgreifen, welches ich schon mehr als schwachsinnig finde. Dieses hat sie übrigens auch gemeldet, jedoch schien dies egal zu sein. Ich finde dies eine bodenlose Frechheit, aber mehr als ihr zu einer Beschwerde raten, kann ich auch nicht.
Ihr seht das alle in etwa so gespalten, wie ich und nehme heute daher Verbindung mit unserem Rechtsberater auf. Ich will natürlich die Suppe auch nicht überkochen lassen, gerade weil ich nicht betroffen bin und möchte das Verhältnis zwischen der Soldatin und Einheit nicht noch weiter verschlechtern, wegen einer Lappalie.