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Autor Thema: Beschwerde über Landtagsabgeordneten an die Verteidigungsministerin - Dauer?  (Gelesen 2740 mal)

Laufbahnwechsler2016

  • Gast

Guten Tag Kameraden.

Ich habe mich am 28.09.2017 mit einem Schreiben an einen Landtagsabgeordneten an die Verteidigungsministerin gewandt. Konkret, ohne ins Detail gehen zu wollen, geht es hier um die Personalbearbeitung bzw. einen Laufbahnwechsel der sich seit mehr als 400 Tagen (Antrag 12.2016) hinzieht und einen Wegeunfall, der mir im Rahmen einer Erste-Hilfe-Maßnahme bei einem Verkehrsunfall passiert ist. Bei der Absicherung der Unfallstelle bzw. den Erste-Hilfe-Maßnahmen habe ich mich leider selbst verletzt. Hier wurde ich im Nachgang auch ziemlich allein gelassen und ein Erkundigen nach dem Gesundheitszustand seitens der Vorgesetzten erfolgte auch nicht.

Besonders in dem ersten Fall habe ich bereits alle Möglichkeiten, die sich mir auf dem Dienstweg ergeben ausgeschöpft (Antrag auf Stellungnahme, Suche eines pers. Gesprächs mit DV/KpFw, aktives Mitarbeiten im Bewerbungsverfahren, Hinzuziehung der VP bzw. des ÖPR, regelmäßiges Nachfragen beim S1). Alles schwarz auf weiß bzw. mit genauen Daten nachweisbar.

Daher sah ich mich ende September des vergangenen Jahres leider gezwungen, den oben angegebenen, eher ungewöhnlichen Weg zu gehen.
Dieses Schreiben hat auch schnell als Rotkreuz seine Runde gedreht und kam über einen Staatssekretär ca. 2 Wochen später in meine DSt zurück, wo jegliche aufgeführten Vorgesetzten zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurden. Eine Entbindung der Schweigepflicht für das BAPersBw gegenüber dem Landtagsabgeordneten habe ich ebenfalls unterschrieben.
Am Montag habe ich, da ich seitdem nichts mehr gehört habe, im Büro des Landtagsabgeordneten angerufen um einen Sachstand zu erfragen. Mit dem Ergebnis das es noch keine Rückläufer vom Staatssekretär und/oder BMVg gibt.

Ich möchte hier auch keine Diskussion über das für und/oder wider dieser "Möglichkeit" ausbrechen lassen. Konkret habe ich eher ein paar Fragen, die mir meine Vorgesetzten nicht beantworten wollen oder können.

1. Ist diese Bearbeitungsdauer "normal"?
2. Habe ich in irgendeiner Form ein Recht auf einen Bescheid über meine Beschwerde? Ich bewege mich hier ja nicht auf dem normalen Dienstweg.
3. Bekomme ich nach Abschluss der "Ermittlungen/Untersuchungen" einen Bescheid, aus dem irgendwas hervorgeht? Jetzt nicht zwangsweise irgendwelche Disziplinarmaßnahmen gegen Vorgesetzte, aber trotzdem "konkrete" Aussagen?
4. Hat vielleicht wer (persönliche) "Erfahrungen" in dem Bereich und kann bzw. möchte diese mitteilen?

Ich bin über jede hilfreiche Antwort dankbar und danke euch bereits jetzt für die investierte Zeit.

MkG,
Laufbahnwechsler 2016
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KlausP

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Zitat
... Habe ich in irgendeiner Form ein Recht auf einen Bescheid über meine Beschwerde?  ...

Von einer Beschwerde im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung habe ich in Ihrem Text nichts gelesen. Ein Landtagsabgeordneter ist keine Beschwedeinstanz! Auch wenn dieser sich an einen Staatssekretär im BMVg oder die Ministerin selber wendet wird aus Ihrer Eingabe keine Beschwerde.

Es bleibt Ihnen nur, sich selber schriftlich zu beschweren. An wen Sie die Beschwerde richten, hängt auch davon ab, worüber Sie sich konkret beschweren wollen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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Antw:Beschwerde über Landtagsabgeordneten an die BMVg- Dauer?
« Antwort #2 am: 23. Januar 2018, 17:27:32 »

1: Ja, wer den "großen" Verteiler wählt, bindet viele Instanzen ein und das dauert.
2: Das ist doch keine Beschwerde, der Beschwerdeweg sieht anders aus
3: Du bekommst eine Antwort, wie die aussehen wird richtet sich halt nach dem Untersuchungsergebnis
4: Ich nicht, ich nutze die vorgegebenen und üblichen Wege: Beschwerde/Eingabe je nach dem und bin damit gut gefahren.
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justice005

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Der einzige Rechtsweg ist die formelle Beschwerde gemäß WDO. Alles andere ist bitten und betteln bei wichtigen Leuten, in der Hoffnung, dass jemand vielleicht beeindruckt davon ist. In der Sache bringt das üblicherweise gar nichts.

Um zu seinem Recht (!) zu kommen, wenn man denn tatsächlich Recht hat, muss man den Rechtsweg beschreiten und sonst gar nichts. Und der sieht wie folgt aus: Beschwerde - weitere Beschwerde - Truppendienstgericht - Bundesverwaltungsgericht.

Alles andere ist regelmäßig Quatsch.
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justice005

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WBO meinte ich natürlich (Wehrbeschwerdeordnung)
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wolverine

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Ob der Abgeordnete jemals antwortet, ist seine Sache. Einen Anspruch auf irgendetwas hat man da nicht.
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DA40

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1. Ist diese Bearbeitungsdauer "normal"?
2. Habe ich in irgendeiner Form ein Recht auf einen Bescheid über meine Beschwerde? Ich bewege mich hier ja nicht auf dem normalen Dienstweg.
3. Bekomme ich nach Abschluss der "Ermittlungen/Untersuchungen" einen Bescheid, aus dem irgendwas hervorgeht? Jetzt nicht zwangsweise irgendwelche Disziplinarmaßnahmen gegen Vorgesetzte, aber trotzdem "konkrete" Aussagen?
4. Hat vielleicht wer (persönliche) "Erfahrungen" in dem Bereich und kann bzw. möchte diese mitteilen?

Servus,

als jemand, der auch schon von verschiedenen Seiten (nein, nicht als Petent) in solche Prozesse eingebunden war, möchte ich gerne meinen Senf dazugeben.

1. Wenn Schleifen gedreht werden, dauert es immer länger - und vor allem, wenn eine der Ebenen Dein Anliegen für berechtigt hält. Denn dann muss erstmal eine Lösung gefunden und implementiert werden. Also ist "länger" nicht grundsätzlich schlecht.
2. Klares nein. Nachdem es aber wohl Dein Wahlkreisabgeordneter zu sein schein, wird man Dir ganz sicher antworten - zu sehr hat man Angst vor negativer Mundpropaganda, man melde sich nicht. Insofern frage ruhig einmal höflich per Email oder Telefon nach. Evtl. ist es tatsächlich untergegangen.
3. Ebenfalls nein.
4. Grundsätzlich bin ich ein großer Freund des Beschwerdeweges, der allerdings auch sehr beschwerlich ist. Der Weg, ganz oben anzuklopfen ist also nicht immer falsch. Wenn man tatsächlich auf Missstände, gerade konzeptioneller und allgemeiner Art hinweisen möchte, halte ich es für eine gute Sache, einfach, weil das Blatt Papier dann mehr Leute in die Hand nehmen (müssen).

Gleichzeitig sollte aber jeder Petent, der über die BMin'n, Abgeordnete oder die Inspekteure seine "Beschwerde" einspeist, wissen, welche Kosten, welchen Aufwand (und letztlich welche Kosten) er für die Truppe damit produziert. Aber das muss letztlich jeder für sich selbst abschätzen. Die Beschwerde ist hier kostengünstiger und gibt letztlich den näher Zuständigen die Chance, Missstände zu beheben, ohne gleich von oben "einen auf den Deckel zu bekommen".
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schlammtreiber

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Rein interessehalber: warum denn gerade über den Landtagsabgeordneten, der ja nun mit Berlin (BMVg) mal so gar nichts zu tun hat, statt wenigstens über den Bundestagsabgeordneten?

Vermutlich weil der MdL persönlich bekannt ist?
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F_K

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Antw:Beschwerde über Landtagsabgeordneten an die
« Antwort #8 am: 26. Januar 2018, 13:14:40 »

Zitat
4. Grundsätzlich bin ich ein großer Freund des Beschwerdeweges, der allerdings auch sehr beschwerlich ist. Der Weg, ganz oben anzuklopfen ist also nicht immer falsch.

Was ist denn daran beschwerlich, ein, zwei Sätze auf Papier zu schreiben?

Zitat
Wenn man tatsächlich auf Missstände, gerade konzeptioneller und allgemeiner Art hinweisen möchte, halte ich es für eine gute Sache, einfach, weil das Blatt Papier dann mehr Leute in die Hand nehmen (müssen).

Hier scheint es dem TE ja um eine konkrete Sache / einen Vorgang zu gehen, und NICHT um konzeptionelle Dinge.
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DA40

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Antw:Beschwerde über Landtagsabgeordneten an die
« Antwort #9 am: 26. Januar 2018, 21:41:07 »

Was ist denn daran beschwerlich, ein, zwei Sätze auf Papier zu schreiben?

Nicht das Einlegen der Beschwerde an sich  (aber das hast Du mir sicher auch nicht unterstellt) - aber bis sich aufgrund einer (berechtigten) Beschwerde etwas bewegt, wenn der DV sich keiner Schuld bewusst ist und damit ebendieser nicht abhilft, dauert es eben. Weitere Beschwerde, in der Regel unter Einbeziehung der RB, Truppendienstgericht... Wenn die Ministerin (bzw. ihr Büro) etwas für abhilfebedürftig hält, geht alles viel schneller ;).
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F_K

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... da habe ich andere Erfahrungen.

Der Trick ist ja, ohne Beschwerde auszukommen - dann ist diese am wirksamsten.

( .. die grösste (Kreigs) Kunst ist es, ohne Kampf zu siegen. SunZi)
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Ralf

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Zitat
Wenn die Ministerin (bzw. ihr Büro) etwas für abhilfebedürftig hält, geht alles viel schneller ;).
Eigentlich könnte man dann ja die Beschwerde abschaffen.  ::)
Dass das schneller geht, halte ich für ein Gerücht. Ein berechtiges und gesetzes- und regelkonformes Anliegen lässt sich immer am besten sachlich über eine Beschwerde abarbeiten. Direkte Schreiben an die militärische Führung scheinen eher dann zum "Erfolg" zu verhelfen wenn subjektive Benachteiligungen empfunden werden. Das Ergebnis ist dann eine Handlungsanweisung BMVg, die umzusetzen ist, aber nicht immer erlasskonform ist und erzeugt auch schon mal Unrecht im Recht. Ja ich stehe dem schon kritisch gegenüber. Es gibt genügend und andere Wege (Beschwerde, Eingabe).
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Andi

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Antw:Beschwerde über Landtagsabgeordneten an die
« Antwort #12 am: 27. Januar 2018, 16:23:42 »

Wenn die Ministerin (bzw. ihr Büro) etwas für abhilfebedürftig hält, geht alles viel schneller ;).

Du meinst da kommt dann ein Staatssekretär vorbei und haut dem Chef auf die Finger? Sorry, das ist doch nicht dein Ernst.
Alleine bis auf Leitungsebene ein Problem überhaupt verstanden werden kann weit länger dauern als die Bescheidung einer Beschwerde und einer weiteren Beschwerde.
Und wenn ein Disziplinarvorgesetzter selbst "das Problem" ist, ist er sowieso nicht derjenige, der die Beschwerde auf den Tisch bekommt. Er ist dann derjenige, der Stellungnahmen schreibt oder vernommen wird.

Gruß Andi
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Zitat
Wenn die Ministerin (bzw. ihr Büro) etwas für abhilfebedürftig hält, geht alles viel schneller ;).
Eigentlich könnte man dann ja die Beschwerde abschaffen.  ::)
Dass das schneller geht, halte ich für ein Gerücht. Ein berechtiges und gesetzes- und regelkonformes Anliegen lässt sich immer am besten sachlich über eine Beschwerde abarbeiten. Direkte Schreiben an die militärische Führung scheinen eher dann zum "Erfolg" zu verhelfen wenn subjektive Benachteiligungen empfunden werden. Das Ergebnis ist dann eine Handlungsanweisung BMVg, die umzusetzen ist, aber nicht immer erlasskonform ist und erzeugt auch schon mal Unrecht im Recht. Ja ich stehe dem schon kritisch gegenüber. Es gibt genügend und andere Wege (Beschwerde, Eingabe).

Nein, die Beschwerde ist deutlich effizienter für das System, möglicherweise nicht für den Einzelnen. Und daher sehe ich auch das vermehrte Schreiben "nach oben" kritisch.
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DA40

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Antw:Beschwerde über Landtagsabgeordneten an die
« Antwort #14 am: 02. Februar 2018, 16:21:27 »

Wenn die Ministerin (bzw. ihr Büro) etwas für abhilfebedürftig hält, geht alles viel schneller ;).

Du meinst da kommt dann ein Staatssekretär vorbei und haut dem Chef auf die Finger? Sorry, das ist doch nicht dein Ernst.
Alleine bis auf Leitungsebene ein Problem überhaupt verstanden werden kann weit länger dauern als die Bescheidung einer Beschwerde und einer weiteren Beschwerde.
Und wenn ein Disziplinarvorgesetzter selbst "das Problem" ist, ist er sowieso nicht derjenige, der die Beschwerde auf den Tisch bekommt. Er ist dann derjenige, der Stellungnahmen schreibt oder vernommen wird.

Gruß Andi

Nein, natürlich kommt nicht der Sts vorbei - aber im Zweifel kommt ein Anruf vom Kdo. Und unterschätze mal nicht die Leitungsebene - ich empfehle dir mal der entsprechenden Eingabereferate in den Kdos oder das InFü beim GI....

Naja, ob der Vorgesetzte das Problem ist, oder nicht, kann der Untergebene in den kritischen Fällen meist nicht erkennen. Sonst würde er sich ja gleich eine Ebene drüber beschweren...
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