Guten Tag Kameraden.
Ich habe mich am 28.09.2017 mit einem Schreiben an einen Landtagsabgeordneten an die Verteidigungsministerin gewandt. Konkret, ohne ins Detail gehen zu wollen, geht es hier um die Personalbearbeitung bzw. einen Laufbahnwechsel der sich seit mehr als 400 Tagen (Antrag 12.2016) hinzieht und einen Wegeunfall, der mir im Rahmen einer Erste-Hilfe-Maßnahme bei einem Verkehrsunfall passiert ist. Bei der Absicherung der Unfallstelle bzw. den Erste-Hilfe-Maßnahmen habe ich mich leider selbst verletzt. Hier wurde ich im Nachgang auch ziemlich allein gelassen und ein Erkundigen nach dem Gesundheitszustand seitens der Vorgesetzten erfolgte auch nicht.
Besonders in dem ersten Fall habe ich bereits alle Möglichkeiten, die sich mir auf dem Dienstweg ergeben ausgeschöpft (Antrag auf Stellungnahme, Suche eines pers. Gesprächs mit DV/KpFw, aktives Mitarbeiten im Bewerbungsverfahren, Hinzuziehung der VP bzw. des ÖPR, regelmäßiges Nachfragen beim S1). Alles schwarz auf weiß bzw. mit genauen Daten nachweisbar.
Daher sah ich mich ende September des vergangenen Jahres leider gezwungen, den oben angegebenen, eher ungewöhnlichen Weg zu gehen.
Dieses Schreiben hat auch schnell als Rotkreuz seine Runde gedreht und kam über einen Staatssekretär ca. 2 Wochen später in meine DSt zurück, wo jegliche aufgeführten Vorgesetzten zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurden. Eine Entbindung der Schweigepflicht für das BAPersBw gegenüber dem Landtagsabgeordneten habe ich ebenfalls unterschrieben.
Am Montag habe ich, da ich seitdem nichts mehr gehört habe, im Büro des Landtagsabgeordneten angerufen um einen Sachstand zu erfragen. Mit dem Ergebnis das es noch keine Rückläufer vom Staatssekretär und/oder BMVg gibt.
Ich möchte hier auch keine Diskussion über das für und/oder wider dieser "Möglichkeit" ausbrechen lassen. Konkret habe ich eher ein paar Fragen, die mir meine Vorgesetzten nicht beantworten wollen oder können.
1. Ist diese Bearbeitungsdauer "normal"?
2. Habe ich in irgendeiner Form ein Recht auf einen Bescheid über meine Beschwerde? Ich bewege mich hier ja nicht auf dem normalen Dienstweg.
3. Bekomme ich nach Abschluss der "Ermittlungen/Untersuchungen" einen Bescheid, aus dem irgendwas hervorgeht? Jetzt nicht zwangsweise irgendwelche Disziplinarmaßnahmen gegen Vorgesetzte, aber trotzdem "konkrete" Aussagen?
4. Hat vielleicht wer (persönliche) "Erfahrungen" in dem Bereich und kann bzw. möchte diese mitteilen?
Ich bin über jede hilfreiche Antwort dankbar und danke euch bereits jetzt für die investierte Zeit.
MkG,
Laufbahnwechsler 2016