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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Feldwebelanwärter nach nach Beamtenanwärter oder nach SaZ-Besoldung?  (Gelesen 2515 mal)

FabianS

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Hallo zukünftige Kameraden,

ich bin nach meiner Musterung letztes Jahr zum Feldwebelanwärter zugelassen worden.

Ich bekomme allerdings durch das Internet nicht raus, ob ich nun ein "Ausbildungsgehalt" bekomme oder doch nach der Beamtenbesoldung in den verschiedenen aufsteigenden  Stufen besoldet werde.
Ich freue mich, wenn mir einer von euch eine Hilfestellung geben kann.

Ich bedanke mich im Voraus und wünsche einen schönen Tag.
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dunstig

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Die Bundeswehr besoldet ab Tag 1 gemäß dem entsprechenden Dienstgrad. Steigt man im untersten Dienstgrad ein, so ist dies A3 mit der Erfahrungsstufe 1.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

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Eigentlich beantwortet sich das von selbst, weil Soldaten nun mal keine Beamten sind. Folglich sind Ubteroffizier-, Feldwebel- und Offizieranwärter auch keine Beamtenanwärter.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SGBunny

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https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/feldwebel-truppendienst/86838

Da dann "Einkommen" als erster grober Anhalt.

Oder https://www.bundeswehrkarriere.de/faq , dort dann "Rund um den Bund->Wie viel verdiene ich?" mit einem Link auf die aktuelle Besoldungstabelle.
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