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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Entlassung aus der Bundeswehr  (Gelesen 6902 mal)

efz96

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Entlassung aus der Bundeswehr
« am: 23. Januar 2018, 21:15:25 »

Liebe Community,
Die Bundeswehr, bzw. das BAPersBw in Köln sieht vor, mich wegen arglistiger Täuschung im Einstellungsverfahren, fristlos zu entlassen. Bis jetzt kam nur ein Brief zu meinem direkten Vorgesetzten indem stand, dass die Bundeswehr beabsichtigt mich aus der Bundeswehr zu entlassen und mein Chef, Kommandeur, meine Vertrauensperson und ich haben die Möglichkeit uns dazu zu äußern bzw. Stellung dazu zu nehmen.
Natürlich wurden diese Stellungnahmen geschrieben und wieder an das BAPersBW geschickt.
Bisher kam noch keine Rückmeldung und ich warte jetzt seit ca 3 Wochen auf Rückmeldung.
(Ich schätze das diese Akten jetzt bei einem Rechtspfleger liegen, der das ganze noch einmal prüft)
Nun zum Thema
Seit dem 01.12.2016 bin ich als Wiedereinsteller zur Bundeswehr als SaZ 4 eingestellt worden.
Im September 2016 war ich im Karrierecenter und machte die dazu gehörigen Verfahren für die Einstellung (Sporttest, Arzt, usw)
Dort gab ich in meinem Bewerbungsbogen an, dass gegen mich KEIN Strafverfahren gegen mich läuft.
Jedoch schwebte ein Verfahren gegen mich, da ich ca zwei Jahre! davor jemanden zu dicht auffuhr. Also Nötigung im Straßenverkehr begangen habe.
Ca 3 Monate vor dem Einstellungsverfahren war ich bei der Polizei und sollte dort meine Aussage als Beschuldigter darlegen.
Daraufhin hörte ich weder noch etwas von der Polizei noch von einer Staatsanwaltschaft.
Deshalb ging ich ehrlich gesagt schlicht davon aus, dass dieses Verfahren nicht zu weiteren strafrechtlichen Ermittlungen kommt.
Außerdem ging ich auch davon aus, dass solche Sachen eher Verkehrsdelikte sind und deshalb gab ich bei dem Bewerbungsbogen an, dass gegen mich nichts läuft.
Ich wollte keineswegs falsche Angaben machen und schon garnicht die Einstellung auf irgendeine Weise erschleichen wollen!
Als ich schon bei der Bundeswehr war (Mai 2017) erhielt ich einen Brief mit der Vorladung zu einem Gerichtstermin. Ich meldete dies SOFORT an meinem TE-Führer und Staffelchef.
Das Verfahren wurde bei Gericht eingestellt!
Ich machte mir also keine Sorgen mehr und bekam letzten Monat dann einen Brief vom BAPersBW indem stand, dass die Bundeswehr beabsichtigt, mich nach Paragraf 54 SG zu entlassen. In Worten: ich soll Einstellungsbetrug begangen haben und mir somit das Dienstverhältnis bei der Bundeswehr erschlichen haben.
Doch ich ging zum Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens wie gesagt nicht von strafrechtlichen Ermittlungen aus.
Jetzt muss ich leider abwarten und weiterhin hoffen das die Bundeswehr mich nicht entlässt.
Denn ich bin wirklich ein sehr engagierter und stolzer Soldat! Sogar meine Heimat verließ ich zusammen mit meiner Lebensgefährtin vor drei Monaten, um in die Gegend der Kaserne zu ziehen da ich extrem oft Sonderdienste wie den KvD bzw UvD mache und damit den Dienst mit weniger Aufwendigkeiten verrichten kann. Ich schätze das Soldatensein wirklich sehr und es wäre auch der private als auch der wirtschaftliche Rand des Ruins für mich, wenn ich meine Uniform ausziehen muss.

Und noch etwas zu den Stellungnahmen: Die Stellungnahmen meiner Vorgesetzten sprachen sehr für mich und aus denen geht auch hervor dass ich ein sehr zuverlässiger und guter Soldat bin.
In meiner Stellungnahme schilderte ich es so ähnlich wie hier beschrieben.
Deshalb würde ich mich freuen, wenn jemand vielleicht schon die ein oder andere Erfahrung gemacht hat und mir evtl schonmal Auskunft oder Tipps geben kann.
Mit lässt dieses Thema leider keine Ruhe und ich würde echt alles dafür tun weiterhin Soldat zu bleiben.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich jetzt echt keine Belehrungen wie selbst schuld oder Unwissenheit schützt vor Strafe nicht gebrauchen kann. Deshalb bitte ich echt darum, mir evtl helfen bzw Auskunft gegeben werden kann.
Fragen hierzu beantworte ich natürlich gerne wenn es hilft
 Mit kameradschaftlichen Grüßen
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justice005

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #1 am: 23. Januar 2018, 21:50:10 »

Sie haben ganz klar einen Einstellungsbetrug begangen. Inwieweit verkehrsstraftaten keine Straftaten sein sollen, erschließt sich niemandem. Ihre langatmigen Ausführungen machen es nicht besser, sondern eher schlimmer.

Ob Sie entlassen werden, hängt davon ab, ob Sie im Fall einer wahrheitsgemäßen Angabe trotzdem eingestellt worden wären oder nicht. Da das Strafverfahren eingestellt wurde, hätte eine Einstellung erfolgen können, sodass nicht unbedingt eine Entlassung jetzt geboten ist.

Aber das entscheidet trotzdem das BAPersBw.

Würden Sie freigesprochen oder wurde das Verfahren tatsächlich eingestellt. Falls es eingestellt wurde, gab es eine Auflage? Wurde der Führerschein entzogen?

Falls Sie entlassen werden, können Sie Beschwerde einlegen. Ob das was bringt, weiß ich nicht. Das entscheidet im Zweifel dann ein Verwaltungsgericht.
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efz96

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #2 am: 23. Januar 2018, 22:04:06 »

Danke für die schnelle Antwort
Ich schrieb deshalb so ausführlich damit man die ganze Geschichte weiß.
Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 2400 Euro eingestellt.
Ich weiß außergewöhnlich hoher Betrag aber dafür eben kein Urteil.
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DeltaEcho

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #3 am: 23. Januar 2018, 23:51:37 »

Was war denn der genau Vorwurf bzw. der Paragraph gegen den du verstoßen hast?
Denn 2400 € Geldauflage bei zu geringen Sicherheitsabstand, passt nicht wirklich zur StVO.
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LwPersFw

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #4 am: 24. Januar 2018, 00:03:30 »

Siehe hier... Beitrag vom 05.08.2016

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55157.0.html

Sie müssen schon viel Glück haben, wenn es nicht zur Entlassung kommt.

Beachten Sie auch... wenn...wird es eine "fristlose" Entlassung!
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justice005

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #5 am: 24. Januar 2018, 06:22:32 »

Zitat
enn 2400 € Geldauflage bei zu geringen Sicherheitsabstand, passt nicht wirklich zur StVO.

Es war wohl eine Nötigung gemäß § 240 StGB.

Die extrem hohe Geldauflage kommt mir auch merkwürdig vor, außer der Fragesteller hat richtig dick Kohle und der Richter wollte eine "spürbare Auflage".

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ITSoldat

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #6 am: 24. Januar 2018, 06:33:59 »

Ja kommt mir auch sehr hoch vor für, nur zu dicht Auffahren.
Ich musste mal bei einem zu geringen Sicherheitsabstand 10 Euronen bezahlen. 

Ist aber sehr Interessant zu lesen.
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efz96

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #7 am: 24. Januar 2018, 06:34:07 »

Die Auflage sollte erst niedriger ausfallen, aber dafür mit Fahrverbot. Da ich mir dienstlich als auch privat kein Fahrverbot leisten kann wurde die Gelauflage höher angesetzt.
Außerdem hatte ich für diesen Prozess keinen Anwalt
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tank1911

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #8 am: 24. Januar 2018, 07:13:38 »

Aktuell wird durch BAPersBw scheinbar die ein oder andere Akte geprüft. Ich gehe davon aus, dass Sie irgendeinen Antrag auf Weiterverpflichtung oder Laufbahnwechsel gestellt haben. Ich habe seit Dezember `17 jetzt schon 3 Sdt wegen Einstellungsbetrug die Entlassung eröffnet. Den ausführlichen Begründungen seitens BAPersBw ist dabei stets zu entnehmen gewesen, dass die Art der Delikte scheinbar nur sekundär interessant ist und es nur darauf ankommt, dass man bei wahrheitsgemäßen Angaben nicht oder jedenfalls nicht ohne weitere Prüfung eingestellt worden wäre. Gehen Sie besser vom Worst Case aus. Die Wartezeit bis zur Entscheidung nachdem der Disziplinarvorgesetzte die Unterlagen abgeschickt hat, beträgt erfahrungsgemäß gut einen Monat. Falls die Entlassung kommt, bedeutet das konkret für Sie, dass die SOFORT nach Aushändigung entlassen sind, auskleidet werden und das wars. Also ggf. mal einen Plan B ausdenken.
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efz96

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #9 am: 24. Januar 2018, 09:06:19 »

Sind die Vorfälle der 3 entlassenen Soldatenmit meinem Vergleichbar und was können positive Stellungnahmen der Vorgesetzten bewirken?
Ziemlich demotivierend zu hören das es kaum Chancen gibt..
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wolverine

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #10 am: 24. Januar 2018, 09:24:24 »

Das ist doch der Punkt: bewertet wird nicht der Strafaufspruch sondern die Unehrlichkeit des Soldaten.
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KillBurn93

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #11 am: 24. Januar 2018, 09:29:21 »

Und gerade bei einem Strafverfahren kann man genauso gut Absicht unterstellen. Ich persönlich kenne niemanden der "aus Versehen" ein Strafverfahren gegen sich vergessen hat. Das Verfahren läuft so lange gegen mich bis ich das Schreiben über die Einstellung oder das Urteil in der Hand halte egal wie lange ich nichts von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft höre.
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tank1911

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #12 am: 24. Januar 2018, 10:55:42 »

Es ging bei zweien um leichte BTM Delikte und bei einem um Betrug. Die Höhe der Strafe ist aber vergleichbar. Bei allen dreien waren die Stellungnahmen Chef/Kdr so geschrieben, dass der Soldat eigentlich über Wasser gehen kann, zumal die Soldaten teilweise Kinder hatten und bereits in Einsätzen waren, oder knapp 10 Jahre dabei. In Rücksprache mit der zuständigen Abteilung im BAPersBw ist es aber nunmal so, dass denen da völlig die Hände gebunden sind, wenn die Voraussetzungen bei der Einstellung nun mal auf unwahren Tatsachen bestanden.

Warten Sie es ab...kann nicht muss...aber beschäftigen Sie sich mit dem schlimmeren Ende.
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F_K

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #13 am: 24. Januar 2018, 11:58:31 »

Und über die möglichen Folgen dieser schriftlichen Lüge wird ausdrücklich schriftlich belehrt ...
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LwPersFw

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Antw:Entlassung aus der Bundeswehr
« Antwort #14 am: 24. Januar 2018, 12:02:34 »


(...) In Rücksprache mit der zuständigen Abteilung im BAPersBw ist es aber nunmal so, dass denen da völlig die Hände gebunden sind, wenn die Voraussetzungen bei der Einstellung nun mal auf unwahren Tatsachen bestanden.


So ist es ... deshalb steht im Soldatengesetz "...ist zu entlassen...".

Und das Ausnahmen nur im Einzelfall durch das BMVg zu genehmigen sind.
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