Fragen und Antworten > Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr

Ärztliche Untersuchung gtD

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Bubbes:
Hallo :)

Nachdem ich mittels Suchfunktion nur die militärischen Untersuchungen gefunden habe, probiere ich es mal auf diesem Weg:
Habe das AC für den gtD bestanden und muss u.a. zur ärztlichen Untersuchung. Nach Aussage des GeZi kann eine militärische Untersuchung (habe eine "Reservistentauglichkeit" von 12/17 nicht genutzt werden, da man militärisch anders betrachtet wird?!

Auf was achtet denn der Amtsarzt? Was sind denn Gründe für eine mangelnde Tauglichkeit in der zivilen Laufbahn?
Dank euch :)

LwPersFw:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=52776.0

Kriss87:
guck mal hier:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,57674.0.html

ulli76:
Die Betrachtung ist anders. ABER: Nimm das Ergebnis von der Reservistenuntersuchung mit (am besten auch die Einzelergebnisse wie Hör- und Sehtest). Ich mach die Untersuchungen für die Polizei und bin an sich ganz froh, wenn wir Bewerber haben, die vorher beim Bund gemustert wurden oder in einem anderen Bundesland polizeiärztlich untersucht wurden.

woodstock:
Ich weiss bei mir un den Unterschied beim Zahnstatus: Soldatisch gesehen wäre das Fehlen von meinem 2.1 ein Problem, für die zivile Verwendung ist es keins.
Bei meiner Untersuchung sind wir kurz in die militärische Betrachtung gerutscht, da war der Herr Doktor bisschen abgelenkt.

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