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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: FvW Übernommen / Wie Stunden rechnen?  (Gelesen 1305 mal)

Figuna

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FvW Übernommen / Wie Stunden rechnen?
« am: 01. Februar 2018, 07:46:48 »

Tag Kameraden,

Ein Kamerad hat vom

17.01 - 26.01 FvW Dienst geleistet. Somit auch 3 Tage vom anderen Kameraden übernommen.

Wie rechne ich das nun ?

Für 1 Woche FvW kommen 15 Std raus und dann + die 3 Tage ? Gibt es da eine Formel?
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Al Terego

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  • Beiträge: 768
Antw:FvW Übernommen / Wie Stunden rechnen?
« Antwort #1 am: 01. Februar 2018, 09:00:57 »

Die Berechnung wird wie folgt durchgeführt: (Gesamtstunden Rufbereitschaft - Tatsächliche Arbeitszeit - 10) / 8
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Anonxmus

  • Gast
Antw:FvW Übernommen / Wie Stunden rechnen?
« Antwort #2 am: 01. Februar 2018, 10:04:11 »

Könnten sie dass evtll mal in Zahlen angeben bitte?

Die Arbeitszeit beläuft ich auf 06:45 - 16:45 und Freitags 06:45 - 10:45

Wie rechne ich das dann mit dem FvW?

Bin gerade erst darauf eingewiesen ..
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Tommie

  • Gast
Antw:FvW Übernommen / Wie Stunden rechnen?
« Antwort #3 am: 01. Februar 2018, 10:37:16 »

Für die Tage von Montag bis Donnerstag haben Sie jeweils 10 Stunden Anwesenheit und 14 Stunden Rufbereitschaft, für einen Freitag während des FvW haben Sie 4 Stunden Anwesenheit und 20 Stunden Rufbereitschaft, an Samstagen und Sonntag haben Sie dann eben 24 Stunden Rufbereitschaft, es sei denn, sie mussten in die Einheit kommen, dann zählt Ihre zeit als Dienstzeit!

Damit rechne ich wie folgt:

17.01.2018: Rufbereitschaft von 16.45 Uhr bis 24:00 Uhr: 7,25 Stunden
18.01.2018: Rufbereitschaft 14 Stunden
19.01.2018: Rufbereitschaft 20 Stunden
20.01.2018: Rufbereitschaft 24 Stunden
21.01.2018: Rufbereitschaft 24 Stunden
22.01.2018: Rufbereitschaft 14 Stunden
23.01.2018: Rufbereitschaft 14 Stunden
24.01.2018: Rufbereitschaft 14 Stunden
25.01.2018: Rufbereitschaft 14 Stunden
26.01.2018: Rufbereitschaft bis zum Dienstbeginn: 6,75 Stunden

Ergibt zusammen eine Bereitschaftszeit von 152 Stunden, davon werden 10 Stunden abgezogen, bleiben also noch 142 Stunden übrig!

----> 142 / 8 = 17,75, was für Sie bedeutet, dass Sie 18 Stunden Dienstzeitausgleich angesammelt haben!
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