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Autor Thema: Was dürfen Ausbilder ? Drill!?  (Gelesen 14482 mal)

Anonym001

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Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« am: 04. Februar 2018, 20:50:38 »

Guten Abend Kameraden,

Ich möchte gerne mal wissen was die Ausbilder Dürfen.

Da ich in einem Zug bin, in der Drill in der Tagesordnung steht und wir quasi kaputt gemacht werden in dem wir ohne Eingewöhnungsmarsch gleich in Laufschritt 9km laufen gewesen sind und wer gekotzt hat und fast vorm zusammenbruch war mussten dennoch weiterlaufen egal wie.
Dann war die hälfte des Zuges krank und uns wurde dann angst gemacht, dass wer sich Krankschreiben lässt, wird die Ausbildung nicht bestehen.
Dann mussten wir wieder im Laufschritt marschieren mit einer dicken erkältung, dabei habe ich keine luft mehr bekommen bin umgeknickt und musste wieder aufstehen und mich beeilen um den anschluss nicht zu verlieren... die kameraden mussten im Laufschritt weiter marschieren.

Wir sollen demnächst in voller Montur im Laufschritt zum Übungsgelände marschieren und dann noch sauber die Schießausbildung absolvieren...



Kameradschaft und Gerhorsamkeit ist wichtig keine frage, aber dürfen die ausbilder uns so behandeln?
Aber die meisten überlegen, ob die abbrechen... und das ist glaube nicht der Sinn der Grundausbildung...


In den anderen Züge geht es nicht so zur Sache.

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KlausP

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #1 am: 04. Februar 2018, 20:58:03 »

Was hat den der Chef in Ihrem Beschwerdebescheid dazu geschrieben?
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Anonym001

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #2 am: 04. Februar 2018, 20:59:54 »

An dem habe ich mich aus Angst noch nicht gemeldet...
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KlausP

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #3 am: 04. Februar 2018, 21:36:43 »

Aus Angst haben Sie von Ihrem Beschwerderecht keinen Gebrauch gemacht? Dann ist Ihnen auch nicht zu helfen.

Ja, es kann sein, dass Rekruten, die viel krank sind und dadurch wichtige Ausbildungsabschnitte versäumen, die Grundausbildung wiederholen. Aber das entscheidet kein Zug- oder Gruppenführer sondern einzig und alleine der Disziplinarvorgesetzte nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Jens79

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #4 am: 04. Februar 2018, 22:06:51 »

Unvorstellbar....

Diese GA muss das Härteste sein, was ein Mensch je erleben kann....
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BSG1966

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #5 am: 05. Februar 2018, 08:14:00 »

Ein Ziel der Grundausbildung ist, Sie zumindest in die Nähe Ihrer Grenzen zu führen. Dass Sie eben auch an einen Punkt kommen, wo die Beine und der Rücken und die Schultern alle "Aua Aua Aua" machen und es an Ihrer Willenskraft liegt, ob Sie nun weiter machen oder eben nicht, ist so vorgesehen.

Das witzige ist - Sie sind nicht die ersten, die die Grundausbildung so durchlaufen müssen/sollen, die haben sich extra für Sie jetzt nichts neues, extraschweres ausgedacht!

So ziemlich jeder hier in diesem Forum hat das, was Sie da beschreiben MINDESTENS in dem Maße durchlaufen. Bei einigen noch zu Zeiten, als einem der Ausbilder, wenn man gemurrt hat, ohne mit der Wimper zu zucken mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Ohne Konsequenzen.

Wenn Sie abbrechen wollen, brechen Sie halt ab. Oder Sie ziehen halt mit und arbeiten daran, den Anforderungen, die an Sie gestellt werden, besser gerecht zu werden. Fakt ist: das, was von Ihnen verlangt wurde, war nicht im Bereich des Unmenschlichen. Sie sind/waren einfach nicht fit genug. Schreiben Sie Ihre Beschwerden, gern auch an die Bundesministerin der Verteidigung persönlich und am Ende werden wir hier schön Softie-Erlebnis-Wohlfühl-Grundausbildung haben. Dann bewerben Sie sich einfach neu.

Wir sollen demnächst in voller Montur im Laufschritt zum Übungsgelände marschieren und dann noch sauber die Schießausbildung absolvieren...

Ich verrate Ihnen mal ein Geheimnis: Im Gefecht muss man auch manchmal in voller Montur marschieren und DANN noch sauber Schießen!!! Dürfen die das?!
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hiba

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #6 am: 05. Februar 2018, 08:37:42 »

Klingt nach Roth.....1 Zug
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RonSwanson

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #7 am: 05. Februar 2018, 08:39:44 »

Bei einigen Antworten hier kann ich nur den Kopf schütteln. Ich hoffe dass von denjenigen die hier einen auf hart machen niemand Personalverantwortung trägt. Erstens: Wir sind hier nicht mehr in den 60ern. Zweitens: Es geht hier um Rekruten in der Grundausbildung. Drittens: Er schrieb "Ohne Eingewöhnungsmarsch" was bedeutet dass er sich am Anfang der Ausbildung befindet. Mal als Vergleich: Im Auswahlverfahren für das KSK ist der Gepäcklauf "nur" 7 KM weit. Das bedeutet dass hier Rekruten ohne Vorbereitung mehr abverlangt wird als einem gedienten Soldaten der Monate zur Vorbereitung für die Auswahl zu einer Spezialeinheit hatte. Das hat nichts mit "jammern" zu tun sondern ist ein berechtigter Beschwerdepunkt.

Und sich dann darüber zu muckieren dass er nicht direkt den Beschwerdeweg geht ist ja wohl vollkommen realitätsfremd. Hier geht es um seine Zukunft und er kam hier her um sich erst mal bei gedienten Kameraden zu informieren. Dann bekommt er hier teilweise patzige Antworten statt Hilfestellung. Absolut unfassbar was hier einige für ein unkameradschaftiliches Verhalten an den Tag legen.   
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F_K

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #8 am: 05. Februar 2018, 08:56:40 »

@ RonSwanson:

Der "Gepäcklauf" als Leistung wird nicht nur beim KSK genutzt - und eine "harte" GA mit dem Auswahlverfahren KSK zu vergleichen - disqualifiziert den gesamten Beitrag / den Schreiber.
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MMG-2.0

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #9 am: 05. Februar 2018, 09:13:54 »

[...]
Dann war die hälfte des Zuges krank und uns wurde dann angst gemacht, dass wer sich Krankschreiben lässt, wird die Ausbildung nicht bestehen.[...]
Krank ist auch wieder so eine Definitionsfrage, genauso wie Angst machen.
Geht das auch genauer?

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Andi

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #10 am: 05. Februar 2018, 09:18:15 »

Na ja, RonSwanson hat durchaus recht, wenn er hier angesichts martialischer Schilderungen von schlagenden Ausbildern den Kopf schüttelt.

Dass jemand in der Grundausbildung "nicht mehr kann" oder umknickt ist völlig normal. Wer "mit einer dicken Erkältung" nicht zum Arzt geht und somit aus Vorgesetztensicht gesund ist, handelt nicht nur unintelligent, sondern begeht auch einen Verstoß gegen die Pflicht zur Gesunderhaltung.

Ansonsten hat KlausP mit dem Hinweis auf das Beschwerderecht alles gesagt, was neben dem Hinweis, dass Grundausbildung keine Reha-Veranstaltung ist notwendig ist. Beurteilen kann das nämlich alles nur der zuständige Vorgesetzte.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 05. Februar 2018, 09:27:40 von Andi »
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Nouqie91

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #11 am: 05. Februar 2018, 09:20:17 »

[...]. Bei einigen noch zu Zeiten, als einem der Ausbilder, wenn man gemurrt hat, ohne mit der Wimper zu zucken mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Ohne Konsequenzen.
[...]

Ernsthaft?
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BSG1966

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #12 am: 05. Februar 2018, 09:31:28 »

Hat tatsächlich so stattgefunden.
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miguhamburg1

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #13 am: 05. Februar 2018, 09:35:06 »

Selbst wenn dies ernsthaft so stattgefunden haben soll, wäre dies ein massives Dienstvergehen eines Ausbilders, der vor Gericht gestellt gehört, aber sicher nicht als Vorgesetzter in der Bundeswähr tätig sein darf.
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BSG1966

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #14 am: 05. Februar 2018, 09:38:11 »

Bei einigen Antworten hier kann ich nur den Kopf schütteln. Ich hoffe dass von denjenigen die hier einen auf hart machen niemand Personalverantwortung trägt. Erstens: Wir sind hier nicht mehr in den 60ern. Zweitens: Es geht hier um Rekruten in der Grundausbildung. Drittens: Er schrieb "Ohne Eingewöhnungsmarsch" was bedeutet dass er sich am Anfang der Ausbildung befindet. Mal als Vergleich: Im Auswahlverfahren für das KSK ist der Gepäcklauf "nur" 7 KM weit. Das bedeutet dass hier Rekruten ohne Vorbereitung mehr abverlangt wird als einem gedienten Soldaten der Monate zur Vorbereitung für die Auswahl zu einer Spezialeinheit hatte. Das hat nichts mit "jammern" zu tun sondern ist ein berechtigter Beschwerdepunkt.

Lesen Sie doch mal richtig.

Da ich in einem Zug bin, in der Drill in der Tagesordnung steht und wir quasi kaputt gemacht werden in dem wir ohne Eingewöhnungsmarsch gleich in Laufschritt 9km laufen gewesen sind und wer gekotzt hat und fast vorm zusammenbruch war mussten dennoch weiterlaufen egal wie.

Sie sind LAUFEN GEWESEN! Plus, was stellen sich denn einige hier unter "Eingewöhnungsmarsch" vor? Nen lockeren Spaziergang?

Dann mussten wir wieder im Laufschritt marschieren mit einer dicken erkältung, dabei habe ich keine luft mehr bekommen bin umgeknickt und musste wieder aufstehen und mich beeilen um den anschluss nicht zu verlieren... die kameraden mussten im Laufschritt weiter marschieren.

Wir sollen demnächst in voller Montur im Laufschritt zum Übungsgelände marschieren und dann noch sauber die Schießausbildung absolvieren...

Was ist daran jetzt bitte so unmenschlich?? Ja, okay, der Kamerad ist mit Erkältung trotzdem mit und hatte Probleme. Scheinbar ist er angekommen! Wenn er ne dicke Erkältung hat, dann muss er sich halt krankschreiben lassen - aber ich weiß nicht, wie das jetzt hier bei allen anderen war? Bei uns war das Gang und Gebe dass einzelne Probleme hatten, fast jeder, der ne Grundausbildung durchgemacht hatte, ist auch mal ein Stück mit zwei Rucksäcken gelaufen weil ein Kamerad nicht mit seinem weiterkonnte. Soll jetzt jedes mal alles abgebrochen werden, wenn es einzelnen zuviel wird?
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