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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Was dürfen Ausbilder ? Drill!?  (Gelesen 14493 mal)

BSG1966

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #15 am: 05. Februar 2018, 09:39:14 »

Selbst wenn dies ernsthaft so stattgefunden haben soll, wäre dies ein massives Dienstvergehen eines Ausbilders, der vor Gericht gestellt gehört, aber sicher nicht als Vorgesetzter in der Bundeswähr tätig sein darf.

Zugegeben, Zuspitzung meinerseits. Aber vor >20y hin und wieder passiert. Kein Maßstab für heute - klar.
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miguhamburg1

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #16 am: 05. Februar 2018, 09:49:43 »

Lieber BSG1966 - mit Verlaub, einem Vorgesetzten der Bundeswehr war es noch nie erlaubt, seine Untergebenen (ins Gesicht) zu schlagen. Insofern handelte es sich bei Ihrem entsprechenden Beitrag - den Sie übrigens auch noch implizit als Vergleich für "frühere Normalität andeuteten - eben nicht um eine qualifiuzierte Argumentation oder Zuspitzung, sondern um ein besonders negatives Führungsbeispiel.

Dass das vom Themenstarter aufgezeigte Geschehen - wenn es denn so passierte - eben kein Ausbilderversagen ist, sondern gewollte Heranführung an die Leistungsgrenzen und gezielten Aufbau von für alle Soldaten erforderliches physisches und psychisches Durchhaltevermögen, ist ja unstrittig.

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RonSwanson

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #17 am: 05. Februar 2018, 10:54:52 »

Bei einigen noch zu Zeiten, als einem der Ausbilder, wenn man gemurrt hat, ohne mit der Wimper zu zucken mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Ohne Konsequenzen.

Soll damit die Aussage des TE's relativiert und verharmlost werden? Soll das bedeuten jeder der nicht mindestens einen Faustschlag in's Gesicht bekommt hat keinen Grund sich zu beschweren?
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Jens79

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #18 am: 05. Februar 2018, 11:09:01 »

Meine Güte. Was ein Drama.

Wir wissen doch alle, dass der ein oder andere Ausbilder gerne mal "drüber" ist. Genauso wissen wir auch, dass der ein oder andere Rekrut gerne mal "übertreibt".

Der Weg der Beschwerde ist hier der Richtige.

Und alle anderen Geschichten, mit Faustschlägen ins Gesicht usw usw...  ::) Jeder glaubt hat das, was er glauben will....
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wolverine

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #19 am: 05. Februar 2018, 12:29:09 »

Also die Fallschirmjägerei in den 1980er gilt sicher nicht als Mädchenpensionat. Aber geschlagen wurde bei uns nicht und alles insgesamt habe ich den Umgang als teilweise hart aber immer fair gesehen.

Zum Ausgangsbericht kann man nur sagen: wenn es denn tatsächlich so war oder ist, dann melden Sie das! Der Bericht enthält zahlreiche Verstöße gegen klare Vorgaben und Vorschriften. Die Beschwerde ist immer dann vorgesehen wenn ein Soldat meint, unangemessen behandelt worden zu sein.
Hierzu notieren Sie möglichst detailliert, was, wann und wo stattgefunden hat und welche Zeugen und Beweise es dafür gibt.

Nur hier im Internet zu jammern, hilft weder Ihnen, noch die Zustände dort, wo Sie sind, zu verändern.
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slider

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #20 am: 05. Februar 2018, 14:35:42 »

Es hat schon immer und wird auch immer wieder Ausbilder geben, die mit der ihnen gegebenen Verantwortung nicht umgehen können. Auch ich habe in meiner Bundeswehrzeit Anfang der 2000er Ausbilder/Vorgesetzte erlebt, die nicht in der Lage waren zwischen Motivation und Einschüchterung zu unterscheiden (gerade was Krankmeldungen angeht). Irgendwie findet sich immer Einer, der meint in einer Grundausbildung die neue Kämpferelite heranzüchten zu wollen. Zweifelhafte Dienstaufsicht tut dann ihr Übriges (wobei ich den Chefs da nicht pauschal Absicht unterstelle ... oft fehlt halt die Zeit, auch damals schon). Wenn dann Vorfälle auch gerne "intern" gehalten werden wollen, weil man kein schlechtes Licht auf die (Teil)Einheit oder auf die eigene Person werfen will, wird es schwierig. Aber genau dafür ist das Mittel der Beschwerde da und sollte auch genutzt werden.
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BSG1966

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #21 am: 05. Februar 2018, 14:43:23 »

Bei einigen noch zu Zeiten, als einem der Ausbilder, wenn man gemurrt hat, ohne mit der Wimper zu zucken mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Ohne Konsequenzen.

Soll damit die Aussage des TE's relativiert und verharmlost werden? Soll das bedeuten jeder der nicht mindestens einen Faustschlag in's Gesicht bekommt hat keinen Grund sich zu beschweren?

Es soll damit (in Zusammenhang mit dem restlichen Text, ich hab ja, wenn ich mich recht entsinne, noch zwei drei Zeilen mehr verfasst) gesagt werden, dass der TE hier nicht die Höllen-AGA-und-allerkrasseste-Belastung-der-Bundeswehr-aller-Zeiten durchlebt hat. Was Fakt ist.
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slider

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #22 am: 05. Februar 2018, 15:20:48 »

Es soll damit (in Zusammenhang mit dem restlichen Text, ich hab ja, wenn ich mich recht entsinne, noch zwei drei Zeilen mehr verfasst) gesagt werden, dass der TE hier nicht die Höllen-AGA-und-allerkrasseste-Belastung-der-Bundeswehr-aller-Zeiten durchlebt hat. Was Fakt ist.

Ich sehe Nirgends, dass der TE so Etwas behauptet hätte. Er schildert (durchaus sachlich) Abläufe und fragt, basierend auf seiner Unsicherheit, wie diese zu bewerten sind. Da ist die Antwort "heul nicht rum, war Alles schon schlimmer" ja wohl mehr als unangebracht und schon gar nicht hilfreich.
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Ralf

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #23 am: 05. Februar 2018, 15:43:10 »

Naja, ich lese das schon:
Zitat
und wir quasi kaputt gemacht
Zitat
In den anderen Züge geht es nicht so zur Sache.

Unbenommen dessen ist meine persönliche Meinung, dass es so etwas heute nicht gibt, weil durchweg alle Ausbilder ausreichend sensibilisiert sein sollten, alleine auch vor dem Hintergrund der Geschehnisse an der OSH. Deswegen kommt mir das unglaubwürdig vor. Aber sei es, wie es ist. Gibt es das doch, dann wurde der korrekte Weg aufgezeigt.

Und es ist doch verständlich, dass der entsetzte Ausspruch
Zitat
Wir sollen demnächst in voller Montur im Laufschritt zum Übungsgelände marschieren und dann noch sauber die Schießausbildung absolvieren...
auch Unverständnis hervorruft. Train as you fight.
Die Reaktionen hier sind doch auch durchaus nachvollziehbar.
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bayern bazi

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #24 am: 05. Februar 2018, 18:36:20 »

ich galub die Zeiten von Nagold sind schon länger her ;)

das dürfte keiner von uns hier mehr als aktiver erlebt haben( oder solche verhältnisse ;):D

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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

dodo

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #25 am: 05. Februar 2018, 19:00:42 »

Hallo,
ich war 5 Jahre Ausbilder (Gruppenführer und später Zugführer) in der AGA.
Ich habe nie verstanden das Rekruten in den ersten Wochen und Monaten genau so „rangenommen“ worden sind wie Soldaten mit mehreren Dienstjahren.
Am ersten Tag noch „Zivilist“ in einer komplett anderen Welt,  bräuchten sie eher eine anleitende Führung, Ausbildung und Erziehung.
Gerade in der AGA bräuchte es die besten Ausbilder mit guter Menschenführung und Ausbildung.
Wer in den ersten Wochen das abverlangt was ein Soldat erst nach langer Erfahrung, Ausbildung und Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit erbringen kann handelt unverantwortlich.
Ich bin auch der Meinung das die einsatzvorbereitende Ausbildung fordernd und dem Einsatz angepasst sein m u ß !
Alles im rechtlichen Rahmen und im Sinne der Inneren Führung.
Meine AGA (1978) war für mich immer ein abschreckendes Beispiel und so wollte ich nie meine unterstellten Soldaten behandeln, dass habe ich tatsächlich fast 35 Jahre als Uffz m P durchgehalten, auch iin den Auslandseinsätzen.
Ich fand eine Aussage aus der Inneren Führung im beispielgebend ... Der Soldat muß wollen und können...und das mit der notwendigen Einsicht und Härte.

Nur mal so...

Gruß




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RonSwanson

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #26 am: 06. Februar 2018, 01:23:03 »

Dodo, das hätte man besser nicht sagen können.

Und glaubt mal, Nagold würde sich schnell wiederholen wenn nicht vieles so streng reguliert und überwacht wäre. Es finden sich viele Leute auf einem Powertrip die Andere beherrschen und schleifen wollen statt sie auszubilden und zu führen. Da mischen sich fehlende Ausbildung in Menschenführung oft mit fehlender Lebenserfahrung oder schier sadismus. 
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miguhamburg1

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #27 am: 06. Februar 2018, 07:40:22 »

Um noch einmal @ Ralf dem Sinne nach zu zitieren: Die heutige Generation Ausbilder - vor allem in der GA - ist durch Ihre eigene Ausbildung so sozialisiert, dass ihr - übrigens auch hier öfter vorgeworfen wurde, sie wäre weichgespült. Insofern bin ich wie Ralf der Überzeugung, dass es ein wie hier geschildertes Schleifertum nicht mehr gibt.

Dass es Versagen bis hin zu Straftaten von Vorgesetzten gibt, ist unstrittig. Der Wehrbeauftragtenbericht listet da jedes Jahr unrühmliche Beispiele auf. Allerdings sind dies krasse Einzelfälle.

Dass Rekruten in der GA ihre körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen, ist Aufgabe wie Binse. Dass manche bisherige Couchkartoffel diese körperliche Anstrengung als unmenschlich auffasst, ebenfalls. Und wir alle kennen nur die Meinung des Themenstarters. Im Übrigen genießen alle Rekruten weit, bevor Die derartige Ausbildungsabschnitte Unterrichte über Rechte und Pflichten eines Soldaten, darunter auch über die Ausübung des Beschwerderechts. Oder die Aufgaben der Vertrauenspersonen.

Insofern erscheint auch mir die „Dramatik“ des Themenstarters weit überzogen, konstruiert und insgesamt wenig glaubhaft.
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Tasty

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #28 am: 06. Februar 2018, 07:58:43 »

Dodo stimme ich zu.

Und zu dem Zugführer: Sollten solche Übertreibungen in der Ausbildungsgestaltung nicht bei der Dienstaufsicht dem KpChef auffallen, so dass er korrigierend eingreifen kann?
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dunstig

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #29 am: 06. Februar 2018, 08:02:26 »

Wie oft schafft es ein Chef denn heute noch, vernünftig Dienstaufsicht zu betreiben? Und bei den paar Mal wird der Zugführer sich mit Sicherheit nicht so krass daneben benehmen, sollte das geschilderte Fehlverhalten wirklich so stattgefunden haben.
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