Na dann, Oberstaber, welchen Sachverhalt siehst Du denn hier?
Beispiel:
bin umgeknickt und musste wieder aufstehen und mich beeilen um den anschluss nicht zu verlieren...
Wer hinfällt, sollte wieder aufstehen (zumindest bei dieser Witterung), wenn danach der Anschluss gehalten wird, scheint es keine ernsthafte Verletzung gewesen zu sein.
Anders nur, wenn eine ernsthafte Verletzung vorliegt und sofort ein Rettungswagen gerufen werden muss.
Ich sehe da nur eine Ungeschicklichkeit eines Rekruten, die folgenlos geblieben ist - aber keinen Ansatzpunkt für eine Dienstpflichtverletzung.
(Konkretes Beispiel: Bei meinem letzten Gefechtsschießen bin ich im Sprung zur Deckung (simuliertes Feuer auf unsere Gruppe) auf glatten Untergrund gefallen - kleine Prellung "eingefangen", selbstständig Deckung gesucht und "weitergemacht".
Thats life ....
.. und Ja, die Ausbilder "durften dies befehlen" bzw. von mir erwarten.)