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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Was dürfen Ausbilder ? Drill!?  (Gelesen 14491 mal)

miguhamburg1

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #30 am: 06. Februar 2018, 08:10:01 »

Also, Chefs in der GA sind weniger belastet, als in einer normalen Einheit. Außerdem gibt es auch einen KEO, der einem Chef - richtig eingesetzt - viel Schreibtischarbeit abnehmen kann. Bitte hierzu keine urban legend konstruieren oder verstärken.

Davon völlig abgesehen, würde sich ein derartig eklatanter Unterschied in Anforderungen und Führungsverhalten in einer Einheit herumsprechen - und zwar sowohl bei den Ausbildern, als auch den Rekruten. Dass bei so etwas keiner Meldubg erstattet oder sich beschwert, halte ich für ausgeschlossen.
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Tasty

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #31 am: 06. Februar 2018, 08:38:40 »

Wie oft schafft es ein Chef denn heute noch, vernünftig Dienstaufsicht zu betreiben?
Ist Dienstaufsicht nicht eine der vornehmsten Pflichten des DV?
Wenn's um mögliches Fehlverhalten geht wird doch immer wieder betont, was für einen phantastischen Job die Chefs und Kdr'e in der Truppe machen. Und dann sagst Du, dass gerade der wichtige Punkt Dienstaufsicht quasi systematisch zu kurz kommt? Klingt nach einem Delta zwischen Anspruch und Wirklichkeit...
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dunstig

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #32 am: 06. Februar 2018, 08:53:08 »

Dann such mal nach Beiträgen von Andi zu der Thematik Dienstaufsicht von DV. Der beschreibt das in der Tat ganz gut und treffend.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

BSG1966

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #33 am: 06. Februar 2018, 08:56:06 »

Klingt nach einem Delta zwischen Anspruch und Wirklichkeit...

Klingt nach allem möglichen, jedoch nicht nach ner Seltenheit.
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Jens79

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #34 am: 06. Februar 2018, 09:47:59 »

Wie oft schafft es ein Chef denn heute noch, vernünftig Dienstaufsicht zu betreiben?
Ist Dienstaufsicht nicht eine der vornehmsten Pflichten des DV?
Wenn's um mögliches Fehlverhalten geht wird doch immer wieder betont, was für einen phantastischen Job die Chefs und Kdr'e in der Truppe machen. Und dann sagst Du, dass gerade der wichtige Punkt Dienstaufsicht quasi systematisch zu kurz kommt? Klingt nach einem Delta zwischen Anspruch und Wirklichkeit...

Für realitätsfremde Außenstehende mag es danach klingen, für alle anderen nicht.
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miguhamburg1

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #35 am: 06. Februar 2018, 09:59:12 »

Noch einmal: Der Chef einer GA-Einheit, der vorgibt, für Dienstaufsicht keine Zeit zu haben, macht etwas Grundlegendes falsch.
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dodo

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #36 am: 06. Februar 2018, 21:46:19 »

@Ralf
@miguhamburg1
doch, solch ein Ausbilderverhalten gibt es heute noch.
Wenn ich die letzten Berichte des Wehrbeauftragten lese und meine letzten Wehrübungen heranziehe...
tuen sich insbesondere in der Ausbildung (AGA, UffzLehrgänge) schauderhafte Verhaltensweisen auf.
Es sind sicherlich Einzelfälle (hoffe ich) aber sie gibt es.
Und hier muß auf a l l e n Ebenen die Dienstausicht einschreiten und nichts schönreden wie z.B. gesunde Härte, im Einsatz ist es noch schlimmer, stellen sie sich nicht an ...usw.)
Für mich als ehemaliger Uffz mP waren nicht die Offiziere (ob ZgFhr/KpChef) das Problem, sondern die Basis..stv. GrpFhr/ GrpFhr hier die Mannschaften/ Uffz oP und Offizieranwärter.

Ich denke manch einer hier im Forum und das ist nicht böse gemeint weiß nicht wie es manchmal in der „Schlammzone“ zugeht.
Also, keine Angst vor Meldungen, Beschwerden oder Eingaben falls das d i r e k te Gespräch mit seinen Vorgesetzten nicht funktioniert.

Gruß

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ulli76

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #37 am: 06. Februar 2018, 22:01:46 »

Wenn man mal vergleicht, was früher im Bericht des Wehrbeauftragten stand und was heute, dann hat sich da schon einiges getan.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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KlausP

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #38 am: 06. Februar 2018, 22:06:45 »

Wenn nur die Hälfte von dem zutrifft, was der TE geschrieben hat, versteht jemand seinen Auftrag als Ausbilder und Führer in der GA nicht verstanden. Ich will damit nicht sagen, dass es wirklich so war, wir kennen das ja mit der unterschiedlichen Wahrnehmung und der nur einseitigen Kenntnis von den Vorgängen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #39 am: 07. Februar 2018, 06:26:58 »

Ihr merkt schon, dass der TE keine Beiträge mehr liefert?

Die Sachverhaltsdarstellung war sowieso sehr ungenau und nicht schlüssig ....
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miguhamburg1

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #40 am: 07. Februar 2018, 08:58:51 »

Wahrscheinlich hat er Bäumchen-Wechsel-Dich gemacht und nennt sich jetzt dodo ...
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dodo

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #41 am: 07. Februar 2018, 09:08:13 »

@miguhamburg
bleiben Sie mal locker...sobald jemand nicht ihrer Meinung ist wird es unsachlich.
ich gebe Ihnen gerne meine Adresse und dann können wir das ausserhalb des Forums diskutieren.
Nach Ihrer staksigen Schreibweise wahrscheinlich Offizier...was grundsätzlich nichts macht aber bei dieser Themenlage ist ihr Kommentar überflüssig.

Gruß
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dodo

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #42 am: 07. Februar 2018, 09:15:32 »

Nachbrennnnnner....werde mich regestririeren und sachlich einbringen.
Dann wird aus dodo Oberstaber.. und ich freue mich dann auf eine sachliche Diskussion, speziell mit miguahamburg1 ;-)

Gruß
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Oberstaber123

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #43 am: 07. Februar 2018, 09:26:58 »

Der Form halber...dodo ist Vergangenheit....Oberstaber 123 ist jetzt aktuell und registriert.

Bis dahin....
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F_K

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Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #44 am: 07. Februar 2018, 09:40:03 »

Na dann, Oberstaber, welchen Sachverhalt siehst Du denn hier?

Beispiel:

Zitat
bin umgeknickt und musste wieder aufstehen und mich beeilen um den anschluss nicht zu verlieren...

Wer hinfällt, sollte wieder aufstehen (zumindest bei dieser Witterung), wenn danach der Anschluss gehalten wird, scheint es keine ernsthafte Verletzung gewesen zu sein.

Anders nur, wenn eine ernsthafte Verletzung vorliegt und sofort ein Rettungswagen gerufen werden muss.

Ich sehe da nur eine Ungeschicklichkeit eines Rekruten, die folgenlos geblieben ist - aber keinen Ansatzpunkt für eine Dienstpflichtverletzung.

(Konkretes Beispiel: Bei meinem letzten Gefechtsschießen bin ich im Sprung zur Deckung (simuliertes Feuer auf unsere Gruppe) auf glatten Untergrund gefallen - kleine Prellung "eingefangen", selbstständig Deckung gesucht und "weitergemacht".
Thats life ....

.. und Ja, die Ausbilder "durften dies befehlen" bzw. von mir erwarten.)
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