Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 09:47:37
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Was dürfen Ausbilder ? Drill!?  (Gelesen 14478 mal)

BSG1966

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.541
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #45 am: 07. Februar 2018, 09:49:54 »

ich gebe Ihnen gerne meine Adresse und dann können wir das ausserhalb des Forums diskutieren.

 ::) mit "diskutieren" meinen Sie das, was einige tun, wenn Ihnen die Verbalargumente ausgehen?!
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #46 am: 07. Februar 2018, 09:55:54 »

Noch einmal: Der Chef einer GA-Einheit, der vorgibt, für Dienstaufsicht keine Zeit zu haben, macht etwas Grundlegendes falsch.

Vor solchen undifferenzierten Allgemeinplätzen warne ich. Ich kenne genügend Kameraden, die auch als Chef einer reinen Grundausbildungseinheit über Monate und Jahre einziger Offizier in der Kompanie waren. Der Mangel ist hier nach meiner Erfahrung die Regel, nicht die Ausnahme.

Dass es Dienstposten gibt heißt weder, dass sie besetzt sind, noch dass der Dienstposteninhaber auf dem Dienstposten eingesetzt wird oder nicht etwa krank, im Einsatz oder auf Lehrgang ist.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 07. Februar 2018, 10:46:23 von Andi »
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Oberstaber123

  • Gast
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #47 am: 07. Februar 2018, 10:07:09 »

na dann F_K...
genau wie Sie.

Habe in meinen allgemeinen Aussagen nichts zu einer Dienstpflichtverletzung gesagt.
Da ich nicht dabei war ...spekulativ....in dieser beschriebenen Situation  war das Ausbilderverhalten vom Grundsatz her in Ordnung.

Gruß

Gespeichert

Oberstaber123

  • Gast
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #48 am: 07. Februar 2018, 10:13:38 »

@BSG1966
nein, mir gehen die Argumente so schnell nicht aus ;-)
Wollte mit weiteren Diskussionen mit miguahamburg1 das Forum nicht belasten.
Bei manchen Themen dreht man sich wie ein Brummkreisel.

Gut das Sie nachfragen, nicht das ein Geschmäckle zur Gewaltanwendung ensteht.

Gruß

 
Gespeichert

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.267
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #49 am: 07. Februar 2018, 12:46:16 »

Bitte wieder zum Thema.
Und das drecht sich nicht rund um das Diskutieren.
Das könnt ihr dann im zwiegespräch per PN ausmachen.
Gespeichert

ichwars...nicht

  • Gast
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #50 am: 20. Februar 2018, 13:07:25 »

Noch einmal: Der Chef einer GA-Einheit, der vorgibt, für Dienstaufsicht keine Zeit zu haben, macht etwas Grundlegendes falsch.

Sollten Sie eine Vorgesetztenfunktion haben, dann Hut ab, denn nicht jeder hat eine derartige Denkweise.

Das Maß, wie, was und wann ein Vorgesetzter etwas durchführen darf, ist klar geregelt. Innere Führung, Leitsätze für Vorgesetzte, SG, Menschenführung, Grundgesetz, WDO, SAZV usw.
Das Beschwerderecht ist ein Recht, was euch zusteht. Aufgrund einer Beschwerde wird man euch nicht benachteiligen (WBO) - falls doch, wir befinden uns im Raum einer Wehrstraftat und wie die Karrierechancen danach aussehen.....  ::)
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #51 am: 20. Februar 2018, 14:14:15 »

Ah ja, danke für die Klarstellung...
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Der Verblüffte

  • Gast
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #52 am: 25. April 2018, 15:57:45 »

Zunächst möchte ich anmerken, dass ich selbst 6 Jahre als Zugführer in der AGA eingesetzt war. Meine eigene AGA absolvierte ich im Jahr 1985. Die Ausgangsfrage des Themenstarters war "Was dürfen Ausbilder ? ". Einige Antworten die hier gegeben wurden lassen sich nur durch ein Kopfschütteln kommentieren. Ich will darum gar nicht darauf eingehen. Aber, wenn mir Soldaten anvertraut werden, egal ob in der AGA im Grundbetrieb oder im Einsatz dann liegt es in meiner Verantwortung, den entsprechenden Auftrag mit allen "gesund" abzuschließen. Klar kann man durch Druck und negativer Beeinflussung einen angeschlagenen Kameraden zum "Weitermachen" befehlen. Ich habe es aber immer so gehalten ihn in einem vernünftigen Gespräch zu befragen ob er wirklich nicht mehr kann. Wenn der Soldat dann mir gegenüber äußert, dass es wirklich nicht mehr geht, gibt es für mich keinen Handlungsspielraum. Ich habe in diesem Fall alles Mögliche zu tun den Soldaten so schnell es geht der nächsten Sanitätsversorgung zuzuführen. Und wenn dies dazu geführt hat, dass man mein Verhalten das ein oder andere Mal ausgenutzt hat, dann fühle ich mich allemal wohler als wenn ein anderes Verhalten ein einziges Mal schief gegangen wäre. Ja , auch in meinen Einheiten war eine harte Ausbildung angestrebt und erwünscht. Doch es ist immer die Entscheidung des Führers vor Ort die Grenzen zu ziehen und damit eine offensichtliche Gefährdung für die Gesundheit der anvertrauten Rekruten sicher zu stellen.
Harte fordernde Ausbildung hat nichts, aber rein gar nichts mit Schikane und Unverhältnismäßigkeit zu tun. Ein guter Vorgesetzter erkennt von selbst wann er das "Gas" wegnehmen muss und wann er wieder anziehen kann.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.693
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #53 am: 25. April 2018, 17:03:10 »

Welche Aussagen bringen denn so zum Kopfschütteln? ???
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14.220
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #54 am: 25. April 2018, 17:49:55 »

Doch es ist immer die Entscheidung des Führers vor Ort die Grenzen zu ziehen und damit eine offensichtliche Gefährdung für die Gesundheit der anvertrauten Rekruten sicher zu stellen.

Das kann, nein, das muss man anders sehen!
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Marvin90

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 33
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #55 am: 25. April 2018, 22:28:54 »

Doch es ist immer die Entscheidung des Führers vor Ort die Grenzen zu ziehen und damit eine offensichtliche Gefährdung für die Gesundheit der anvertrauten Rekruten sicher zu stellen.

Das kann, nein, das muss man anders sehen!

Ich glaube das hat er einfach nur falsch rum formuliert. (Hoffe ich)
Gespeichert

RonSwanson

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 74
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #56 am: 25. April 2018, 23:50:51 »

Von neuen neuen Rekruten zu erwarten das sie sofort und ohne training 9 Kilometer weit laufen können ist übertrieben, realitätsfremd und obendrein vollkommen unsinnig. Müsste ich raten würde ich sagen die wenigsten hier im Thread können so wie es steht ohne Gepäck 9 oder 10 Kilometer laufen. Wenn das dann noch mit Gepäck erfolgt und direkt am Anfang der Grundausbildung ohne Eingewöhnungsmarsch hat das mit Ausbildung nichts mehr zu tun. Das ist Vernächlässigung der Fürsorgepflicht durch den Vorgesetzten. Zweck der GA ist es die Leistung zu erhöhen und die Soldaten Stück für Stück zu trainieren und heranzuführen.

Ich trainiere Leute im Kraftdreikampf und gehe auch nicht bei jemandem der zum zweiten mal Kreuzheben macht hin und sage "So jetzt zieh mal 250 Kilo" und kack ihn an weiter zu machen wenn er sich verletzt. Das ist eine Dummheit die sucht ihresgleichen.   
Gespeichert

Pericranium

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.018
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #57 am: 26. April 2018, 08:52:52 »

Von neuen neuen Rekruten zu erwarten das sie sofort und ohne training 9 Kilometer weit laufen können ist übertrieben, realitätsfremd und obendrein vollkommen unsinnig. Müsste ich raten würde ich sagen die wenigsten hier im Thread können so wie es steht ohne Gepäck 9 oder 10 Kilometer laufen. Wenn das dann noch mit Gepäck erfolgt und direkt am Anfang der Grundausbildung ohne Eingewöhnungsmarsch hat das mit Ausbildung nichts mehr zu tun. Das ist Vernächlässigung der Fürsorgepflicht durch den Vorgesetzten. Zweck der GA ist es die Leistung zu erhöhen und die Soldaten Stück für Stück zu trainieren und heranzuführen.

Ich trainiere Leute im Kraftdreikampf und gehe auch nicht bei jemandem der zum zweiten mal Kreuzheben macht hin und sage "So jetzt zieh mal 250 Kilo" und kack ihn an weiter zu machen wenn er sich verletzt. Das ist eine Dummheit die sucht ihresgleichen.   

Der Vergleich hinkt ja wohl ein wenig ;)
Von einem Soldat kann man ja wohl verlangen, dass er so eine Grundfitness hat, dass er 8-10 Km joggen kann.
Aber von einem Soldaten 250 Kg Kreuzheben verlangen, das sind ganz andere Dimensionen und das weißt du selbst ja wohl auch.
Gespeichert

slider

  • Gast
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #58 am: 26. April 2018, 09:49:39 »

Naja, 8-10km Joggen sind schon auch nochmal was Anderes als marschieren. Ich habe in meiner AGA (die nichtmal besonders hart war) auch viele Kameraden gehabt (gerade aktive Sportler), die sich mit Marschieren in Stiefeln und Gepäck sehr schwer getan haben. Auch ich selbst hatte meine Probleme, da ich zwar ansich fit war aber einfach unheimlich schlecht in den Stiefeln laufen konnte, inklusive massiver Blasenbildung. War nach jedem Geländetag oder Marsch im San-Bereich zur Blasenbehandlung. Hat sich auch erst nach den 3 Monaten gebessert ... bei längeren Märschen allerdings nie wirklich. Bei KFOR 2003 war ich mal nach diesem von den Dänen (glaube ich) organisierten Marsch 3 Tage im Feldlager stiefelbefreit geschrieben.
Gespeichert

RonSwanson

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 74
Antw:Was dürfen Ausbilder ? Drill!?
« Antwort #59 am: 26. April 2018, 14:17:41 »

Der Vergleich hinkt ja wohl ein wenig ;)
Von einem Soldat kann man ja wohl verlangen, dass er so eine Grundfitness hat, dass er 8-10 Km joggen kann.
Aber von einem Soldaten 250 Kg Kreuzheben verlangen, das sind ganz andere Dimensionen und das weißt du selbst ja wohl auch.

Ich kann (noch) keine 10KM am Stück joggen und ich treibe viel Sport, aber eben bis vor kurzem nicht viel Ausdauersport, da Kraftdreikämpfer. Und schon gar keine 9 oder 10KM mit Gepäck, wie der TE geschrieben hat. Das erfoldert langes und sehr spezielles Training und das kann man keinesfalls generell voraussetzen. Wer das tut sollte kein Ausbilder sein. Klar, ich denke mal bei einem 30 Soldaten starken Zug sind bestimmt einige dabei die das können oder deren Hobby einfach Laufen ist, aber der Großteil absolut nicht. Die Rekruten kommen aus allen möglichen Hintergründen und Altersklassen. Wir reden hier ja nicht von fertig ausgebildeten Fallschirmjägern oder Kampfschwimmern sondern von frischen Rekruten die in der GA sind. ;D
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de