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Autor Thema: Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung  (Gelesen 6492 mal)

Simone schmitz

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Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung
« am: 10. Februar 2018, 08:08:54 »

Guten Morgen,

Mein Ehemann ist trennungsgeld berechtigt.
Er wird wohl Berufssoldat. Ich habe mal gehört, dass man zusätzlich zum Trennungsgeld noch Wohngeld für die Dienstwohnung bekommen kann. Ist das richtig? Ein Umzug der Familie kommt für uns nicht in Frage. 

Vielen Dank für eure Hilfe 
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung
« Antwort #1 am: 10. Februar 2018, 08:16:26 »

Wenn er sich am Standort eine Wohnung nehmen muss weil ihm keine dienstliche Unterkunft in der Kaserne bereitgestellt werden kann, zahlt die BW dafür die Miete. Mehr gibt es nicht.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Simone schmitz

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Antw:Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung
« Antwort #2 am: 10. Februar 2018, 08:47:45 »

Danke, also ist trennungsgeld = Miete oder trennungsgeld + Miete?
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Rollo83

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Antw:Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung
« Antwort #3 am: 10. Februar 2018, 08:53:54 »

Trennungsgeld sind bei Ihnen da verheiratet diese 10,xx Euro.
Quasi der erhöhte Satz der 3 Mahlzeiten.

Reisebeihilfen alle 14 Tage.

Trennungsübernachtungsgeld Satz X (abhängig vom Ort) für die Unterkunft.
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung
« Antwort #4 am: 10. Februar 2018, 09:32:03 »

Danke, also ist trennungsgeld = Miete oder trennungsgeld + Miete?

Tut mir leid, aber das verstehe ich nicht.
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Antw:Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung
« Antwort #5 am: 10. Februar 2018, 14:28:32 »

Man bekommt Trennungsgeld, Reisebeihilfe UND einen Mietzuschuß.
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Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Ralf

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Antw:Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung
« Antwort #6 am: 10. Februar 2018, 14:33:45 »

Er könnte sich auch einen Beratungstermin im BwDLZ ausmachen und sich genau auf seine Situation hin beraten lassen.
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung
« Antwort #7 am: 10. Februar 2018, 18:47:26 »

Wenn er sich am Standort eine Wohnung nehmen muss weil ihm keine dienstliche Unterkunft in der Kaserne bereitgestellt werden kann, zahlt die BW dafür die Miete. Mehr gibt es nicht.


Dies ist doch die korrekte Antwort.

Es gibt das sog. Trennungstagegeld + Reisebeihilfen.

Für den Fall das dem Soldaten dann keine unentgeltliche Unterkunft gestellt werden kann...

... kann er sich in einem standortabhängigen Kostenrahmen z.B. ein möbliertes Zimmer mieten... oder eine kleine Wohnung....
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LwPersFw

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Trennungsgeld TG Reisebeihilfe RB
« Antwort #8 am: 11. Februar 2018, 10:53:24 »

Im Anhang eine aktuelle Info des BVA zum Thema TG

Stand : Januar 2018
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung
« Antwort #9 am: 11. Februar 2018, 10:55:38 »

Mir ist immer noch nicht ganz klar, welche "Miete" die TE nun genau meint. Die für die "Pendlerwohnung" ihres Mannes am Standort oder die für die Familienwohnung am Heimatort?
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Antw:Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung
« Antwort #10 am: 11. Februar 2018, 12:05:56 »

Ich denke, mit Dienstwohnung meint sie die Pendlerwohnung.
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Rollo83

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Antw:Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung
« Antwort #11 am: 13. Februar 2018, 17:23:33 »

@LwPerser

Gibts da grundlegende Änderungen so das ich mir das Ganze mal genauer durch lesen sollte ?
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld/ Zuschuss Wohnung
« Antwort #12 am: 13. Februar 2018, 17:27:52 »

@LwPerser

Gibts da grundlegende Änderungen so das ich mir das Ganze mal genauer durch lesen sollte ?

Mir ist nichts Besonderes aufgefallen...
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