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Autor Thema: Trennungsgeld als FWDler?  (Gelesen 3305 mal)

FWDler2018

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Trennungsgeld als FWDler?
« am: 05. Februar 2018, 08:54:46 »

Hallo!

Ich hab folgende Situation. Ich habe mich als FWDler für 23 Monate beworben. Musterung ist am 20. und 21. Februar. Ich wohne zur Zeit noch mit meiner Mutter in einer Wohnung da ich auch noch 17 bin. Wenn ich verpflichtet werde, zieht meine Mutter aus, und ich übernehme allein die Wohnung. Jetzt soll ich zur Musterung einen Mietvertrag mitbringen. Ich nehme an, dass es da um Trennungsgeld geht?

Soweit ich verstanden habe, werde ich bereits bei erfolgreicher Musterung sofort eingeteilt und bekomme ein Datum wann es losgeht? Wäre es sinnvoll den Mietvertrag bereits ab 15. 2 laufen zu lassen damit die Wohnung anerkannt wird?

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KillBurn93

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Antw:Trennungsgeld als FWDler?
« Antwort #1 am: 05. Februar 2018, 09:06:03 »

Trennungsgeld steht nur Berufs und Zeitsoldaten zu.

(1) Berechtigte nach dieser Verordnung sind
1.
Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,
2.
Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und
3.
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
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Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
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FWDler2018

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Antw:Trennungsgeld als FWDler?
« Antwort #2 am: 05. Februar 2018, 09:08:48 »

Wozu soll ich dann den Mietvertrag mitbringen?
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KillBurn93

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Antw:Trennungsgeld als FWDler?
« Antwort #3 am: 05. Februar 2018, 09:10:50 »

Die Schreiben sind wahrscheinlich standardisiert und für alle Bewerber gleich.
Ansonsten würde ich mich an Ihrer Stelle einfach mal in die Trennungsgeldverodnung einlesen, diese ist nämlich frei im Internet verfügbar ::)
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld als FWDler?
« Antwort #4 am: 05. Februar 2018, 09:31:44 »

Wozu soll ich dann den Mietvertrag mitbringen?

Damit man prüfen kann, ob Ihnen Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zustehen? Einfach mal "Onkel Gurgel"  damit losschicken.  ;)
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld als FWDler?
« Antwort #5 am: 05. Februar 2018, 11:22:59 »

Lesen Sie einmal im folgenden Link...Beitrag vom 04.01.2017...

Im dort angehängten Leistungskatalog... alles was FWDL zugeordnet ist...

Bzgl. Mietvertrag... siehe 10.1


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.0.html


Die USG-Behörde ist das BAPersBw


Dabei zu beachten... Leistungen erbringt diese auf Antrag...

http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/start/finanzielles/unterhsicherung/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQsyMXAwcAxydPE3dXI3cLQz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmuFvoh-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAMYlSEg!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922T62D0APABI5FE2GO4
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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