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Autor Thema: Ab wann ist man "dienstunfähig"  (Gelesen 2482 mal)

Ludus

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Ab wann ist man "dienstunfähig"
« am: 05. Februar 2018, 10:43:35 »

Hallo,

ich interessiere mich, nach dem Abitur die Offizierslaufbahn einzuschlagen. Die Verpflichtungszeit beträgt bei den Berufen, die mein Interesse wecken würde, ca. 13-16 Jahre.

Was passiert, wenn ich in dieser Zeit dienstunfähig werde - und was gilt als Dienstunfähigkeit? In meiner Familie gibt es Vorerkrankungen, die möglicherweise vererbt wurden.

Gelten nur physische Probleme als dienstunfähig, oder auch psychische (z.B. nicht heilbare Syndrome, die zwar in der Theorie einer Dienstausübung nicht im Wege stehen würden, aber ggf. Erwerbsunfähigkeit bedeuten) ?

Um mich vor Erwerbsunfähigkeit im späteren Berufsleben zu schützen hat mein Vater frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen - ich habe bereits einen Anruf bei der Versicherung vereinbart, um mir bestätigen zu lassen, ob auch Dienstunfähigkeit dazu zählt.

Eine weitere Frage wäre, wie die Bundeswehr einerseits Soldaten auf Zeit frühzeitig entlässt und sich um sie "kümmert", und wie es sich bei Berufssoldaten verhält.
Werden erstere einfach auf die Straße gestellt, ohne Ruhegeld zu erhalten?

Für eine Aufklärung in diesem Paragraphenwirrwarr wäre ich echt dankbar.

LG
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Ralf

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Antw:Ab wann ist man "dienstunfähig"
« Antwort #1 am: 05. Februar 2018, 10:51:18 »

Dienstunfähig ist man dann, wenn es keinen einzigen DP gibt, auf dem man weiter verwendet werden kann (selbst alle Innendienst-DP nicht).
Dazu können alle Erkrankungen führen, egal ob physisch oder psychisch.

Zitat
In meiner Familie gibt es Vorerkrankungen, die möglicherweise vererbt wurden.
Dazu wirst du ja befragt bei der Musterung. Wenn es da Dinge gibt, die dem entgegen stehen, kann es sein, dass du untauglich gemustert wirst.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

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Antw:Ab wann ist man "dienstunfähig"
« Antwort #2 am: 05. Februar 2018, 10:57:15 »

Ein Entlassungsverfahren wegen Dienstunfähigkeit wird eingeleitet, wenn absehbar ist, dass der Soldat in Jahresfrist nicht wieder (auch eingeschränkt oder stundenweise) Dienst leisten kann. Das muss dann nicht auf seinem eigentlichen Dienstposten und in seiner eigentlichen Verwendung sein. Die Hürden für ein DU-Verfahren sind also hoch.

Im Einstellungsverfahren werden Sie auch zu eigenen schweren Vorerkrankungen und zu Erkrankungen innerhalb der Familie (z.B. vererbbaren) befragt. Dabei sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der untersuchende Arzt entscheidet dann, möglicherweise nach Abklärung Furchen einen entsprechenden Facharzt der Bundeswehr, ob und für welche Verwendungen Sie dienstfähig sind.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bumblebee

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Antw:Ab wann ist man "dienstunfähig"
« Antwort #3 am: 05. Februar 2018, 12:21:46 »

Zitat
Um mich vor Erwerbsunfähigkeit im späteren Berufsleben zu schützen hat mein Vater frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen - ich habe bereits einen Anruf bei der Versicherung vereinbart, um mir bestätigen zu lassen, ob auch Dienstunfähigkeit dazu zählt.

Das Telefonat ist keinen Furz wert. Lass dir das schriftlich bestätigen und sieh selber nach, ob sich das mit dem Versicherungsschein deckt.
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