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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr  (Gelesen 8233 mal)

BSG1966

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #15 am: 07. Februar 2018, 06:44:56 »

Ein Blick nach Amerika zeigt, wie es sein könnte. In den Staaten Colorado und Washington wurde Cannabis legalisiert. Den in diesen Staaten staionierten Soldaten ist es trotzdem verboten Cannabis zu konsumieren.

Ich bin kein Jurist, aber der Vergleich hinkt. Cannabis ist in den USA in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich geregelt. Wehrrechtlich gibt es aber doch kein Landesrecht. Ergo muss für Soldaten ohnehin eine bundesweite Regelung gefunden werden.
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BSG1966

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #16 am: 07. Februar 2018, 06:49:59 »

Denn die Einsatzbereitschaft des Soldaten wird auf jeden Fall in Frage gestellt, und zwar nicht nur während der Wirkung des einzelnen Rausches, da ein Soldat auch außerhalb der Dienststunden jederzeit mit seinem Einsatz rechnen muss, sondern auch deshalb, weil der Konsum der Cannabis-Droge wegen seiner nicht vorhersehbaren und damit nicht berechenbaren Auswirkungen anders und schwerer zu bewerten ist als beispielsweise ein Rausch, der auf den übermäßigen Konsum von Alkohol zurückzuführen ist."

Nun sind meines Wissens nach erhebliche Anteile der werten Verteidigungsfachangestellten auch ohne Cannabis mittels des erwähnten Alkohols nicht selten alles andere als dienstfähig, während sie "außerhalb der Dienststunden jederzeit mit einem Einsatz rechnen", von daher mutet dieser Anteil der Begründung nun wieder etwas albern an.
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BSG1966

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #17 am: 07. Februar 2018, 07:00:29 »

Diese Diskussion ist überflüssig

...vielleicht sollten wir mal über Sinn und Zweck von Diskussionen nachdenken. Ich bin nun auch kein Betragensvorbild hier, aber "is nich", "ham wer nich", "müss mer nich diskutieren", "schon immer so gemacht" sind tatsächlich nicht die geeignetsten Diskussionsbeiträge um die Frage des TE zu beantworten.

Ich find das tatsächlich auch interessant, wie die Bundeswehr damit umgeht (bzw umginge, noch ist ja nichts festgelegt).

Der Verweis von @LwPersFw auf das Urteil sowie von @wolverine auf die unterschiedliche Rechtsprechung Dienst-/Betäubungsmittelrecht ist tatsächlich hilfreich.

Ein Aspekt, der sich ändern könnte, wäre zB, wie die Bundeswehr im Zuge von Musterung und Co. mit THC-Konsum in der Vergangenheit umgeht. Ist ein Mensch auch dann charakterlich ungeeignet, wenn das, was in seinem Umfeld in jungen Jahren Gang und Gebe war, jetzt vom Gesetzgeber als legal bewertet wird?

Oder auch, bleibt die Bundeswehr bei dieser konsequenten Linie oder weicht diese in irgendeiner Weise auf? Auch, um im Bereich der Nachwuchsgewinnung eher "punkten" zu können...
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LwPersFw

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #18 am: 07. Februar 2018, 07:08:16 »

Denn die Einsatzbereitschaft des Soldaten wird auf jeden Fall in Frage gestellt, und zwar nicht nur während der Wirkung des einzelnen Rausches, da ein Soldat auch außerhalb der Dienststunden jederzeit mit seinem Einsatz rechnen muss, sondern auch deshalb, weil der Konsum der Cannabis-Droge wegen seiner nicht vorhersehbaren und damit nicht berechenbaren Auswirkungen anders und schwerer zu bewerten ist als beispielsweise ein Rausch, der auf den übermäßigen Konsum von Alkohol zurückzuführen ist."

Nun sind meines Wissens nach erhebliche Anteile der werten Verteidigungsfachangestellten auch ohne Cannabis mittels des erwähnten Alkohols nicht selten alles andere als dienstfähig, während sie "außerhalb der Dienststunden jederzeit mit einem Einsatz rechnen", von daher mutet dieser Anteil der Begründung nun wieder etwas albern an.

Das mit dem "jederzeit" ist auch nicht der Schwerpunkt der Argumentation...

sondern

Zitat
...sondern auch deshalb, weil der Konsum der Cannabis-Droge wegen seiner nicht vorhersehbaren und damit nicht berechenbaren Auswirkungen anders und schwerer zu bewerten ist als beispielsweise ein Rausch, der auf den übermäßigen Konsum von Alkohol zurückzuführen ist."

Und ... die Bundeswehr ist, auf Grund des Zugangs/Umgangs zu/mit Waffen ein Bereich, der mit Recht vom Gesetzgeber gesondert behandelt wird.

Ja, Alkohol ist, wie in der gesamten Gesellschaft, auch in der Bw ein Problem... Aber gerade deshalb muss ich nicht noch eine weitere Droge ... legal ... ins Spiel bringen.

Dafür gibt es KEINEN sachlichen Grund.

Von mir aus soll Kiffen wer will.... dem verschließe ich mich nicht.

Aber nicht in einem Bereich, wo er Zugang zu Waffen hat!

Denn ... nochmal ... es geht um die (Langzeit-) Wirkung der Droge.
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F_K

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #19 am: 07. Februar 2018, 07:12:01 »

@ BSG:

Diskutieren ist immer gut - in einem Rechtsstaat ist ein Urteil eines höchsten Gerichtes aber keine Diskussionsgrundlage, sondern die Anwendung geltendes Rechts.

Das Urteil bezüglich Waffenrecht ist ebenfalls eindeutig - auch wenn die WaffG in der BW keine Anwendung finden, so bleibt die Forderung des Gesetzgebers doch dachgleich bestehen ..
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BSG1966

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #20 am: 07. Februar 2018, 08:04:32 »

@ BSG:

Diskutieren ist immer gut - in einem Rechtsstaat ist ein Urteil eines höchsten Gerichtes aber keine Diskussionsgrundlage, sondern die Anwendung geltendes Rechts.

Ja und hier geht's ja um Recht was noch nicht gilt und die Frage, wie das dann möglicherweise geltende Recht angewendet werden würde. Theoretisch. Von daher ist es doch gut, dass diese Urteile und Anwendungsbeispiele zusammengetragen worden sind :)
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F_K

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #21 am: 07. Februar 2018, 08:37:39 »

Dann zu den "Entwicklungen":

Die WaffG und Urteile in diesem Bereich sind in den letzten Jahren immer restriktiver geworden - also mehr Auflagen, mehr Prüfungen, engere Auslegung der Gesetze.

Dementsprechend ist, selbst wenn der Besitz einer geringen Menge Cannabis straffrei werden würde (wird ja jetzt schon nicht verfolgt), nicht mit einer "Erlaubnis" im WaffG zu rechnen.

Da dies die Bw auch jetzt schon so "sieht", sind da keine Änderungen zu erwarten.
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BSG1966

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #22 am: 07. Februar 2018, 08:52:00 »

Ich könnte mir halt wie gesagt vorstellen dass der Konsum in der Vergangenheit nicht mehr automatisch zur medizinischen oder charakterlichen Nichteignung führt. Anders verhält es sich natürlich mit Verurteilungen in der Vergangenheit, da diese ja zeigen, dass man scheinbar ein paar Probleme hatte, sich innerhalb von rechtlichen Rahmenbedingungen zu bewegen.
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Humblot

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #23 am: 07. Februar 2018, 09:52:31 »

Ändert sich die Rechtslage und der Konsum wird strafrechtlich freigestellt

Da braucht sich nichts zu ändern, die Straffreiheit des Konsums entspricht doch schon der jetzigen strafrechtlichen Lage.
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F_K

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #24 am: 07. Februar 2018, 10:05:29 »

@ Humblot:

Nur das wir hier "sauber" bleiben:

Konsum selber war und ist schon immer straffrei - der BESITZ geringer Mengen ist strafbar - wird aber regelmäßig nicht verfolgt.
(Das ist ein Unterschied).
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LwPersFw

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #25 am: 07. Februar 2018, 11:22:49 »

Ich könnte mir halt wie gesagt vorstellen dass der Konsum in der Vergangenheit nicht mehr automatisch zur medizinischen oder charakterlichen Nichteignung führt. Anders verhält es sich natürlich mit Verurteilungen in der Vergangenheit, da diese ja zeigen, dass man scheinbar ein paar Probleme hatte, sich innerhalb von rechtlichen Rahmenbedingungen zu bewegen.

Das es hier im Rahmen der Einstellungsuntersuchung zu einer (erweiterten) differenzierten Bewertung kommt,
wäre dann ja nur sachgerecht. Aber dies erfolgt ja bereits jetzt. Wer angibt...vor Jahren mal einen Joint probiert
zu haben... ansonsten aber ein gutes Prüfergebnis erzielt ... den wird man nicht ablehnen.

Dem TE geht es ja um die Zeit als aktiver Soldat...nicht den Bewerber:

Zitat
Wenn Cannabis in der BRD legalisiert wird, in welcher Form auch immer, gilt das dann auch für Soldaten?

Was meint Ihr?
Welche Argumente würden dafür/dagegen sprechen?

Und hier wird es für den Bereich der Bw m.E. keine Änderung geben.

Zumindest solange, wie die medizinische Forschung nicht die möglichen Langzeitfolgen von Cannabis, wie z.B. Psychosen, ausschließen kann.

Ich erzeuge als Dienstherr nicht bewusst die Gefahr, dass ein Soldat durch Drogenkonsum eine Psychose entwickelt und eine Waffe in die Hand bekommt.

Und hier reicht allein die Gefahr des Einzelfalls!


Um nochmal das BVerfGE zu zitieren :

"Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG.
Ein "Recht auf Rausch", das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht."


weil

"Ferner muß bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit für die Adressaten des Verbots gewahrt sein (vgl. BVerfGE 30, 292 <316>; 67, 157 <178>; 81, 70 <92>). Die Maßnahme darf sie mithin nicht übermäßig belasten (Übermaßverbot oder Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne; vgl. BVerfGE 48, 396 <402>; 83, 1 <19>)."



Wer meint, durch das Verbot des Konsums von Cannabis im und außer Dienst also "übermäßig belastet" zu sein...

...auch wenn es außerhalb der Bundeswehr legalisiert wäre...

Darf halt nicht freiwillig Soldat der Bundeswehr werden...

Wird er es doch ... und unterschreibt bei Einstellung die vorgeschriebene Belehrung ...

"Im Rahmen der notwendigen Drogenprävention sind Soldatinnen und Soldaten innerhalb der ersten Wochen nach
Diensteintritt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Truppenärzten über die Gefahren des Betäubungsmittelmissbrauchs aufzuklären.

Über die straf-, disziplinar und dienstrechtlichen Folgen sind sie aktenkundig zu belehren."



"2. Disziplinare Folgen
Sowohl der unbefugte Besitz als auch der Konsum von Betäubungsmitteln innerhalb und außerhalb des Dienstes verstoßen gegen das Verbot... (...) 
Als Dienstvergehen wird ein derartiges Fehlverhalten regelmäßig ( ... ) geahndet, soweit nicht die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens in Betracht kommt.

3. Dienstrechtliche Folgen
Der Missbrauch von Betäubungsmitteln kann während des Freiwilligen Wehrdienstes zur Entlassung führen. Während der Probezeit, d.h. während der ersten sechs Monate, können Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDL) zum 15. oder zum Letzten eines Monats nach § 58 h Abs. 2 des Soldatengesetzes (SG) entlassen werden. Für die Dauer des gesamten Freiwilligen Wehrdienstes kann die Entlassung bzw. ein Ausschluss von der Dienstleistung auch auf § 58 h Abs. 1 i.V.m. §§ 75, 76 SG gestützt werden. Bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit kann der Betäubungsmittelmissbrauch in den ersten vier Dienstjahren – auch ohne vorhergehenden ausdrücklichen Hinweis – zu einer fristlosen Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG führen.

Ich (Dienstgrad, Name, Vorname, PK) habe diese Belehrung heute zur Kenntnis genommen.
Eine Ausfertigung der Belehrung habe ich erhalten."


... muss er mit den möglichen Folgen bei Verstoß leben...



Was dann nur aus der Belehrung entfallen würde, bzw. anzupassen wäre (habe ich oben nicht mit angeführt), sind die strafrechtlichen Folgen,
im Rahmen der dann geltenden Gesetzeslage. Denn schließlich wäre ja auch die Legalisierung bestimmten rechtlichen Vorgaben unterworfen.
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Humblot

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #26 am: 07. Februar 2018, 12:48:12 »

@ Humblot:

Nur das wir hier "sauber" bleiben:

Konsum selber war und ist schon immer straffrei - der BESITZ geringer Mengen ist strafbar - wird aber regelmäßig nicht verfolgt.
(Das ist ein Unterschied).

MIR ist der Unterschied geläufig, deshalb habe ich ja darauf hingewiesen, dass es weder möglich noch nötig ist, Konsum zu legalisieren - er ist nicht strafbar (ein Dienstvergehen dagegen schon, schon immer).

Deshalb ja das Zitat von wolverine...und deshalb ist ja auch der Hinweis auf dein "sauber bleiben" unnötig.
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ulli76

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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #27 am: 07. Februar 2018, 18:08:45 »

Der frühere Konsum führt bei Bewerbern nicht automatisch zur medizinsichen oder charakterlichen Untauglichkeit. Die Bundeswehr hat die Bestimmungen in den letzten Jahren immer mal wieder angepasst- zu Gunsten der Bewerber. Eben weil gelegentlicher Konsum weicher Drogen in der Jugend durchaus als sozialadäquat angesehen wird.
Die Polizei ist dabei z.B. wesentlich restriktiver.
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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #28 am: 07. Februar 2018, 18:27:21 »

Der frühere Konsum führt bei Bewerbern nicht automatisch zur medizinsichen oder charakterlichen Untauglichkeit. Die Bundeswehr hat die Bestimmungen in den letzten Jahren immer mal wieder angepasst- zu Gunsten der Bewerber. Eben weil gelegentlicher Konsum weicher Drogen in der Jugend durchaus als sozialadäquat angesehen wird.
Die Polizei ist dabei z.B. wesentlich restriktiver.

Beziehst du dich dabei auf die ärztliche Untersuchung oder das Psychologengespräch?
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Antw:Cannabis nach evt. Legalisierung in der Bundeswehr
« Antwort #29 am: 07. Februar 2018, 18:30:36 »

Beides, vermute ich.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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