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Autor Thema: Personal- Abgeschlossene Anträge  (Gelesen 3626 mal)

MatterOfFact

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Personal- Abgeschlossene Anträge
« am: 08. Februar 2018, 08:03:23 »

Moin, müssen abgeschlossene Anträge z.b. weiter Verpflichtung oder BS nachdem der abschließende Bescheid von BAPers kam aufbewahrt werden?
Ich finde weder eine Vorschrift, noch kann ein Vorgesetzter eine Verbindliche Aussage dazu treffen
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Ralf

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« Antwort #1 am: 08. Februar 2018, 08:47:16 »

Die sind in der Grundakte, das sind statusrechtliche Dokumente.
Zitat
noch kann ein Vorgesetzter eine Verbindliche Aussage dazu treffen
Das weiß aber auch jeder Spieß und Chef.
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« Antwort #2 am: 08. Februar 2018, 09:32:54 »

Mein Spieß ist sich nicht sicher.
Also brauch ich entgegen der Meinung vom S1 abgeschlossene Anträge nicht archivieren?
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KlausP

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« Antwort #3 am: 08. Februar 2018, 09:59:15 »

Mein Spieß ist sich nicht sicher.
Also brauch ich entgegen der Meinung vom S1 abgeschlossene Anträge nicht archivieren?

Gibt es bei den Anträgen einen Verteiler "Grundakte", "Nebenakte" und "Soldat"? Ich bin mir da nämlich nicht sicher. Wenn, dann gehört das genau da hin.
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Andi

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« Antwort #4 am: 08. Februar 2018, 11:28:59 »

Das weiß aber auch jeder Spieß und Chef.

Woher sollte er das wissen?  :o
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« Antwort #5 am: 08. Februar 2018, 12:05:57 »

Mein Spieß ist sich nicht sicher.
Also brauch ich entgegen der Meinung vom S1 abgeschlossene Anträge nicht archivieren?

Gibt es bei den Anträgen einen Verteiler "Grundakte", "Nebenakte" und "Soldat"? Ich bin mir da nämlich nicht sicher. Wenn, dann gehört das genau da hin.

Ja die Verteiler sind drauf. Aber aus der Nebenakte kann ich den Antrag doch entfernen sobald der abschließende Bescheid kommt.
Der S1 ist aber der Meinung, dass ich eine Aufbewahrungspflicht für solche Anträge habe.
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Ralf

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« Antwort #6 am: 08. Februar 2018, 12:12:17 »

GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 71-01-00  ::)

A-1480/6 und A-1380/2
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Andi

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« Antwort #7 am: 08. Februar 2018, 12:24:12 »

GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 71-01-00  ::)

A-1480/6 und A-1380/2

Was eine Quelle jetzt mit deiner Behauptung zu tun, dass jeder Chef und Spieß das wissen würde? :P Oder steht in der Quelle, was Chefs und Spieße wissen?

Gruß Andi
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Ralf

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« Antwort #8 am: 08. Februar 2018, 13:20:01 »

Die ursprüngliche Frage war, ob Weiterverpflichtungen und Statusänderungen aufbewahrt müssen. Die Antwort war die Grundakte. Das weiß jeder Spieß und Pers.
Dass es um die Aufbewahrung innerhalb der Kompanie ging, hat der TE erst später ausgeführt.

Die Angabe der GAIP und der Vorschriften resultierte aus der Einlassung des Beitrages vor meinem. Und war nicht auf deinen Beitrag bezogen, oder hatte ich den zitiert?
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KlausP

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« Antwort #9 am: 08. Februar 2018, 13:37:39 »

Soll nicht die Nebenakte den gleichen Inhalt haben wie die Grundakte? Deshalb gibt es ja den von mir genannten Verteiler.
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Ralf

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« Antwort #10 am: 08. Februar 2018, 13:42:40 »

Nein, das war mal früher so. In die Nebenakte dürfen nur Vorgänge aufgenommen werden, die in der Grundakte oder in Teilakten enthalten sind und deren Kenntnis zur rechtmäßigen Aufgabenerledigung der betreffenden Dienststelle erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere die für die Rechtsstellung des Soldaten bzw. der Soldatin bedeutsamen Vorgänge. Schriftstücke von zeitlich begrenzter Bedeutung sind zu vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
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« Antwort #11 am: 08. Februar 2018, 13:49:32 »

Danke.
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Andi

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« Antwort #12 am: 08. Februar 2018, 13:49:59 »

Die Angabe der GAIP und der Vorschriften resultierte aus der Einlassung des Beitrages vor meinem. Und war nicht auf deinen Beitrag bezogen, oder hatte ich den zitiert?

Gut, dann möchte ich meine Frage dennoch beantwortet haben. :)
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« Antwort #13 am: 08. Februar 2018, 13:57:23 »

Chefs und Spieße sollten wohl wissen, dass statusrechtliche Angelegenheiten in der Grundakte aufzubewahren sind. Dieser rudimentäre Wissensbestandteil des Personalaktenrechts als Disziplinarvorgesetzter und als Führer des Innendienstes und somit über den PersFw setze ich einfach voraus.
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« Antwort #14 am: 08. Februar 2018, 15:45:47 »

Und woher soll dieses Wissen kommen? Teil eines Cheflehrganges ist es beispielsweise nicht. Und selbst wenn es bei Spießen erwähnt wird ist das nicht das Tagesgeschäft eines Spießes. Hier dieses Wissen vorauszusetzen ist m.E. in der Realität nicht abbildbar.

Gruß Andi
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