...sondern es seitens des Dienstherren nicht notwendig erscheint, da noch finanziell zuzubuttern.
Seit 2003 gilt der sog. "Strukturerlass zur UKV", der das faktische Wahlrecht zwischen Bezug TTG/TB/TÜG und UKV eröffnet hat.
Zusätzlich wurde einem großen Teil der Ledigen mit Hausstand dies ermöglicht, die davor niemals die Chance auf langfristigen TG-Bezug gehabt hätten...
In den Jahren 2004 bis 2017 wurden so ca. 2,5 Mrd € an TT/RB/TÜG gezahlt...
...die es ohne den Erlass nicht gegeben hätte...
Und mit dem ab 01.01.2019 kommenden "Optionsmodell" wird dies sogar gesetzlich im BUKG verankert... das man zumindest 8 Jahre TG beziehen kann...wenn man mit berücksichtigungsfähigen Hausstand eingestellt oder versetzt wird...und eigentlich nur 1 Bedingung erfüllt... Die Wohnung liegt nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststelle.
Um zum TE...
Wir reden hier über 6 Monate Probezeit .... in einer Auslandsdienstelle!
Somit mit Auslandsdienstbezügen vom ersten Tag an...(wenn Voraussetzungen erfüllt)
Dann kann er 50 % Zuschuss für eine Bahncard 50 bekommen...
Da sollte man diese 6 Monate doch "überleben"...
Ich bin in meinen ersten 6 Monaten .... "Damals" ... auch nicht jedes WE nach Hause gekommen...