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Autor Thema: Darf der kompaniefeldwebel das  (Gelesen 3306 mal)

michael 321

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Darf der kompaniefeldwebel das
« am: 11. Februar 2018, 11:15:05 »

Hallo ich habe mal eine frage darf der Kompaniefeldwebel einen Artztbericht öffnen den ich für meinen truppenarzt mitbekommen habe.

(Kurtzer sachverhalt : war standortfremd neukrank und habe von den sanbereich einen brief bekommen den ich bei mir in der kaserne beim sanbereich abegen sollte )
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LwPersFw

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #1 am: 11. Februar 2018, 11:21:41 »

Wenn auf dem Umschlag "Arztsache" oder "Arztbericht" steht...

...und dazu noch als Empfänger der TrArzt oder SanBereich...

Nein...durfte er nicht.
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michael 321

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #2 am: 11. Februar 2018, 11:26:51 »

nein steht nur daruf an sanbereich
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KlausP

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #3 am: 11. Februar 2018, 11:30:13 »

Dann geht einen Spieß das trotzdem nichts an. Der Brief ist ja nicht an ihn oder seine Kompanie adressiert. Ich als Spieß hätte dem Soldaten den gar nicht abgenommen oder durch mein GeZi entgegen nehmen lassen.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #4 am: 11. Februar 2018, 11:50:51 »

Man kann sich darüber zwar beschweren, aber es ist ja in den meisten Fällen so, dass die Beschwerde hinterher das Geschehene nicht rückgängig macht oder eine "Verbesserung" mit sich brächte.
Wenn ein "normaler" Soldat einen fremden Brief geöffnet hätte, würden ihn wahrscheinlich empfindliche Strafen ereilen, wenn man die Mittel der disziplinaren Würdigung ausschöpfen würde.
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Mike Brisket

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #5 am: 11. Februar 2018, 11:58:09 »

Man kann sich darüber zwar beschweren, aber es ist ja in den meisten Fällen so, dass die Beschwerde hinterher das Geschehene nicht rückgängig macht oder eine "Verbesserung" mit sich brächte.
Wenn ein "normaler" Soldat einen fremden Brief geöffnet hätte, würden ihn wahrscheinlich empfindliche Strafen ereilen, wenn man die Mittel der disziplinaren Würdigung ausschöpfen würde.

Dieser Logik kann nur schwer folgen.
Nur weil er der “normale“ Spieß ist relativiert es diese Sache?
Genau weil er der Spieß ist sollte die disziplinare Würdigung umso größer ausfallen.
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Mike Brisket

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #6 am: 11. Februar 2018, 12:03:03 »

Um es dem Spieß in Zukunft einfacher zu machen so sollte er einen Antrag auf Einsicht der G-Akte stellen. Dann braucht er unbefugt keine Arztbriefe oder eventuell eine gesiegelte G-Akte mehr öffnen.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #7 am: 11. Februar 2018, 13:08:28 »

Man kann sich darüber zwar beschweren, aber es ist ja in den meisten Fällen so, dass die Beschwerde hinterher das Geschehene nicht rückgängig macht oder eine "Verbesserung" mit sich brächte.
Wenn ein "normaler" Soldat einen fremden Brief geöffnet hätte, würden ihn wahrscheinlich empfindliche Strafen ereilen, wenn man die Mittel der disziplinaren Würdigung ausschöpfen würde.

Dieser Logik kann nur schwer folgen.
Nur weil er der “normale“ Spieß ist relativiert es diese Sache?
Genau weil er der Spieß ist sollte die disziplinare Würdigung umso größer ausfallen.

Natürlich fallen diz. Würdigungen umso höher aus, je größer die Verantwortung und die Kenntnis über Folgen usw. Aber auf der anderen Seite ist die Praxis, wonach in solchen Fällen meist keine weiteren Aktionen folgen. Jeder, der bereits Beschwerden über direkte Vorgesetzte angebracht hat, kennt den weiteren Verlauf…
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LeK

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Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #8 am: 11. Februar 2018, 13:30:44 »

Da war dann der Kleber schlecht, vllt ist das Zeug sogar schon rausgefallen oder oder. Muss man dann halt sauber neu vertüten und dafür ggf schauen, wie man die Sache genauer adressiert (auch wenn das nicht richtg sein mag, erscheint das immerhin nachvollziehbarer).

Trotzdem lässt sich all dem in einer Weise nachgehen, dass sich solches Verhalten nicht verfestigt. Irgendwann macht man sich halt uU unglaubwürdig. An dieser Stelle kommt dann auch zum Tragen, was schon gesagt wurde: rückgängig machen lässt sich das ohnehin nicht. Daher darf es vllt auch genügen, wenigstens für die Zukunft etwas zu tun.

Wünschenswert wäre natürlich ein so vertrauensvolles Verhältnis, dass sich die Sache ohne besonderen Stress im kleinen Rahmen lösen lässt - für alles andere gibt es die Formen des professionellen Umgangs miteinander und mithin den Beschwerdeweg (wo wie gesagt vllt zu Recht oder zu Unrecht die eine oder andere Erklärung/Ausrede kommen mag, die Dinge für die Zukunft aber trotzdem in eine bessere Bahn gelenkt werden können).
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KlausP

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #9 am: 11. Februar 2018, 13:37:49 »

Zitat
... wie man die Sache genauer adressiert ...

Selbst wenn es an meine Kompanie mit dem Zusatz "Sanitätsbereich" adressiert ist (habe ich selber als Spieß mehrfach gehabt) darf ich es nicht öffnen, weil meine Kompanie nun mal keinen eigenen SanBereich hat. Als Spieß darf ich nur die Post öffnen, die an mich selber oder an die Kompanie ohne weiteren Zusatz (z.B KpChef, KpTrpFhr, NschDstFw ...) adressiert ist.
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LeK

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #10 am: 11. Februar 2018, 13:46:44 »

Freilich. Das war nur der Gedankengang, wenn der Umschlag schlecht verklebt und die Sachen noch nicht rausgefallen waren. Selbst dann wäre es richtiger, einfach einen anderen Umschlag drum zu machen, um da auch nur wieder "SanBereich" draufzuschreiben; vor Ort wird sich schon jemand finden, der das öffnen darf. Aber immerhin wäre das ein Weg, wie jemand (wenn auch mehr schlecht als recht, aber immerhin mit Potenzial, einmal Nachsicht zu erfahren) versuchen könnte, sich zu rechtfertigen - indem er also denkt, "ich schau mal, wie ich das adressiere". Wenn nicht, wie gesagt, einfach behauptet wird (oder es auch schlicht den Tatsachen entsprach), dass die Unterlagen bereits rausfielen.
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Wüstensand

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #11 am: 11. Februar 2018, 14:04:14 »

Erschreckend wie viele hier von einer Beschwerde abraten, weil „bringt ja eh nichts“. Der Brief war an den Truppenarzt adressiert und fertig. Das Briefgeheimnis ist nicht umsonst im Grundgesetz verankert. Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn der Brief wirklich verschlossen war und der Spieß ihn trotzdem geöffnet hat, ist hier ganz schnell ein Straftatbestand erfüllt (202 StGB).

Ich frage mich aber warum der Spieß den Brief geöffnet hat? Gab es dazu eine oder mehrere Vorgeschichten?
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LeK

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #12 am: 11. Februar 2018, 14:07:39 »

Wie viele sind es denn?  :o
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FoxtrotUniform

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #13 am: 11. Februar 2018, 14:16:25 »

Variante 1: Spieß / Chef darauf ansprechen und den Unmut äußern / klären (hier kann auch die VP hilfreich seien).

Variante 2: Wehrbeschwerde + ggf. Strafanzeige.

Mehr zielgührende Möglichkeiten gibt es nicht.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Jens79

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Antw:Darf der kompaniefeldwebel das
« Antwort #14 am: 11. Februar 2018, 17:04:40 »

Wenn es sich denn tatsächlich so zugetragen haben sollte  ::) ,
hat der Spieß scheisse gebaut.

Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten.
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