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Dienstunfähigkeit

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Tom1979:
Ich hab mal eine Frage.
Ist es generell möglich während ein DU-Verfahren läuft versetzt zu werden?

Ralf:
Es gibt keinen formellen Hinderungsgrund. Die Frage ist aber, ob es da ein dienstl. Interesse für gibt, wenn ja nicht feststeht, dass der Soldat auf dem DP auch verwendet werden kann. Das kann ja auch vom alten DP aus festgestellt werden.

LwPersFw:

--- Zitat von: Tom1979 am 12. Februar 2018, 09:32:43 ---Ich hab mal eine Frage.
Ist es generell möglich während ein DU-Verfahren läuft versetzt zu werden?

--- Ende Zitat ---


Die Frage dabei ist ja, in welchem Kontext die Versetzung erfolgen soll...

Denn ... der erste Prüfschritt bei einem DU-Verfahren ist immer ...

"Ist eine Soldatin bzw. ein Soldat aus Sicht der bzw. des nächsten Disziplinarvorgesetzten auf
Grund einer ärztlichen Feststellung in der Verwendungsfähigkeit derart eingeschränkt, dass sie bzw.
er den Anforderungen, die an sie bzw. ihn in ihrer bzw. seiner gegenwärtigen Dienststellung gestellt
werden, nicht mehr ausreichend gerecht wird, schlägt die bzw. der nächste Disziplinarvorgesetzte die
Soldatin bzw. den Soldaten der zuständigen personalbearbeitenden Stelle (PersBSt) für eine(n) vorzeitige(
n) Versetzung bzw. Dienstpostenwechsel vor."

Denn aus Fürsorgegründen ist das primäre Ziel nicht die Entlassung des Soldaten ( Grundsatz: Weiterverwendung vor Versorgung ).

Kann also durch eine Versetzung das DU-Verfahren "abgewendet" werden... erfolgt diese i.d.R..

Tom1979:
Das DU Verfahren bzw mein Gesundheitszustand liegt unteranderem an der pendelei und der Abwesenheit von zu Hause, die bei einer Versetzung nach wie vor genauso wäre. Laut meiner Psychologin hätte das in keinster Weise einen positiven Effekt auf meine Probleme. Des weiteren habe ich seit zwei Jahren versucht mich auf diverse andere Dienstposten, mit denen ich leben könnte, versetzen zu lassen. Die Antwort war immer die gleiche, er können niemanden hier weggehen lassen. Da stand aber schon fest das ich früher oder später in das DU Verfahren komme, wenn sich nichts ändert. Jetzt, da ich den Wehrbeauftragten eingeschaltet habe, bekomme ich einen Anruf mit der Bitte für ein PG, er will mich jetzt während das Verfahren läuft versetzten aber eben auf Posten die nichts für mich sind und die B keinen positiven Einfluss auf meine Problem haben. Deswegen meine Frage ob dies während des Verfahrens überhaupt möglich wäre.

KlausP:

--- Zitat ---... Die Antwort war immer die gleiche, er können niemanden hier weggehen lassen ...
--- Ende Zitat ---

Von wem kam die Anwort? Von Ihrem Disziplinarvorgesetzten? Der hat darüber überhaupt Nichtzusage entscheiden, er kann eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag abgeben und nicht mehr.

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