Hallo,
ich bin/war SAZ12 und habe während meines BFD meinen Bachelor gemacht und schreibe gerade meine Masterarbeit. Offiziell erhalte ich bis einschließlich 28.02.2018 Übergangsgebührnisse(ÜG), solange war auch mein Master bewilligt. Ab 3.4.18 werde ich wiedereingestellt. Da ich zeitlich in Verzug gekommen bin werde ich meine Thesis nicht bis dahin schaffen, bzw. das Kolloquium hinter mir haben. Entsprechend habe ich die Verlängerung beim BFD beantragt, soweit auch kein Problem. Jedoch stellte ich mit selben Antrag die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, die Lücke von 28.02.18-03.04.18 bezüglich der ÜG zu schließen. Dies wurde erstmal verneint, was ich jedoch nicht glauben konnte. Alos nochmal das SVG geprüft. Dort steht unter §11(4), zu Gunsten einer Vollzeitausbildung verlängert werden können....., die Höhe der Übergangsgebührnisse begrenzt sich auf die Anwärterbezüge gem. BBesG §59(2)/61 .
Hab dies natürlich nun nochmal zusätzlich beantragt.
Nun meine Frage, hat jemand dies so schon einmal durchgeführt, oder einen ähnlichen Fall gehabt?
Beste Grüße
Micha Roe