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Autor Thema: Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)  (Gelesen 7375 mal)

DoppelteBürgerscahft2018

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Hallo,

ich bin neu hier und hoffentlich hier im richtigen Forum. Es gibt zwar Unterforen zur Einberufung, wie ich gesehen habe, allerdings gelten sie selbstverständlich für unser deutsches Militär. Meine Frage bezieht sich aber auf internationales Recht, spezifischer auf das Militär und eine doppelte Staatsbürgerschaft.

Ich bin jetzt seit gut 11 Jahren in Deutschland, weiß nicht mehr genau seit wie vielen Jahren auch deutscher Staatsbürger. Mindestens 5, wenn nicht länger. Bin 22, studiere aktuell auf Bachelor. Da hier ja die Wehrpflicht abgeschafft wurde, war Zivi vs. Militär nie ein Thema für mich, hab brav mein Abitur gemacht und danach direkt studiert, hatte Zivi auch nicht zur Zeitüberbrückung o.ä. gebraucht.

Ich bin kein Militärfeind, aber auch nicht unbedingt das, was man einen Unterstützer nennen kann. Hätte ich die Wahl, hätte ich vermutlich Zivi gemacht (auch wenn die Disziplin gerade nach der Abizeit sicherlich gut geholfen hätte...).

Nun erfahre ich von meinem zufriedengrinsenden Vater, dass "ich in ein paar Tagen eh zum Bund gehe" (Ich wohne zwischenzeitlich WIEDER daheim, lange und irrelevante Familiengeschichte, und das Verhältnis ist keins, zu sagen es sei schlecht wäre eine maßlose Untertreibung). Anscheinend wurde ich in Polen einberufen (ich wusste nicht einmal, dass da noch Wehrpflicht herrscht...) und das mir mitzuteilen war wohl nicht in seinem Sinn :)

Nun, die Frage:

Geht das? Offensichtlich habe ich auch noch die polnische Staatsbürgerschaft (ich sah keinen Grund sie abzulegen, es war mir mehr oder minder egal), aber auch die deutsche... Kann mich Polen dann in dem Falle einberufen? Ich werde dem sicherlich NICHT nachgehen, und zwar weniger aus der Sicht, dass ich keine Lust auf Bund habe, sondern eher aus der Sicht, dass ich sicherlich nicht einfach so das Studium aufgebe und auf keinen Fall in das Drecksloch von Entwicklungsland jemals zurückkehre.

Was sind meine Möglichkeiten? Kann ich das ignorieren, weil mich die deutsche Staatsbürgerscahft davon schützt? Oder tut sie das nicht? In dem Falle bin ich direkt nach den Prüfungen in Köln und fordere, die polnische Staatsbürgerscahft abzulegen. Und wenn ich dafür mein allerletztes Erspartes ausgeben muss.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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F_K

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Antw:Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)
« Antwort #1 am: 13. Februar 2018, 17:33:00 »

Das ist eine Frage des polnischen Wehrrechts - da wird es hier vermutlich keine Antwort geben.

(.. vielleicht hat Justice neben dem interstellaren Privatrecht auch noch polnisches Wehrrecht studiert ...)
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Niederbayer

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Antw:Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)
« Antwort #2 am: 13. Februar 2018, 17:52:07 »

Ich fand Polen echt cool und die Leute dort sehr nett. Drecksloch von Entwicklungsland konnte ich so nicht feststellen.
Aber ist ja jetzt off topic. Dennoch komische Aussage.
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PzPiKp360

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Antw:Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)
« Antwort #3 am: 13. Februar 2018, 17:57:06 »

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit
Kapitel VII - Wehrpflicht in Fällen von Mehrstaatigkeit
Artikel 21 – Erfüllung der Wehrpflicht

3. Sind oder werden keine Sonderabkommen geschlossen, so gelten für Personen, welche die Staatsangehörigkeit von zwei oder mehr Vertragsstaaten besitzen, folgende Bestimmungen:

a. Der Betreffende ist gegenüber demjenigen Vertragsstaat wehrdienstpflichtig, in dessen Hoheitsgebiet er sich gewöhnlich aufhält.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl204s0578.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl204s0578.pdf%27%5D__1518540856746
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ulli76

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Antw:Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)
« Antwort #4 am: 13. Februar 2018, 18:20:10 »

Nanana @F_K: Bisher haben wir hier noch jede Frage beantwortet bekommen.

Da werden wir das auch mit dem polnischen Wehrrecht irgendwie rausfinden können.

Wäre es einfach, könnte er auch im Ecolog-Forum fragen (kleiner Einsatzinsiderwitz)
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S1NCO

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Antw:Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)
« Antwort #5 am: 13. Februar 2018, 18:41:50 »

Hä?
Polen hat die Wehrpflicht doch 2009 abgeschafft?

Informiere dich da am besten nochmal auf der Website der polnischen Streitkräfte, du kannst doch polnisch?
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justice005

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Antw:Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)
« Antwort #6 am: 13. Februar 2018, 18:42:47 »

Zitat
vielleicht hat Justice neben dem interstellaren Privatrecht auch noch polnisches Wehrrecht studiert


Selbstverständlich. In Polen ist die Wehrpflicht bereits seit 2010 ausgesetzt bzw. abgeschafft. Daher dürfte der Vater des TE wohl Unsinn erzählt haben. Vielleicht sollte sich der Fragesteller den Einberufungsbescheid einfach mal zeigen lassen.


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ulli76

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Antw:Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)
« Antwort #7 am: 13. Februar 2018, 18:52:37 »

Spenden dann bitte nach Abschluss des Studiums an unseren Admin. ;D
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OSB

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Antw:Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)
« Antwort #8 am: 13. Februar 2018, 19:36:30 »

Und die Moral von der Geschicht: Wenn man Eltern nur genügend ärgert können sie echt zur Sau werden. Hehe  [emoji38]
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KubaLibre

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Antw:Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)
« Antwort #9 am: 13. Februar 2018, 21:41:31 »

Polen hat eine Berufsarmee. Wie schon geschrieben wurde ist die Wehrpflicht ausgesetzt.

Wenn der TE sein Herkunftsland so bezeichnet, würde ich empfehlen die Staatsbürgerschaft abzulegen.
« Letzte Änderung: 13. Februar 2018, 23:05:52 von StOPfr »
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Gaszkin

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Antw:Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)
« Antwort #10 am: 14. Februar 2018, 08:23:15 »

Hallo,

in der Tat hat ist das Thema der Wehrpflicht ab 2018 in Polen wieder sehr aktiv. Daher könnte es sehr gut hinkommen das der TE einen Brief (vermutlich nur Infos/Datenabgleich) bekommen hat. (Wenn ich mich nicht Irre war das für Jahrgänge ab 1998 vorgesehen).

Ich hatte ähnlichen Problem wie du, dies ist aber schon einige Jahre her, das einzige was du machen musst, ist sich in Polen abzumelden wenn du in DE wohnst/bist. Ich vermute einfach dass du wie ich damals auch, nicht richtig abgemeldet wurdest und die somit "an dich dran" kommen. Nimm deine Zeugnisse/Meldebescheinigung, setze dich mit der Polnischen Botschaft in Verbindung und erfrage was genau die Sache ist. Wie gesagt, bei mir hat es gereicht sich dort im Bürgerhaus nach Vorzeige des Deutschen Ausweises, abzumelden. Nie wieder was von gehört.

MfG
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Gast13452

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Antw:Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)
« Antwort #11 am: 08. Oktober 2020, 00:42:24 »

Servus, ich bin gerade erst auf dieses Forum gestoßen und möchte zur Antwort beitragen:
Sieh Hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht#Polen
Auch wenn seit 2010 keine Wehrpflicht mehr besteht: "Volljährige Männer müssen trotzdem bei der Militärkommission erscheinen und sich registrieren lassen, damit diese im Falle eines Krieges einberufen werden können. "

Allerdings habe ich in diesem Forum den Tipp gelesen: https://www.finanzfrage.net/g/frage/poln-wehrdienst-muster-bei-doppelter-staatsbuergerschaft#:~:text=in%20Polen%20ist%20Wehrdienst%20abgeschafft,man%20gegen%C3%BCber%20einem%20Land%20Pflichte.
"Bürger mit Hauptwohnsitz im Ausland oder doppelten Staatsangehörigkeit sind nicht verpflichtet an der Musterung teilzunehmen", was sich auf dieser Seite unten bestätigt:
(google chrome translate hilft) https://powroty.gov.pl/obowiazek-stawienia-sie-do-kwalifikacji-wojskowej-9553

Art. 44.  [Personen, die zum wesentlichen Militärdienst fähig sind, aber nicht zum aktiven Militärdienst einberufen wurden]
(1)  Personen, die der Wehrpflicht unterliegen und für diesen Dienst als geeignet gelten, dürfen nicht zum aktiven Wehrdienst aufgerufen werden:
1) polnische Staatsbürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und keinen ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Hoheitsgebiet der Republik Polen haben;
Siehe hier: https://sip.lex.pl/akty-prawne/dzu-dziennik-ustaw/powszechny-obowiazek-obrony-rzeczypospolitej-polskiej-16787130
und hier http://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19670440220/U/D19670220Lj.pdf

Insofern bist du wohl raus.
Liebe Grüße, dein Gast
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KlausP

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Antw:Einberufung bei einer doppelten Staatsbürgerschaft (Polen)
« Antwort #12 am: 08. Oktober 2020, 07:39:28 »

Es wird ihn aber nicht mehr sonderlich interessieren, er hat sich seit seine Frage nicht wieder gemeldet.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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