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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Displinarmasnahme  (Gelesen 5285 mal)

michael 321

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Displinarmasnahme
« am: 14. Februar 2018, 10:57:35 »

Hallo Ich habe da mal eine Frage für einen Kameraden der grade mal voll in die ach... gehauen hat  , aber um es kurz zumachen er hat ein Disolinarmasnahme am laufen und soll laut dem Hauptmann 7  Tage Errestzelle bekommen .
Und er will wissen ob er wenn die 7 Tage um sind Die Kündigung bekommt oder ob das alles war  weil der Hauptamnn nur von 7 Tage. Sprach

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Andi

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #1 am: 14. Februar 2018, 10:59:44 »

7 Tage Disziplinararrest sind schon eine ziemliche Hausnummer.
Das als begleitende Personalmaßnahme die Entlassung beantragt wird ist nicht unwahrscheinlich, aber kein Automatismus. Was er tut kann nur der Disziplinarvorgesetzte selbst wissen. Entweder der Kamerad fragt selbst nach oder er bittet die VP dies zu tun. Ansonsten wird er im Zuge einer geplanten Entlassung von Rechtswegen vor der Wirksamkeit der Maßnahme gehört.

Gruß Andi
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justice005

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #2 am: 14. Februar 2018, 11:00:14 »

Eine Entlassung ist unwahrscheinlich. Will man jemanden rauswerfen, verzichtet man im Allgemeinen auf eine Disziplibarmassnahme.

Was hat der Kamerad denn angestellt?
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justice005

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #3 am: 14. Februar 2018, 11:01:22 »

Wieviele Dienstjahre hat der Kamerad denn überhaupt?
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tank1911

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #4 am: 14. Februar 2018, 11:07:15 »

Zitat
Will man jemanden rauswerfen, verzichtet man im Allgemeinen auf eine Disziplibarmassnahme.

Naja, dass würd ich so nicht pauschalisieren. Bis eine Entlassung, wenn überhaupt noch nach den schnellen § möglich ist, durch ist, dauert es viel zu lange....vom TrDstGericht mal völlig abgesehen. Stichwort "Aufrechterhaltung der Disziplin"...

Ansonsten tun sich hier gerade wieder Welten auf... ::)
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Andi

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #5 am: 14. Februar 2018, 11:30:00 »

Naja, dass würd ich so nicht pauschalisieren. Bis eine Entlassung, wenn überhaupt noch nach den schnellen § möglich ist, durch ist, dauert es viel zu lange....vom TrDstGericht mal völlig abgesehen. Stichwort "Aufrechterhaltung der Disziplin"...

Da muss man schon differenzieren. Eine Entlassung nach §55 (4) oder (5) SG bekommt man sauber vorbereitet innerhalb von sieben Tagen durchaus durch, eventuell sogar noch schneller.
In diesem Fall folge ich dir aber, dass es sich sehr wahrscheinlich um eine so erhebliche Dienstpflichverletzung handeln wird, dass eine disziplinare Würdigung unbedingt geboten ist.

@justice: In meinem täglichen Handwerk ist die Vollstreckung eine einfachen Disziplinarmaßnahme zur Würdigung vor der Entlassung durchaus die Regel. Und ich habe nicht wenige auf dem Tisch.
Ist auch im Einzelfall durchaus eine rechtliche Notwendigkeit, wenn gegen eine fristlose Entlassung mit Rechtsmitteln vorgegangen wird. Da steht die Bundeswehr argumentativ durchaus auf dünnem Eis, wenn Vorgesetzte zwar die Gefährdung der militärischen Ordnung durch ein Verbleiben im Dienst oder die charakterliche Nichteignung festgestellt haben, im gleichen Atemzug aber nicht disziplinar gewürdigt haben.

Gruß Andi
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miT

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #6 am: 14. Februar 2018, 11:39:23 »

Er hat’s ja leider nicht ausgeführt was passiert ist und da ich nicht weiß ob er es noch macht ne frage an alle die es schon erlebt haben: Was bitte waren Gründe fürs Kaffee Viereck die ihr erlebt habt und wie hoch ausgefallen?
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Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #7 am: 14. Februar 2018, 11:58:51 »

Eigenmächtige Abwesenheit - beim ersten Mal (bis) 7 Tage, im Wiederholungsfall (bis) 21 Tage, jeweils mit oder ohne Ausgangsbeschränkung von 3 Wochen oder wahlweise auch mit Disziplinarbuße - war zu GWDL-Zeiten quasi der Klassiker. Bei SaZ dazu ein "ausdrücklicher Hinweis" vom Divisionskommandeur oder je nach Dauer der Abwesenheit auch sofort die Entlassung nach 55(5) SG.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #8 am: 14. Februar 2018, 12:26:32 »

Nachtigal ick hör dir Trappsen.

Erst der Spieß der einen Arztbericht öffnet und nun der Kamerad dem 7 Tag Diziplinararrest drohen.

Was ist das denn für eine Einheit.
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justice005

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #9 am: 14. Februar 2018, 12:28:24 »

Andy,

Es gibt eine Vorschrift, dass bei einer fristlosen Entlassung keine disziplinarmassnahme erfolgen soll. Vielmehr muss ein Dienstvergehen lediglich festgestellt werden, damit das Dienstvergehen in einem späteren Verwaltungsverfahren bereits feststeht.

Damit begibt man sich auch nicht auf dünnes Eis. Sinn und Zweck des Disziplinarrechts ist es, den Soldaten wieder auf Spur zu bringen,damit er künftig ordentlich seine Pflicht erfüllt. Genau das hat sich aber mit der Entlassung erledigt. Also kann es einzig nur noch um die Abschreckung von anderen gehen. Da muss aber dann begründet werden, wieso die Entlassung nicht bereits abschreckend wirkt, sondern darüber hinaus auch noch hin die disziplinarmassnahme notwendig ist...

Übrigens ist auch ein langes Verwaltungsverfahren kein Problem. Der Soldaten ist ja erst mal trotzdem raus. Die aufschiebende Wirkung wird ja in den allermeisten Fällen nicht angeordnet.
Lange Rede kurzer Sinn : disziplinarmassnahme neben der Entlassung ist möglich, soll aber aus oben dargestellten Gründen die Ausnahme bleiben. Und genauso steht es auch in den Vorschriften.
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michael 321

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #10 am: 14. Februar 2018, 12:53:20 »

Also um es mal so zusagen der kamerad wird auch in Heimen Zug gemobt und das nur weil er mit 23  Jahre eine halbe glatze hat klingt komisch aber ist heit so

Was ich noch hinzufügen wollte :
Der Spieß hat ihn auch als er das dienstvergehen begangen hat das alles laut stark bei offener Tür erläutert und anschließend auch dem kameraden gesagt das er im das Leben schwerer machen wird

Er leidet auch schon seit  über  ein halbes Jahr an starken Magen schmerzten und schlafprobleme wegen diesem Mobbing und das bloß stellen vor der Kompanie durch den Spieß
( weil jeder weis wie schnell sich ein anschies vom Spieß rumspricht)
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justice005

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #11 am: 14. Februar 2018, 12:56:56 »

Und was genau war jetzt das Dienstvergehen? Butter bei die Fische!
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Razzon

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #12 am: 14. Februar 2018, 12:57:19 »

Sorry ich versteh fast gar nichts, geht das nicht auch auf Deutsch?
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Vorne einstellen, hinten auch.

miT

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #13 am: 14. Februar 2018, 13:07:49 »

Und was genau war jetzt das Dienstvergehen? Butter bei die Fische!

In Kombination mit geöffneten G-Akten verwette ich jetzt eine Keksdose auf die EA und er hat behauptet er sei Standortfremd KZH was natürlich aufgeflogen ist? Oder eine nahe Abwandlung.

Wenn ich falsch liege gibts die Keksdose in Form ner Spende ans Forum.
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Kameradschaftliche Grüße!

Andi

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Antw:Displinarmasnahme
« Antwort #14 am: 14. Februar 2018, 13:31:51 »

Es gibt eine Vorschrift, dass bei einer fristlosen Entlassung keine disziplinarmassnahme erfolgen soll.

Hast du da eine Fundstelle (wenn nicht geht die Frage weiter an die Perser)?

Damit begibt man sich auch nicht auf dünnes Eis. Sinn und Zweck des Disziplinarrechts ist es, den Soldaten wieder auf Spur zu bringen,damit er künftig ordentlich seine Pflicht erfüllt. Genau das hat sich aber mit der Entlassung erledigt.

Nein, denn die Entlassung ist keine Maßnahme des Disziplinarrechts sondern eine (begleitende) Personalmaßnahme.

Ich lasse mich aber gerne durch eine Fundstelle überzeugen.

Gruß Andi
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