@justice005:
Eine solche Vorschrift ist mir auch nicht geläufig. Das sehr gute Handbuch der Abt R in einer bestimmten Panzerdivision sagt dazu sogar "schnelle Disziplinierung, Beschleunigungsgrundsatz, nicht Aussetzen, Nachahmungsgefahr etc..."
Wir handhaben das sogar in direkter Absprache mit dem WDA so, dass erst mal diszipliniert wird. Das ist so gewollt und wird unterstützt. Bei §55 (5) stimmt vielleicht die Verhältnismäßigkeit nicht, das ist richtig, aber auch selten. Derzeit beträgt die Laufzeit vom Vergehen bis zur Verhandlung vor dem TrDstGericht ~ 3 Jahre. Bei Vergehen wie z.B. Betrug, Urkundenfälschung oder aber auch Tätlicher Angriff auf einen Vorgesetzten usw usw...soll ja alles vorkommen...sollte man da der Truppe schon mal ein Zeichen setzen. Am Ende kommt es dem Soldaten sogar noch zu Gute, da die Gerichte sowohl ziv als auch mil, die bereits vollstreckte Strafe berücksichtigen. Im Zweifelsfall wird die Maßnahme halt aufgehoben, aber wen interessiert das noch nach drei Jahren?