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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen  (Gelesen 4965 mal)

Monte1919

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Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen
« am: 14. Februar 2018, 16:09:52 »

Hallo liebe Community,

Ich bin StUffz (FA) und letztes Jahr Mutter geworden.
Bei der Geburt hatte ich leider einen Kaiserschnitt, bei dem die Narkose nicht wirkte und ich alles spürte.
Seitdem leide Ich an schlimmen Albträumen und Depressionen.

Für meine Tochter und mein Seelenfrieden möchte ich gern an den Standort meines Mannes versetzt werden. Ich war bei vier Truppenärzten und habe bald einen Termin beim Wehrpsychiater.

Hat jemand schon Erfahrungen mit Versetzung aufgrund persönlicher Härte?
Werd ich trotzdem versetzt - wenn die Beratungsärzte zustimmen - obwohl kein DP an dem Standort frei wäre?

Mit kameradschaftlichen Grüßen
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F_K

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Antw:Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen
« Antwort #1 am: 14. Februar 2018, 18:36:18 »

Wieviel Dienstzeit abgeleistet?

Da könnte auch DU im Raum stehen ...
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miT

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Antw:Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen
« Antwort #2 am: 14. Februar 2018, 18:50:04 »

 Leider glaube ich nicht dass dies zu einem Härtefall führt der eine Versetzung rechtfertigt, im schlimmsten Fall kommt für sie wie schon erwähnt ein DU  verfahren bei rum .

 Aber mal ganz unabhängig davon, wenn dem so passiert sein sollte, was fast an der Grenze des unmöglichen kratzt, wäre dies ein  bedeutsamer Behandlungsfehler der von Ihnen verfolgt werden muss, da Ihnen hier Schmerzensgelder und gegebenenfalls Folge Zahlungen zustehen würden!  Für sowas gibt es spezialisierte Medizinrechtler.
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Kameradschaftliche Grüße!

ulli76

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Antw:Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen
« Antwort #3 am: 14. Februar 2018, 20:18:33 »

1. Lass dich beraten was Ansprüche gegen das Krankenhaus angeht.
2. Lass die psychischen Folgen behandeln.
3. Eigene schwere Erkrankung kann durchaus ein Grund für eine heimatnahe Versetzung sein. Stell den entsprechenden Antrag- also dass du einen Härtefall aus gesundheitlichen Gründen geltend machst. dann wird eh eine Stellungnahme des Truppenarztes angefordert. Und dann wird man sehen.

Die Fragen wären aber trotzdem nicht gerade unwichtig:
Wie weit bist du jetzt vom Standort deines Mannes entfernt? Wie weit ist die Wohnung von diesen Standorten entfernt?
Wie viel DIenstzeit hast du hinter dir, wie viel vor dir?

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Monte1919

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Antw:Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen
« Antwort #4 am: 14. Februar 2018, 21:10:30 »

Hallo.

Ich habe 2 Jahre gedient und mir stehen noch 11 bevor.
Unsere Kasernen liegen 200km auseinander.

Ja ich dachte auch es sei unmöglich das so etwas passiert. Mit Absprache des Arztes warten wir auf ein Psychologisches Gutachten, damit wir etwas handfestes gegen das Krankenhaus in der Hand haben.

Wir würden zum gemeinsamen Standort umziehen.
Köln will mich versetzen, findet aber keinen Dienstposten. DU-Verfahren schließe ich sogar irgendwie komplett aus. Habe von Anfang an gesagt - auch beim Arzt - das mir der Dienst hilft auf den Beinen zu bleiben, wenn die mich jetzt noch „rausschmeißen“ würden, weil ich „krank“ bin, wäre das fast doppelt so schlimm. Ich liebe meine Berufung zur Soldatin und hoffe auch weiterhin im Dienst bleiben zu dürfen.

Ich bedanke mich bei euren Antworten und wünsche euch noch eine ruhige Dienstwoche!
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LwPersFw

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Antw:Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen
« Antwort #5 am: 14. Februar 2018, 21:28:37 »


Werd ich trotzdem versetzt - wenn die Beratungsärzte zustimmen - obwohl kein DP an dem Standort frei ist...


Ja... wenn der BerArzt des BAPersBw bestätigt, dass eine heimstnahe Versetzung erfolgen muss, hat der PersFhr "freie Hand" und kann den Soldaten auch ohne verfügbaren Dienstposten versetzen.

Aber "Obacht"...

Ziel soll ja die Genesung des Soldaten sein.

Ist dies z.B. in 2 Jahren erreicht und es sind dann noch 9 Jahre Restdienstzeit... KANN es zu einer Versetzung kommen, weil dann kein Grund mehr vorliegt, den Soldaten nicht auf einem seiner Fachtätigkeit entsprechenden Dienstposten zu verwenden... weil ja wieder gesund... bundesweit !

Deshalb ... bei 11 Jahren Restdienstzeit ... wäre es besser, im Falle der Zustimmung des BerArtzes zur Versetzung, auch die Fachtätigkeit zu ändern... in eine Fachtätigkeit... für die heimatnah ein Dienstposten dauhaft verfügbar ist.

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Monte1919

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Antw:Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen
« Antwort #6 am: 14. Februar 2018, 21:34:19 »

Also Antrag auf Verwendungswechsel. Okay.

Ich beantrage ein Personalgespräch direkt in Köln, am besten mit meinem Lebensgefährten, ich denke damit sind alle Parteien zufriedener.

Ich bedanke mich herzlich! Gute Nacht!
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ulli76

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Antw:Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen
« Antwort #7 am: 14. Februar 2018, 21:47:53 »

In deinem Fall gibt es übrigens insgesamt reichlich Hilfen- z.B. das psychosoziale Netzwerk. Also nicht unbedingt als Druckmittel für die Versetzung, sondern um Unterstützung für das Drumrum zu bekommen.

Ein guter Anwalt ist in deinem Fall übrigens auch ein Muss (wegen der Sache mit dem Krankenhaus).
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Monte1919

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Antw:Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen
« Antwort #8 am: 20. Februar 2018, 18:41:17 »

Ich bin froh um jede Hilfe die ich kriegen kann! Dankeschön für all den Rat.
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Monte1919

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Antw:Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen
« Antwort #9 am: 09. März 2018, 11:15:09 »

Falls das hier wen Interessiert: ich habe bald endlich ein Personalgespräch und dort wird sich hoffentlich jede Frage aus der Welt schaffen lassen.

Liebe Grüße
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OSB

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Antw:Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen
« Antwort #10 am: 09. März 2018, 13:01:04 »

Danke für die Aktualisierung und weiterhin viel Glück - und viel Spaß mit dem Nachwuchs!   [emoji3]
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F_K

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Antw:Persönlicher Härtefall? Verwendungswechsel beantragen
« Antwort #11 am: 09. März 2018, 13:02:41 »

Zitat
dort wird sich hoffentlich jede Frage aus der Welt schaffen lassen.

Ratschlag: Diese Erwartungshaltung ist deutlich zu hoch - einige Problemfelder werden höchstens andiskutiert werden können - ein erstes Gespräch kann nicht alle Fragen beantworten.
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LwPersFw

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