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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Krank in der AGA  (Gelesen 7166 mal)

3am

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Krank in der AGA
« am: 14. Februar 2018, 18:29:11 »

Guten Abend Kameraden,
Ich hätte folgendes Anliegen:
Ich bin seit 1.5 Monaten bei der Bundedswehr und absolviere momentan meinen UAL 1.
Ich bin seit heute Krank auf Stube (39 grad Fieber) und muss nächste Woche Dienstag am Biwak teilnehmen.
Habe bis jetzt an allem erfolgreich teilgenommen.
(Schießen, Sani etc.)
Nun eine Frage: Muss ich das Modul wiederholen, wenn ich nächste Woche krank bin? Oder sogar gekündigt werden, falls es mir länger nicht gut geht? Ansonsten würde ich beißen, was mir jedoch vom Gruppenführer abgeraten wurde.
Ich bin mir unsicher und will's mir nicht wegen einer Krankheit vergeigen.
Schon einmal vielen Dank für eure Antworten!
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KlausP

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #1 am: 14. Februar 2018, 18:35:48 »

Ihr Gruppenführer hat völlig recht. Sie sind krank! Sie haben alles zu tun, wieder gesund zu werden und alles zu unterlassen, was den Genesungsprozeß verzögert. Nennt sich lt. So.datengesetz "Pflicht zur Gesunderhaltung".
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #2 am: 14. Februar 2018, 19:35:47 »

Himmel- du wirst einen jahreszeittypischen Infekt haben. Warum solltest du länger ausfallen?
Du bist nicht der erste Rekrut der in seiner GA (oder Äquivalent) krank wird.Würde man alle entlassen, wären die Kasernen ziemlich leer.

Ob du das Modul wiederholen musst, können nur deine Vorgesetzten sagen. Das meiste kann man irgendwie nachholen.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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ulli76

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #3 am: 14. Februar 2018, 19:36:07 »

Ups- meine Manieren: gute Besserung.
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funker07

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #4 am: 14. Februar 2018, 20:46:39 »

Wenn Schießen, Wach- und Sanausbildung absolviert sind, ist das schonmal die Hauptsache.
Im Biwak kommen Sachen wie Alarmposten usw, sofern die nicht schon im Gefechtsdienst vorher ausgebildet werden.
Wenn du bei der Abschlussübung dabei bist, sollte es gar keine Diskussion geben, ansonsten wird sich dein Chef Gedanken machen, ob du einzelne Abschnitte wiederholen muss.

Aber für ne kleine Krankheit musst du normalerweise nicht den UAL wiederholen und wirst mit Sicherheit nicht entlassen. Viele Geschichten werden dabei erzählt, damit Rekruten sich nicht gezielt zu weniger wichtigen Abschnitten krank melden - dabei wird aber nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Wenn du dir aber auf Grund einer verschleppten Krankheit eine Lungen- oder Herzmuskelentzündung oder sonstwas einfängst, siehts schon schlechter aus.

Hör auf deinen Gruppenführer und vor allem auf den Arzt und mach dich nicht verrückt.
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3am

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #5 am: 15. Februar 2018, 12:54:37 »

Erst mal Danke für eure Antworten!
Heute morgen wurde uns Angst gemacht, dass alle Kranken sich mal Paragraph 55 durchlesen sollen,
Das macht mir schon Sorgen...
Ist das alles Taktik oder ist es wirklich möglich, wegen Krankheit zu fliegen?
Meine größte sorge ist, dass ich nächste woche nochmal 3 Tage KZH benötige, denn nur halb auskuriert ins Biwak wäre nicht die beste idee...
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tank1911

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #6 am: 15. Februar 2018, 13:05:42 »

Wenn Sie krank sind, sind Sie krank. Wenn Sie an gewissen Inhalten der Ausbildung nicht teilgenommen haben, kann der Ausbildungsleiter (Kompaniechef) darüber entscheiden, ob Ihnen das gesamte Modul anerkannt wird, oder eben nicht. Dann muss es ggf. nachgeholt (in der Stammeinheit) oder wiederholt werden.

Und wenn Sie schon ein wenig länger dabei wären, würde ich Ihnen als Antwort auf die §55 Aussage empfehlen, dass der Redner sich mal die §31 und 32 des Wehrstrafgesetzes durchlesen soll.

Und nein, Sie werden nicht entlassen, weil Sie krankheitsbedingt gefehlt haben.
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dunstig

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #7 am: 15. Februar 2018, 13:06:40 »

Demjenigen, der eine solche Aussage trifft, hätte ich auch gesagt, dass er sich erst mal den §17 (4) durchlesen soll, bevor er mit solchen dämlichen Aussagen um sich wirft.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

bmar

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #8 am: 15. Februar 2018, 13:39:40 »

Demjenigen, der eine solche Aussage trifft, hätte ich auch gesagt, dass er sich erst mal den §17 (4) durchlesen soll, bevor er mit solchen dämlichen Aussagen um sich wirft.

Eben - die Jungs haben besagten §55 sonst ganz schnell selber vor der Nase wenn sie versuchen sollten, einen krank geschriebenen Soldaten ins Biwak zu drücken.

Gerade bei den Winterbiwaks sind doch fast immer welche krank oder fallen zwischendurch aus, da wird dann ggf. entsprechend durch den Chef nachgesteuert oder man informiert sich eben selbst bei den Teilnehmern.
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Ralf

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #9 am: 15. Februar 2018, 14:38:37 »

Das sagt sich immer alles so leicht. Aber man muss das vor Ort erleben, wenn der Dienstplan Geländedienst festlegt und jedes mal überproportional viele sich krank melden.
Den möchte ich sehen, der immer eine ausgewogene Balance trifft zwischen "völlig egal ob Sie dabei sind" und "wenn Sie nicht dabei sind, dann...".
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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #10 am: 15. Februar 2018, 14:43:23 »

.. kommt halt immer auf das "Publikum" an - im Dezember 2017 auf ELUSA in Wildflecken, bei "bösem Winterwetter / Neuschnee mit kalten Wind und Kalt") und doch auch lebensälteren Lehrgangsteilnehmern waren alle "im Dienst" - bis auf ein, zwei die sich noch Impfungen abholen mussten (dann aber dazugekommen sind) und den einen Realverletzten, der nach Versorgung aber wieder "mitgespielt" hat.

Bei noch zu erziehenden Soldaten kann natürlich eine "fordernde" Ansprache notwendig sein - auch wenn da die Balance stimmt, kann diese auch mal falsch verstanden werden.
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bmar

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #11 am: 15. Februar 2018, 16:31:48 »

Das ist völlig richtig, aber es ist ein Unterschied ob ich das lächerliche Damoklesschwert der Entlassung über einen KZH Kameraden mit Fieber hänge oder Soldaten klar mache, dass es zu einem Nichtbestehen und einer eventuellen Wiederholung der GA führen kann, wenn zunehmend Ausbildungsausschnitte verpasst werden.

Die üblichen Verdächtigen, die immer "passend" krank werden sind ja normalerweise schnell identifiziert, aber die sind halt auch selten KZH geschrieben. Und die Innendienst/MFGler können ja herrlich Waffen reinigen und Mat sortieren während die Rückkehrer in Ruhe duschen und Zeugdienst haben.

Alternativ könnte ich meine 3-tägige Vortragsreihe "Das Schützenloch - Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft" anbieten. Nach 2 Stunden wird es den ersten wieder blendend gehen und spätestens bei der exakten Berechnung des optimalen Eintrittswinkels des Klappspatens in Abhängigkeit der Bodenbeschaffenheit und der Windrichtung sitzen alle auf dem Laster.
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BSG1966

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #12 am: 16. Februar 2018, 06:04:18 »

Alternativ könnte ich meine 3-tägige Vortragsreihe "Das Schützenloch - Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft" anbieten. Nach 2 Stunden wird es den ersten wieder blendend gehen und spätestens bei der exakten Berechnung des optimalen Eintrittswinkels des Klappspatens in Abhängigkeit der Bodenbeschaffenheit und der Windrichtung sitzen alle auf dem Laster.

 ;D ;D ;D kann man den irgendwo als PowerPoint herkriegen?  ;D
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Pericranium

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #13 am: 16. Februar 2018, 09:43:20 »

Während wir im BIWAK waren, waren die MSG-ler auch im Biwak. Und zwar auf dem Dachboden des Kompaniegebäudes.
Mit Knicklichtern und Teelichtern als Lagerfeuer  ;D Und ja, auch dieses Feuer wurde bewacht und am Leben gehalten.
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Rollo83

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Antw:Krank in der AGA
« Antwort #14 am: 16. Februar 2018, 15:25:56 »

Man kann sich auch mal beim Kompaniechef melden mit der Aussage das man jetzt den §55 Soldatengesetz mehrmals gelesen und verstanden hat aber den Zusammenhang zu einer Krankmeldung nicht versteht und ob der Chef das mal kurz und knapp erläutern könnte.
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