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Autor Thema: Alkoholproblem  (Gelesen 2011 mal)

DimitriXa

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Alkoholproblem
« am: 18. Februar 2018, 18:17:47 »

Hallo.
Meine Frage lautet.
Wenn ich meinem Truppen-Arzt melde dass ich ein Alkoholproblem habe und es wird über eine Kur (Entzug) gesprochen, wird mir dann Blut abgenommen bzw ist das der Regelfall und darf er das?
Vielen Dank für eure Antwort.
LG Dimitri
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funker07

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Antw:Alkoholproblem
« Antwort #1 am: 18. Februar 2018, 18:49:25 »

Wenn der Arzt meint, dass er dir für eine Untersuchung Blut abnehmen muss, wird/darf er das tun.
Warum sollte er das nicht dürfen?
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ulli76

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Antw:Alkoholproblem
« Antwort #2 am: 18. Februar 2018, 19:33:37 »

Entzug ist übrigens keine Kur.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BSG1966

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Antw:Alkoholproblem
« Antwort #3 am: 19. Februar 2018, 08:33:46 »

Wenn er Ihnen Blut abnimmt, unterliegt dies aber weiterhin der ärztlichen Schweigepflicht. Selbst wenn Sie ordentlich einen drin haben, darf er nicht einfach so zum Chef rennen und das melden - es sei denn Sie sind drauf und dran, sich ans Steuer eines Busses mit 40 Soldaten drin zu setzen.
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tank1911

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Antw:Alkoholproblem
« Antwort #4 am: 19. Februar 2018, 08:38:02 »

Wenn man schon selbst erkannt hat, dass man ein Alkoholproblem hat und ja scheinbar sogar was dagegen unternehmen möchte, was sollte man dann gegen eine Blutentnahme haben? Hört sich irgendwie danach an, dass der Arzt vllt. nicht nur Alkohol finden würde...
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LwPersFw

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Antw:Alkoholproblem
« Antwort #5 am: 19. Februar 2018, 08:48:22 »

Ansprechpartner und Informationen...siehe hier:

http://www.soldatenselbsthilfe.de/index.php/von-ueber-uns/10-berichte-von-uns/204-zentrum-innere-fuehrung-bereich-4-suchtpraevention-schulterschluss-mit-soldatenselbsthilfe-gegen-sucht-e-v

Als Ergänzung... siehe Anhang (Quelle: Internet)


Zum Blutabnahme... Was ist der Hintergrund dieser Frage ?

Wenn Sie den Mut haben zu Ihrem Problem zu stehen, wird man Ihnen helfen.
Das Sie ggf. Auflagen erhalten, z.B. im Rahmen der Bedienung von Kfz, oder bestimmten Waffensystemen, ist dann so.

Ziel muss und wird es aber sein, dass Sie die Sucht überwinden.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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