Vielen Dank für die vielen Eingebungen.
Ja, wie bereits gesagt ziehe ich die Möglichkeit eines Fernstudiums auch in Betracht und sehe ich auch als mögliche Option, habe allerdings auch da Bedenken.
Wie der Kamerad es auch erwähnte ziehe ich derzeit auch erst eine Ausbildung und ein anschließendes Studium vor, damit ich im worst Case, von dem ich ja auch bei der Tread-Eröffnung ausgehe, ein "Polster" habe auf das ich im schlimmsten Fall recht weich landen kann.
In dem Sinne will ich auch gerne die FW-Laufbahn bestreiten (ich will sehen ob da was Gutes, etwas das zu mir passt und mir gefällt, am Ende ist), nur ich will einen Notfallplan, falls ich während der FW-Lehrgänge merke, dass das doch überhaupt nicht das ist was ich will, -die Arbeit in meiner jetztigen Einheit ist zwar stupide aber dennoch ist das miteinander sehr locker- die Stammeinheit sich als das allerletzte rausstellt, mir der heilige Geist erscheint/ eine Erleuchtung kommt oder was auch immer.
Was mir dabei den Magen umdreht ist außerdem die Verpflichtungszeit (13 Jahre sind mehr als ich in der Schule war und es kann so viel passieren, nur ich bin durch die BW relativ unflexibel und kann dann nicht reagieren).
-> Wenn ich dann mit 36 -Im schlimmsten Fall- ausgelutscht und als physisches und ggf. psychisches Wrack aus der BW raus komme und auch generell, wenn ich da noch immer das Studium als helles Licht sehe aber einfach durch Alter und andere Sachen mich dazu nicht mehr in der Lage sehe/in der Lage bin, stehe ich da, kann auf ewig das Licht sehen, kann es aber nie erreichen, weil ich jetzt diese Erklärung unterschrieben habe.
Deshalb zielen meine Fragen unter anderem auch darauf ab, wie lange habe ich noch Zeit, ohne großen Schaden (auch finanziell) einen KDV einzureichen oder ähnliches.
Das ich die Lehrgänge verhaue, wenn es so ist, dass man bei einem verhauenen FW-Lehrgang mit der ZAW weiter macht bevor man ihn dann wiederholt und verhaut, um dann mit der ZAW raus zu gehen ist nur optional (will ich nicht, da ich selber weiß wie assozial das ist; dennoch will ich meine Möglichkeiten ausloten7 wissen was passieren kann).
Wie bereits erwähnt, wäre ich lieber SaZ4 geworden, dann wäre meine FWDL-Zeit mit angerechnet worden und ich wäre in nun fast 2 Jahren draußen mit BFD; was allerdings dann nicht mehr ging, da es an Zeit mangelte (Waren "nur" noch 2 Monate bis DZE -ein Hoch auf die Bürokratie-).
Den BFD danach wollte ich dann als "BAföG" nutzen um damit ein Studium -zumindest in den ersten Semestern- zu finanzieren. Wenn es wieder nicht klappen sollte -wovon ich nicht ausgehe, da ich weiß wo meine Fehler lagen-, wäre ich zumindest weder ärmer noch reicher, nur reicher an Erfahrung aber wäre noch immer wesentlich jünger und könnte noch immer eine Ausbildug anfangen, als wenn ich den SaZ 15 bis zum Ende durchziehe, während der Dienstzeit komplett gefisted wurde und deshalb keine Zeit/ Motivation mehr für ein Studium finden konnte. Und dann ein Studium mit 36/37 anfangen und im schlimmsten Fall verhauen... .
Dann habe ich zwar eine Ausbildung aber die ist sehr speziell, weshalb ich nur wenig Möglichkeiten der Arbeit damit finde, wenn dann nach den 13 Jahren nur bei Behörden; im schlimmsten Fall ist aber die Entwicklung in diesem Bereich schon so weit fortgeschritten oder soweit automatisiert und fertig, dass keine Menschen mehr gebraucht werden (Hab mich schlau gemacht und das ist leider die traurige Wahrheit).
Und dann nach einem zweiten verhauenen Studium und mit einer dann unbrauchbaren Ausbildung eine neue Ausbildung zu beginnen mit 38/39. Das sind alles andere als rosige Aussichten. Und das macht mir große Sorgen.
Deshalb suche ich nach Alternativen. Und die die ich für mich bislang als gute Lösung sehe wäre das verhauen der FW-Lehränge VOR der ZAW.
Dann gehe ich zwar ohne Ausbildung aber hätte meines Wissen nach einen BFD-Anspruch.
Deshalb präzisiere ich meine Fragen gerner nochmal bzw. formuliere sie um damit sich keiner als Mittäter bei einer Straftat fühlt.
1. Auf welche Fächer/Lehrgänge muss ich besonders achten um die FW-Ausbildung zu bestehen?
2. Wenn ich dann doch aus unerfindlichen Gründen die FW-Lehrgänge nicht bestehe und damit dann, meiner Verpflichtungserklärung nach, nachgewiesen ist, dass ich nicht als FW geeignet bin, werde ich dann entlassen und habe einen BFD-Anspruch?
3. Wenn die BW behauptet und irgendwie schlüssig dalegen kann, dass ich die Lehrgänge (angeblich; kann ja noch immer auch ohne Absicht passieren) mit Absicht verhauen habe, mit wie vielen "nur" tausend Euro kann ich dann rechnen? (ZAW noch nicht angefangen / oder wenn man dann doch vor bestehen der FW-Lehrgänge auf ZAW geschickt wird: ZAW abgeschlossen)
und da das als Alternative irgendwie immer intersessanter wird:
4. Kann ich, wenn ich schon auf FW-Lehrgängen bin in der Uffz o.P-Laufbahn verbleiben mit ggf. Herunterstufung auf SaZ 9?
Und da es mich auch intersessiert (sollte der spezielle Bereich, mit spezieller Arbeit in meiner neuen Einheit mir garnicht liegen):
5. Kann man sich noch zu einer anderen ZAW entscheiden und wenn ja bis zu welchem Zeitpunkt (wenn es z.B. bahnbrechende Entwicklungen auf dem Gebiet gibt und ich sehen, kann, dass ich nach der BW-Zeit definitiv arbeitslos wäre)? (Vor, während oder nach den FW-Lehrgängen? [VOR der ZAW])