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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bitte um dringenden Rat bzgl. Verpflichtungserklärung/FW/KdV  (Gelesen 5464 mal)

DerEineKamerad2

  • Gast

Servus Kameraden,

ich melde mich mit einem heiklen Thema/ in einer heiklen Situation für mich, an euch.
Ich weiß es gibt viele Diskussionen zu de Thema aber, teilweise sind diese schon veraltet oder treffen nicht so auf meine Situation zu, wie ich es gern hätte/ so dass diese mir weiterhelfen könnten.

Ich hoffe morgen werde ich nicht zum Chef gerufen oder der MAD will nett mit mir reden. Aber ich muss das einfach schreiben, für meinen eigenen Seelenfrieden und um hoffentlich Klarheit zu erlangen.

Also, um nicht zu viel von meiner Person Preis zu geben, ich weiß ja nicht, wer hier alles im Forum sein Unwesen treibt, versuche ich es so oberflächlich wie möglich, aber dennoch nachvollziehbar, zu beschreiben:

Ich war vor einiger Zeit bei der Bundewehr. Und hatte im Anschluss ein Studium angefangen, das ich leider nicht geschafft hatte. Deprimiert und ohne Perspektive bin ich als FWDL zur BW und hatte schon früh einen FW-Antrag gestellt, der sich glücklicherweise sehr in die Länge zog.

Ich bewarb mich auf Ausbildungen im Zivilen die mir sehr gefielen, wurde allerdings nur abgelehnt. (Ich wollte eine Ausbildung machen, etwas Geld sparen und dann mir selbst ein Studium finanzieren)

Und so näherte sich der Zeitpunkt wo es ernst wurde und ich mich entscheiden musste FW oder nicht. Ich bemühte mich wieder für Ausbildungen im nächsten Jahr/Jobs aber kam nichts zurück bzw. wenn dann nur Einladungen für Einstellungstest, welche ich schon zu genüge hatte, wo ich auch hin ging und dennoch immer abgeleht wurde.
Und so bekam ich richtig starke Angst wieder in die Situation nach meinem Studium (keine Ausbildung/keinen Job/keine Perspektive) rein zu geraten. Wollte deshalb lieber SaZ 4 machen, was aber aufgrund des nahen DZE nicht mehr während meiner Dienstzeit geklappt hätte. Und als Wieder-Wiedereinsteller, der einen FW abgelehnt hat, als Mannschafter zurück zu kommen ist es erst einmal fragwürdig ob ich überhaupt auf meine Bewerbung reagiert wird.

Nun gut; aus regelrechter Verzweiflung und obwohl ich selbst auch starke Zweifel hatte, ob dies auch das richtige ist, hatte ich den Wisch unterschrieben. (Wenn es nach mir gegangen wäre ich gerne noch 1 Jahr FWDL geblieben/ bis September diesen Jahres und dann hätte ich das nötige Geld für ein Studium oder auch vielleicht eine Ausbildung gefunden.)

Jetzt habe ich aber das Problem:
Ich bin schon seit ca einem Monat vor der Unterschrift, bis heute (mehrere Monate) depressiv, konsultiere regelmäßig den Militärpfarrer, schlafe schlecht und nehme trotz essens ab, weil ich mich selbst zerfresse mit Zweifeln.
Und wenn ich mir vorhalte, dass ich mit 36/37 erst wieder aus der BW raus gehe, sehe ich da auch nicht mehr viel Spiel wenn es um ein Studium geht, dann wäre ich 40/41 wenn ich fertig bin und als unerfahrener mit diesem Alter auf dem zivilen Arbeitsmarkt,... . Fernstudium habe ich auch schon überlegt, aber ist dann auch die Frage, ob ich das während der Arbeit, ggf. auch Auslandseinsätzen, unterbringen kann und je nach Arbeitsumfeld und Aufgaben kann es eher dazu führen, dass ich psychisch komplett kaputt gehe und mich dann nach Dienst zum lernen zu motivieren geht nicht. Das gleiche Problem habe ich auch schon seit längerem in meiner noch aktuellen Einheit, stupide, niveaulose Tätigkeit oder einfach nur rumsitzen und dazu noch Sportverbot bzw. wenn man gehen will wird man nicht gelassen. Nach Dienst ist mann komplett fertig, ohne (kaum) etwas getan zu haben und will nur noch schlafen.

Bislang war ich noch nicht in meiner neuen Einheit und wenn die sich nicht als richtig gut und total besch*** herausstellt und ich da keine Möglichkeiten für ein Fernstudium sehe, weiß ich nicht wie ich da raus kommen kann.

Was ich mir schon rausgesucht habe:
1. "Ehrenhaft"
1.1. Antrag auf Dienstzeitverkürzung (wird vermutlich nicht klappen, bin auf ner Mangel-ATN eingeplant/ wurde bereits zum Unteroffizier (FA) ernannt)

1.2. Feldwebellehrgänge verhauen (Hier habe ich Zweifel, ob ich das hinbekomme, gibt es bestimmte Sachen, wie ich das Nichtbestehen erreiche, oder ist das bereits nur noch durchwinken ohne richtige Prüfung? Muss ich mich aufspielen/ kenntlich machen, dass der Waffenumgang mir nicht liegt o.ä.?)

2. "Neutral"
2.1. KdV (sollte, solange ich noch nicht die ZAW genossen habe und auch die Feldwebellehrgänge noch nicht begonnen haben/ während der FW-Lehrgänge, möglich sein) <- notfalls dafür den Pfarrer/ den Psychologen hinzuziehen

3. "Unehrenhaft"
3.1. Da ich noch in den ersten 4 Jahren bin; längere Zeit vom Dienstort wegbleiben -> führt allerdings ggf. bis zu 3 Jahren Gefängnis (Fahnenflucht) oder zu einer sofortigen Entlassung ohne große andere Probleme (Zweifel an der chrakterlichen Eignung/ Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst)

3.2. Anfangen eine Drogenkarriere hinzulegen (obwohl ich selber nichts mit dem Zeug zu tun hatte und haben will. Bleibt nur die Frage ob ich dafür nicht "nur" eine Disziplinarstrafe bekomme)

3.3. ...

Gründe für eine unehrenhafte Entlassung gibt es viele, aber die wären nur das äußerste Mittel für mich, da die nicht nur der BW, sondern auch noch mir oder vielleicht auch noch anderen Menschen/Kameraden Schaden zufügen würden.


4. Daher noch ein paar andere Gedanken/Fragen:

4.1. Gibt es eine Möglichkeit die FW-Laufbahn in eine SU-Laufbahn umzuwandeln mit Herabsetzung der Verpflichtungszeit (SaZ 9)?
-> UL1/FW1 Lehrgang bestehen, FW2 Lehrgang nicht bestehen?
(wäre für mich, als auch für die BW wohl die bequemste Lösung, ich diene meine Zeit, hab ne Ausbildung, wenn auch keinen Meister und die BW setzt kein/nicht viel Geld in den Sand.)

4.2. Weiß jemand vielleicht wie hoch die Ausbildungskosten sind, die ich der BW für das absichtliche Nichtbestehen dann ggf. zahlen müsste?

4.3. Wenn man einen Lehrgang verhauen hat, wartet man dann solange, bis man ihn wiederholen kann und besteht oder geht es mit dem nächsten Lehrgang weiter und macht soweit alles fertig u.a. auch die ZAW bevor man dann den verhauenen Lehrgang wiederholt?

4.4. Wenn ich den die Ausbildungskosten zurückzahlen muss, habe ich dann noch immer Anspruch auf BFD?



So und noch ein paar Abschließende Worte:

Ich hoffe ich bekomme hier KEINEN Shitstorm geliefert! Ich stelle diese Fragen ernsthaft, wenn auch manche Konstellationen nur Gedankenspiele sind und das hoffentlich auch bleiben.
Ich will hiermit lediglich meine Möglichkeiten und Chancen abwägen um dann darauf basierend eine Entscheidung treffen zu können.

Wenn jetzt welche mit: "Es gibt keinen Weg raus."kommen:
wenn ich meine Verpflichtungserklärung lese, dann sehe ich "... nach §55 Abs. 4 Satz 2 des Soldatengesetzes entlassen werden sollen, wenn sie sich nicht zum Feldwebel eignen werden. Wurden sie zuvor in einer anderen Laufbahn verwendet UND SIE FÜHREN NOCH EINEN DIESER LAUFBAHN ENTSPRECHENDEN DIENSTGRAD (erfülle ich, da ich den Unteroffizier angenommen habe, meiner Meinung nicht mehr; oder habe ich da etwas falsch verstanden), sollen sie nach § 55 Abs. 4 Satz 3 des Soldatengesetzes nicht entlassen sondern in diese zurückgeführt werden."

Das ist der Teil der auf dem sich zumindest meine Idee/ Hoffnung stützt, dass wenn alles sch** ist und ich, wie auch in meiner jetztigen Einheit, nur mit stupider, monotononer, niveaulosen Arbeit beschäftigt werde, raus zu kommen und gleichzeitig zumindest noch den BFD nutzen kann. Andernfalls bleibt mir nur ein anderer Weg aber da stehe ich wieder da wo ich angefangen habe und bin wieder in der Situation von der ich durch die Verpflichtungserklärung weggelaufen bin.



Ich hoffe hier sind einige Fachkundige, die mir sagen können, ob das so klappen kann, denn ansonsten bleibt mir leider nur noch der KdV oder andere radikalere Wege.

5. Aber lange Rede kurzer Sinn. Hier nochmal die Zusammenfassung:

5.1. Im wesentlichen will ich wie auch oben bereits erwähnt wissen, was ich, sollte ich mich dafür entscheiden, tun muss, um die Lehrgänge nicht zu bestehen?
5.2 Und wie kann ich sonst, wenn es sein muss, früher raus kommen und noch BFD bekommen?
5.3. Wie hoch könnten die Kosten für die Ausbildung sein die ich zurückzahlen muss, vorausgesetzt man kann mir Vorsatz nachweisen?


Und als allerletzte Worte: Es kann ja auch durchaus passieren, dass ich die Lehrgänge ohne Vorsatz nicht bestehe, Krankheit etc.
Und noch einmal weise ich darauf hin, das ist nur - mehr oder weniger- oberflächlich; ich will nicht noch mehr meine Beweggründe und Gefühlswelt, etc. offenlegen.

ES LÄUFT ALLES DARAUF HINAUS, WIE DIE NEUE EINHEIT IST UND OB ICH DA MÖGLICHKEITEN SEHE EIN FERNSTUDIUM ZU MACHEN, DAMIT ICH EIN LICHT AM ENDE DES TUNNELS SEHE!
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wolverine

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Antw:Bitte um dringenden Rat bzgl. Verpflichtungserklärung/FW/KdV
« Antwort #1 am: 18. Februar 2018, 18:41:27 »

Sie erwarten doch jetzt nicht ernsthaft Tipps, wie man sich rechtswidrig einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung entzieht oder in strafrechtlich relevanter Weise lügt, betrügt, Leistungen erschleicht und das evtl. noch mit BTMG Verstößen kombiniert?
Mal ganz abgesehen davon, das sich mit so einem asozialen Subjekt höchstwahrscheinlich keiner in der gleichen Jauchegrube suhlt, ist man da auch schnell bei Beihilfe und Anstiftung.

Also gebe ich den wahrscheinlich einzig vernünftigen und rechtmäßigen Rat: Reden Sie mit Ihren Vorgesetzten und dafür Verantwortlichen! Wenn Sie lieber Z9 Uffz werden möchten, tüten Sie das ein! Jetzt und so schnell wie möglich. Wenn es dann später doch der Fw werden soll, beantragen Sie das. Geht das dann nicht - warum auch immer - ist das eben so.
Dienstzeitverkürzungen können Sie wegen der aktuellen Personalaufstockung vergessen.
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Antw:Bitte um dringenden Rat bzgl. Verpflichtungserklärung/FW/KdV
« Antwort #2 am: 19. Februar 2018, 08:31:42 »

Ich schließe mich den Vorrednern an. Wenn Sie keine Möglichkeit sehen, bei der Bundeswehr vernünftig klarzukommen, dann sprechen Sie mit den Vorgesetzten, es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihr Dienstverhältnis auf vernünftigem Wege zu beenden. Legen Sie ruhig dar, wie Ihr Werdegang war - "deprimiert und ohne Perspektive, also zur Bundeswehr".

Vielleicht gibt es da Möglichkeiten, gemäß §55 Soldatengesetz "(4) Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt." - da bin ich in Sachen Juristerei aber nicht firm genug. Wäre in meinen Augen aber für Sie und die Bundeswehr das beste.
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LwPersFw

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Antw:Bitte um dringenden Rat bzgl. Verpflichtungserklärung/FW/KdV
« Antwort #3 am: 19. Februar 2018, 09:13:34 »


Vielleicht gibt es da Möglichkeiten, gemäß §55 Soldatengesetz "(4) Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt." - da bin ich in Sachen Juristerei aber nicht firm genug. Wäre in meinen Augen aber für Sie und die Bundeswehr das beste.


So einfach ist dies nicht, da man dadurch den 55 (3) "umgehen" könnte, der hohe Hürden hat.

Einfach zu sagen..."Ich habe keine Lust mehr"...warum auch immer... ist eben kein rechtlich haltbarer Grund.

Aus der Rechtsprechung:

"Ein Eignungsmangel im Sinne des § 55 Abs. 4 Satz 1 SG kann sich aus einer charakterlichen, geistigen, körperlichen oder fachlichen Nichteignung ergeben. Da für die Feststellung der mangelnden Eignung in erster Linie die spezifischen Anforderungen des militärischen Dienstes maßgeblich sind, können nur die militärischen Vorgesetzten sachverständig und zuverlässig beurteilen, ob der Soldat in der Zukunft den Anforderungen entsprechen wird. Damit ist eine auf einer Zukunftsprognose beruhende, wertende Entscheidung des Dienstherrn zu treffen. Diese Entscheidung kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur daraufhin überprüft werden, ob die Entlassungsbehörde den Begriff der mangelnden Eignung und den gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen sie sich bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat."


Wie sollten die zuständigen Vorgesetzten diese Prognoseentscheidung treffen, wenn noch nichts Negatives vorgefallen ist ? Der TE schreibt ja:
Zitat
"...nur Gedankenspiele..."

Zum Punkt dies vorsätzlich zu provozieren...hat wolverine ja schon etwas gesagt...
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F_K

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Antw:Bitte um dringenden Rat bzgl. Verpflichtungserklärung/FW/KdV
« Antwort #4 am: 19. Februar 2018, 09:20:08 »

Der "Plan" ist doch "Schwachfug".

Es kann und wird nicht gelingen, ZAW und BfD "abzugreifen" - alleine schon, weil es SaZ 4(+) zu wenig Ansprüche aufgebaut werden, die nach Abzug der ZAW noch etwas positives ergeben.

Realistisch bleiben 2 Möglichkeiten:

- Verpflichtung erfüllen.
- KDV, ggf. natürlich mit Rückzahlung Ausbildungskosten (sind bei ZAW ja "nur" einige Tausend Euro) und ohne BFD / Übergangsgelder.

(Ansonsten bitte das Leben mal "auf die Reihe kriegen", ich lese hier von
- Abbruch Studium
- Trotz Studienzugang (formal) nicht mal eine erfolgreiche Bewerbung zur Ausbildung umsetzen können (!)
- Psychische Probleme)
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BSG1966

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Antw:Bitte um dringenden Rat bzgl. Verpflichtungserklärung/FW/KdV
« Antwort #5 am: 19. Februar 2018, 09:49:27 »

"Ein Eignungsmangel im Sinne des § 55 Abs. 4 Satz 1 SG kann sich aus einer charakterlichen, geistigen, körperlichen oder fachlichen Nichteignung ergeben. Da für die Feststellung der mangelnden Eignung in erster Linie die spezifischen Anforderungen des militärischen Dienstes maßgeblich sind, können nur die militärischen Vorgesetzten sachverständig und zuverlässig beurteilen, ob der Soldat in der Zukunft den Anforderungen entsprechen wird. Damit ist eine auf einer Zukunftsprognose beruhende, wertende Entscheidung des Dienstherrn zu treffen. Diese Entscheidung kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur daraufhin überprüft werden, ob die Entlassungsbehörde den Begriff der mangelnden Eignung und den gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen sie sich bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat."


Wie sollten die zuständigen Vorgesetzten diese Prognoseentscheidung treffen, wenn noch nichts Negatives vorgefallen ist ? Der TE schreibt ja:
Zitat
"...nur Gedankenspiele..."


Die Frage wäre ja, ob man aus den hervorgehobenen Bereichen "was drehen" könnte. Dass der Soldat keinen ANSPRUCH auf so etwas hat, ist mir vollkommen klar. Wenn jetzt ein Soldat zu mir kommt und raus WILL, sprich, gegen eine Entlassung wahrscheinlich NICHT rechtlich vorgehen wird und ich mir sage, naja, was soll ich den gegen seinen Willen hierbehalten wenn er früher oder später die PsychDU, KDV oder sonstwasfürne Nummer ziehen wird?

Natürlich ist nichts vorgefallen - die 1. Verpflichtungsmotivation, 2. eigene Einstellung, 3. geschilderte psychische Situation spricht aber doch Bände, weshalb man über eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis nachdenken sollte. Diese Form der Entlassung ist natürlich nicht "in beiderseitigem Einverständnis", sondern "ich schmeiß Dich raus und Du wehrst Dich nicht".

Ja, es würde (3) umgehen, ist mir bewusst. Dann muss eben doch die übliche Nummer mit Sozialdienst, Pfarrer und Psych aufgefahren werden. In meinen Augen kann hier aber sehr wohl der erwähnte militärische Vorgesetzte sachgerecht die Nicht-Eignung feststellen.
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F_K

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Antw:Bitte um dringenden Rat bzgl. Verpflichtungserklärung/FW/KdV
« Antwort #6 am: 19. Februar 2018, 10:11:12 »

.. aber dann bitte VOR Vollzug ZAW - nicht danach.
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Ralf

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Antw:Bitte um dringenden Rat bzgl. Verpflichtungserklärung/FW/KdV
« Antwort #7 am: 19. Februar 2018, 10:55:31 »

Zitat
was soll ich den gegen seinen Willen hierbehalten wenn er früher oder später die PsychDU, KDV oder sonstwasfürne Nummer ziehen wird?
Dann bräuchten wir ja auch keine Verpflichtungserklärungen mehr, das wäre der Umkehrschluss.
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BSG1966

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Antw:Bitte um dringenden Rat bzgl. Verpflichtungserklärung/FW/KdV
« Antwort #8 am: 19. Februar 2018, 13:15:53 »

Dann bräuchten wir ja auch keine Verpflichtungserklärungen mehr, das wäre der Umkehrschluss.

Es ist mir vollkommen klar, was das Wort Verpflichtung bedeutet. Ich denke, hier sollte den Beteiligten einfach ein gewisses Maß an Handlungsspielraum eingeräumt werden. Der erwähnte Umkehrschluss bedeutet ja, ich habe nen Soldaten, der nicht das tut, wofür er bezahlt wird, im Gegenteil, auch noch zusätzlich Ressourcen unnötig bindet. Das alles, um auf eine Verpflichtungserklärung zu pochen?! Das mag in diesem und jenem Fall sinnvoll sein, aber doch nicht in jedem!
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BSG1966

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Antw:Bitte um dringenden Rat bzgl. Verpflichtungserklärung/FW/KdV
« Antwort #9 am: 19. Februar 2018, 13:19:53 »

Hart gesagt, ist es doch in diesem speziellen Fall (!!) so: der TE hat nix auf die Reihe gebracht und sich nun in die nächste Richtung verrannt. Schilderung und Lebenslauf sind diesbezüglich absolut kongruent. Die Prognose - sagen wir, überschaubar. Warum sollte ich so jemanden gegen seinen Willen (oder überhaupt) in der Firma belassen, wenn es die Möglichkeit gäbe, ihn einigermaßen sauber "loszuwerden" - einfach nur um kein Exempel zu statuieren?! Naja. Verhältnismäßigkeit geht anders.
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F_K

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Antw:Bitte um dringenden Rat bzgl. Verpflichtungserklärung/FW/KdV
« Antwort #10 am: 19. Februar 2018, 13:23:42 »

@ BSG:

Deine Argumentation greift nicht durch.

"Verhältnismäßigkeit" ist ein Verfahren, bei abzuwägenden Rechten (beide Positionen haben einen RECHTSanspruch) zu einem Ergebnis zu kommen.

Dies liegt hier nicht vor - hier ist eine Verpflichtungserklärung bindend.

Es steht dem TE ja frei, KDV einzureichen.

(Der TE will aber, bestmöglich, ZAW und BFD Ansprüche erhalten und ist daszu bereit, illegale Handlungen zu vollziehen - und Du sprichtst von "Exempel"?)
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BSG1966

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« Antwort #11 am: 19. Februar 2018, 13:54:15 »

"Verhältnismäßigkeit" ist ein Verfahren, bei abzuwägenden Rechten (beide Positionen haben einen RECHTSanspruch) zu einem Ergebnis zu kommen.

Dies liegt hier nicht vor - hier ist eine Verpflichtungserklärung bindend.

...naja und ich rede von Interessenabwägung. Wenn er JETZT mit allen Beteiligten spricht, also VOR ZAW und Co.
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F_K

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« Antwort #12 am: 19. Februar 2018, 14:00:21 »

.. und da sind alle Ratschläge gegeben:

- Er kann die BW "über KDV" verlassen, dann allerdings keine ZAW und BFD.

Ggf. liegt das auch im Interesse der BW ...
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duxdux

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« Antwort #13 am: 19. Februar 2018, 15:12:15 »

Unabhängig von der Diskussion über mögliche Szenarien zur Entlassung würde mich interessieren:

Rein Hypothetisch gefragt,
Du kommst irgendwie aus der Bundeswehr raus:
- Was sind deine Ziele in der Berufswelt nach dem Abschluss des Studiums? Was möchtest du überhaupt studieren?
- Was machst du wenn du das Studium nicht bestehst?

Du versteifst dich total auf das Studium, finde ich.

Ein Studium vernünftig abzuschließen ist ein enormer Aufwand. Der Druck ist hoch, erst recht, wenn man "Knicke" auf dem Weg dort hin hatte und es auf jeden Fall gelingen muss.

Ich kann mir zwar vorstellen, dass der Gedanke an ein Studium im Vergleich zu deinem beschrieben Dienstalltag sich gerade wie ein Allheilmittel anfühlt - ist es aber nicht, der Alltag kommt doch auch im Studium wieder. Dort muss man dann auch "stupide" Übungen, Hausarbeiten oder Projekte machen, die einen nicht unbedingt vom Hocker hauen, aber erfüllt werden müssen, damit du die Credits bekommst. 3-4 Jahre Studium bestehen aus einer Menge Prüfungen, diese kann man doch lockerer angehen, wenn man weiss, dass man

a: durch eine abgeschlossene Ausbildung immer einen Plan B in der Hinterhand hat
b: sich wenig bis keine Gedanken um seinen Lebensunterhalt machen muss

Ich möchte mal die von F_K vorgeschlagene Option 1 aufgreifen und erweitern:

1: Verpflichtung erfüllen

- Schließe doch zunächst mal eine Ausbildung ab, damit du 1. formal einen Abschluss vorweisen kannst und 2. dein Selbstbewusstsein steigern kannst. (Du hast dir etwas vorgenommen und geschafft) Studieren kannst du danach doch trotzdem.

- Besinne dich auf kleine Schritte und viele Erfolgserlebnisse (Laufbahnausbildung, ZAW, überzeuge im Dienstalltag etc.)

- Fernstudium kann man auch in Teilzeit absolvieren, sollte sich besser mit dem Dienstalltag vereinbaren lassen.

- Du kannst auch mit Mitte 30 noch studieren, hatte selbst einen Kom­mi­li­to­nen, der vorher SAZ12 war und nach seinem Abschluss eine Anstellung gefunden hat.
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wolverine

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Antw:Bitte um dringenden Rat bzgl. Verpflichtungserklärung/FW/KdV
« Antwort #14 am: 19. Februar 2018, 15:15:25 »

Er hat doch von der Möglichkeit Z9 Uffz geschrieben; das erscheint mir das einzige, was möglich ist ohne Straftaten zu begehen oder zu lügen. Also der einzig anständige Weg.

Er ist ernannt zum Uffz (FA). Also scheidet Mannschaftslaufbahn aus, Fw ist ihm von der Mindestverpflichtungszeit zu lang und KDV ist er nicht wirklich. Mit vernünftigem Gespräch vor den Vorgesetzten seine Gründe darlegen und auf Z 9 Uffz runterstufen; das ist grundsätzlich möglich.
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