Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. April 2024, 18:20:52
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Sonderurlaub bei UMZUG?  (Gelesen 8374 mal)

Kitchen200

  • Gast
Sonderurlaub bei UMZUG?
« am: 19. Februar 2018, 09:22:16 »

Guten Tag Kameraden,


gibt es eine Reglung für Sonderurlaub bei einem Umzug?
Gespeichert

OMLT

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 357
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #1 am: 19. Februar 2018, 09:45:31 »

Ja.
Gespeichert

dunstig

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.868
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #2 am: 19. Februar 2018, 09:47:50 »

Ist der Umzug dienstlich veranlasst?
Gespeichert
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Kitchen200

  • Gast
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #3 am: 19. Februar 2018, 10:45:00 »

Inwiefern dienstlich?



Ein Kamerad möchte Privat umziehen zu einem anderen Standort und fragt nach Sonderurlaub, nur finde ich keine Regelung dafür oder wo ich das nachlesen kann...
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #4 am: 19. Februar 2018, 10:46:14 »

Inwiefern dienstlich?

Durch eine Versetzung.

Ein Kamerad möchte Privat umziehen zu einem anderen Standort und fragt nach Sonderurlaub, nur finde ich keine Regelung dafür oder wo ich das nachlesen kann...

Wenn das Privatvergnügen ist darf er sich da natürlich auch privat drum kümmern und bekommt keinen Sonderurlaub.

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

tank1911

  • Gast
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #5 am: 19. Februar 2018, 10:51:38 »

Gem. A-1420/12 "Ausführung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung":

"Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass 1 Arbeitstag"

Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.515
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #6 am: 19. Februar 2018, 11:17:55 »

Inwiefern dienstlich?



Ein Kamerad möchte Privat umziehen zu einem anderen Standort und fragt nach Sonderurlaub, nur finde ich keine Regelung dafür oder wo ich das nachlesen kann...

Nachlesen können Sie das in den Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung. Das kann sogar "Ihr Kamerad" selber.  ::)
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.733
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #7 am: 19. Februar 2018, 11:37:13 »

Seit 2016 gibt es 2 Tage bei dienstlich bedingten Inlandsumzügen.
Die diesbezügliche Änderung der SUrlV Beamte gilt auch für die Soldaten.

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

tank1911

  • Gast
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #8 am: 19. Februar 2018, 11:49:16 »

@LwPersFw

Eben das habe ich mich auch gefragt.

Die SUrlV für Beamte, die ja ohne weitere Vorschriften auch uneingeschränkt für uns gilt, sagt: 2 Tage

Dazu sagt § 9 SUV: "Für den Sonderurlaub der Soldatinnen und Soldaten gelten die Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte entsprechend, sofern sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt."

Aber, wie vorhin geschrieben: Gem. der gültigen A-1420/12 "Ausführung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung": "Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass 1 Arbeitstag"

Daraus ergibt sich m.M.n., dass den Sdt, solange die Regelung nicht angepasst ist, nur ein Tag zusteht. Was gilt hier: "Ober sticht Unter" oder "Letzter Befehl zählt" ?  ;)
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.515
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #9 am: 19. Februar 2018, 12:02:41 »

Ein Tag. Denn Sie schrieben selbst: "so fern sich ... nichts anderes ergibt" - und aus der Regelung der SUV ergibt sich nun mal etwas anderes
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.733
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #10 am: 19. Februar 2018, 12:09:55 »

SUrlV ist immer höherwertiger, bis auf die Vorgaben in den Bw-Vorschriften.

ABER... hier liegt der Fall vor, dass eine Änderung der SUrlV nur deshalb noch nicht in der Vorschrift ist, weil dies erst mit der neuen Version bekannt gegeben wird...

D.h. die Bw hat diese Änderung übernommen, es fehlt nur an der "bürokratischen" Bekanntgabe in der eigenen Vorschrift...

Es gab dazu auch eine Bekanntgabe des BMVg...
Ich habe dies aber nur gelesen und nicht aufgehoben...
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

tank1911

  • Gast
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #11 am: 19. Februar 2018, 12:17:48 »

Aha...das dachte ich mir doch  :)
Gespeichert

LeK

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 164
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #12 am: 19. Februar 2018, 12:26:10 »

Im Zweifel einfach beantragen und ggf beschweren. Das müsste in so einem Fall auch niemand persönlich nehmen, sondern dient nur der Herbeiführung einer einheitlichen Anwendung durch höhere Stellen. Die Geschmacksfrage des nächsten Vorgesetzten, ob er eher konservativ oder revolutionär entscheidet, wird ihm niemand ankreiden können (oder so: den schwarzen Peter hat dann ein anderer).

Denn die Verordnung mag ohne Zweifel höher stehen, aber über die Auflösung einer eventuell, wenn überhaupt, bestehenden Konkurrenz von Verordnung und Vorschrift will auch vllt nicht jeder urteilen.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.768
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #13 am: 19. Februar 2018, 13:42:25 »

Zitat
Ein Kamerad möchte Privat umziehen

Unabhängig von der "lustigen" Rechtsfrage ist dem TE geantwortet worden - in diesem Fall gibt es keinen SU.
Gespeichert

Tasty

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 578
Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #14 am: 19. Februar 2018, 13:59:29 »

Denn die Verordnung mag ohne Zweifel höher stehen, aber über die Auflösung einer eventuell, wenn überhaupt, bestehenden Konkurrenz von Verordnung und Vorschrift will auch vllt nicht jeder urteilen.

Was für eine Konkurrenz meinst Du? Es gibt keine, es kann gar keine geben.
Die SUrlV ist ein materielles Bundesgesetz, eine Bw-interne Vorschrift dagegen nichts weiter als eine schlichte Verwaltungsvorschrift. Sie kann per definitionem nichts anders regeln als die Verordnung, deren Inhalt sie konkretisiert. Sollte der Wortlaut einer Vorschrift höherrangigem Recht zuwiderlaufen, so ist der betreffende Teil der Vorschrift schlicht und einfach nichtig, wie sollte es auch anders sein?
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de