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Autor Thema: Sonderurlaub bei UMZUG?  (Gelesen 8384 mal)

Ralf

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Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #30 am: 26. Februar 2019, 20:00:30 »

Frage das doch auf dem dienstl. Weg und teile uns hier die Antwort mit. Wenn es in einem privaten Forum keine abschließende Antwort gibt, ist das mit Sicherheit der richtige Weg. Ja macht Arbeit und ist nicht ganz so einfach wie in einem Forum, aber sollte doch der Mühe wert sein.
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Antw:Sonderurlaub bei UMZUG?
« Antwort #31 am: 27. Februar 2019, 09:18:45 »

Gibt es mittlerweile eine Antwort auf die Frage, ob man sich auf die SUrlV oder die Verordnung A-1420/12 berufen kann? Also ob einem bei einem dienstlichen Umzug 2 Tage nach der SUrlV zustehen oder nur 1 Tag nach der A-1420/12?

Siehe Anhang

Die "aktuelle" Version der A-1420/12 ist von März 2016 ... die aktuelle SUrlV von Juni 2016...


Wie gesagt, ich weiß nicht mehr den Laufweg dieser Info...

Wer es aber nicht glaubt ... Anruf bei BMVg P II 5 ... und es wird geholfen...  ;)

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