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Autor Thema: Gelöbnis  (Gelesen 1465 mal)

decap

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Gelöbnis
« am: 19. Februar 2018, 11:02:25 »

Guten Morgen,
Hätte da mal eine kurze frage unzwar ist es bei mir momentan so am 22.2.18 habe ich mein Gelöbnis das Problem ist ich bin bis 21.2.18 kzh und kann nicht wirklich die Übungen für das Gelöbnis mit üben bin aber am Gelöbnistag voll Verwendungsfähig. Meine sorge ist ob ich daran dann nicht mehr teilnehmen darf weil mir die Übungen fehlen? Dann würde meine Familie komplett umsonst dort hin fahren ?

MFG
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KlausP

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #1 am: 19. Februar 2018, 11:07:55 »

Was hat denn Ihr Spieß am Telefon dazu gesagt?
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

decap

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #2 am: 19. Februar 2018, 11:09:57 »

Er sagte er kann es mir nicht genau sagen deswegen bin ich mir unsicher wäre ja auch schade wenn meine Familie kommt für nichts
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KlausP

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #3 am: 19. Februar 2018, 11:14:39 »

Und woher soll das dann hier jemand genau wissen? Hier kennt niemand Sie und hier weiß niemand, weshalb Sie KzH geschrieben wurden. Und wenn Ihr Kompaniefeldwebel das nicht weiß fragen Sie Ihren Chef.
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nuranonym

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Antw:Gelöbnis
« Antwort #4 am: 19. Februar 2018, 15:31:12 »

Erstmal gilt: wenn Sie KzH sind, sind Sie Kzh.
Formaldienst wird bei Ihnen mit Sicherheit nicht zum ersten Mal auf dem Ausbildungsplan gestanden haben. Während des Gelöbnisses findet nichts anderes statt.

Formaldienst ist Disziplindienst - ich hoffe, Sie haben gut aufgepasst :-)
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