Es kommt öfter vor, dass Soldaten eine Versetzung beantragen und sich dabei auf das Vorliegen von sog. "schwerwiegenden persönlichen Gründen" berufen. z.B. Pflegebedürftigkeit eines Elternteils.
Was Viele nicht wissen... der BerArzt des BAPersBw prüft dabei ausschließlich die medizinischen Aspekte, nicht aber die Rahmenbedingungen...
Gibt der BerArzt dann ein negatives Votum ab, kommt es nahezu regelmäßig zu einer Ablehnung der Versetzung... mit der alleinigen Berufung auf dieses negative Votum.
Im aktuellen Bericht bemängelt der Wehrbeauftragte - zu Recht- diese Verfahrenspraxis, da die bestehenden Vorschriften zu Versetzungen dem PersFhr die Möglichkeit einräumen, die Rahmenbedingungen unabhängig vom BerArzt zu bewerten.
Kommt der PersFhr dabei zum Ergebnis, dass die Rahmenbedingungen so gravierend sind, dass eine Versetzung geboten ist, darf er diese verfügen, auch wenn der BerArzt ein negatives Votum abgegeben hat!
Hier die Ausführungen aus dem Wehrbericht 2017:
"Die Bewilligung eines Antrags auf heimatnahe Versetzung setzt in der Regel voraus, dass schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen.
Pflegende Soldatinnen und Soldaten wissen jedoch oft nicht, welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, damit das Vorliegen entsprechender Gründe anerkannt werden kann. Beratung und leicht zugängliche Informationen gibt es oft nicht.
Vielen Soldatinnen und Soldaten ist nicht bekannt, dass der Beratende Arzt in seiner ärztlichen Bewertung Fürsorgeaspekte, finanzielle Lasten, soziale Rahmenbedingungen, Kinderbetreuung und anderes mehr ausdrücklich ausblenden muss und nicht bewerten darf.
Diese Aspekte haben aber die Personalführer zu prüfen und einzuschätzen.
Insoweit sind sie an die Empfehlung des Beratenden Arztes keineswegs gebunden.
Im Rahmen ihrer eigenen, umfassenden Entscheidungskompetenz ist es ihnen möglich, entgegen dem Votum des Arztes schwerwiegende persönliche Gründe anzuerkennen.
Dennoch begründen viele Personalführer ablehnende Anträge mit dem negativen ärztlichen Votum.
Hier gilt es, die Personalführer umfassender zu informieren und zu schulen und sie zu veranlassen, sich gegebenenfalls in ablehnenden Bescheiden auch argumentativ mit den vorgebrachten Gründen auseinanderzusetzen. "
Meine Empfehlung... wer ab heute einen solchen Antrag stellen muss...
beruft sich in seiner Antragsbegründung u.a. auf die Ausführungen des Wehrbeauftragten und bittet um diese dargestellte unabhängige Prüfung durch den PersFhr, insoweit der BerArzt ein negatives Votum abgibt. Bei einer Ablehnung, wird um umfassende Erläuterung im Bescheid gebeten, warum auch diese Bewertung der Rahmenbedingungen keine Versetzung rechtfertigt. (WBdBT, Jahresbericht 2017, Seite 86, rechte Spalte)
Dadurch bleibt das Ergebnis immer noch offen und vom Einzelfall abhängig.
Aber es wird auf jeden Fall die Gesamtsituation geprüft.