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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Schwerbehinderung und Berufssoldat  (Gelesen 11600 mal)

jiink

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Schwerbehinderung und Berufssoldat
« am: 20. Februar 2018, 20:30:41 »

Moin,
Aufgrund eines privaten Unfalles bin ich nun Schwerbehindert GdB 70 mit Merkzeichen G und B.
Ich bin seit 2008 bei der Bundeswehr und habe 2027 DZE.

Habe keine wdb.
 
Nun habe ich den Sozialdienst gefragt, ob ich Berufsoldat werden kann.
Da laut gesetzt der Arbeitgeber verpflichtet ist, das ich dadurch keinen Nachteil habe.

Ich meine jetzt nicht das ich dadurch BS werde, sondern ganz normal durch Beurteilung etc. Den Antrag Berufsoldat einreiche und dieser positiv zurück kommt. Müsste ich nun ja einen 90/5 machen wo das theoretisch erst auffallen würde.

Ich habe jetzt 4 Personen gefragt und gefühlt 5 antworten bekommen. Mein Problem ist
Das ich dazu nix konkretes schriftliches finde.  Evt kann mir hier ja jmd helfen. Bei der letzten Frage hat dies ja schon sehr gut geklappt.

Mit freundlichen Grüßen ich
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F_K

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #1 am: 20. Februar 2018, 20:45:14 »

Welches Gesetz?

Du bist vermutlich inzwischen Untauglich und damit nicht zum BS geeignet.
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tank1911

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #2 am: 20. Februar 2018, 21:01:41 »

Angenommen Sie würden ausgewählt werden, dann käme die Aufforderung zum 90/5. Dieser würde aller Wahrscheinlichkeit nach negativ beschieden werden. Dann hätten Sie aber,  so wie jeder andere, der z.B. eine Fehlerziffer aufgrund einer Verletzung hat, die Möglichkeit, über den Truppenarzt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Darüber entscheidet dann der beratende Arzt BAPersBw. Dies wiederum ist dann auch von dem Bedarf Ihrer Qualifikation, dem "körperlichen Anteil" und der weiteren Entwicklung ihres Zustands abhängig...der PersFhr sitzt da mit im Boot...der DV kann Stellung nehmen. Ein Versuch kostet nichts...
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jiink

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #3 am: 20. Februar 2018, 21:17:35 »

Moin,
Das Gesetz mit der Gleichstellung steht im Grundgesetz.
Artikel 3 Absatz 3

 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 Und im
SGB IX § 211 Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten steht zb.

Die besonderen Vorschriften und Grundsätze für die Besetzung der Beamtenstellen sind unbeschadet der Geltung dieses Teils auch für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte so zu gestalten, dass die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht wird.
(2) Absatz 1 gilt für Richterinnen und Richter entsprechend.
(3) Für die persönliche Rechtsstellung schwerbehinderter Soldatinnen und Soldaten gelten die §§ 2, 152, 176 bis 182, 199 Absatz 1 sowie die §§ 206, 208, 209 und 228 bis 230. Im Übrigen gelten für Soldatinnen und Soldaten die Vorschriften über die persönliche Rechtsstellung der schwerbehinderten Menschen, soweit sie mit den Besonderheiten des Dienstverhältnisses vereinbar sind.
Stand: 17.07.2017

Also im Grunde kann die Bundeswehr ja nicht sagen ich bin Dienstfähig (90/5 dienstunfähig) und im gleichem Atemzug sagen für Berufsoldat nicht oder verstehe ich es einfach nicht 😂.
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tank1911

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #4 am: 20. Februar 2018, 21:22:10 »

Bei BS und 90/5 bei "Vorschaden", geht darum abzuwägen, ob der Soldat seinen Dienst auch bis "zum Schluss" leisten kann, was z.B  zur mit der Alimentierung bis dahin und darüber hinaus zu tun hat.
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jiink

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #5 am: 20. Februar 2018, 21:31:58 »

Ja gut, das abwägen muss dann wahrscheinlich ein Arzt machen.
Mich beschäftigt dies momentan nur, das ich dem Chef Aufzeigen kann das ich aufgrund der Grundlage trotzdem BS werden kann und nicht als Quotenschwein bei der Beurteilung benutzt werde.
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LwPersFw

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #6 am: 20. Februar 2018, 21:33:36 »

Wenn es denn soweit kommt, könnten Sie das ja auf Grundlage des Folgenden juristisch überprüfen lassen.

Aber Obacht... nicht gegen die BA 90/5 beschweren... sondern erst gegen den ablehnenden Bescheid !



"Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)
§ 18 Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

(1) Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten dürfen bei einer Maßnahme, insbesondere beim beruflichen Aufstieg oder bei einem Befehl, nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Behinderung ist jedoch zulässig, soweit eine Maßnahme die Art der von der schwerbehinderten Soldatin oder dem schwerbehinderten Soldaten auszuübenden Tätigkeit zum Gegenstand hat und eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für diese Tätigkeit ist.

Wenn im Streitfall die schwerbehinderte Soldatin oder der schwerbehinderte Soldat Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lassen, trägt der Dienstherr die Beweislast dafür, dass nicht auf die Behinderung bezogene, sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für diese Tätigkeit ist.

(2) Wird gegen das in Absatz 1 geregelte Benachteiligungsverbot beim beruflichen Aufstieg verstoßen, können hierdurch benachteiligte schwerbehinderte Soldatinnen oder Soldaten eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen; ein Anspruch auf den beruflichen Aufstieg besteht nicht. Ein Anspruch auf Entschädigung muss innerhalb von zwei Monaten, nachdem die schwerbehinderte Soldatin oder der schwerbehinderte Soldat von dem Nichtzustandekommen des beruflichen Aufstiegs Kenntnis erhalten hat, geltend gemacht werden."

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

jiink

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #7 am: 20. Februar 2018, 21:44:01 »

Super Danke genau so etwas habe ich gesucht.
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F_K

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #8 am: 20. Februar 2018, 21:56:46 »

Mal konkret: geht denn IGF?

Mit welchen Noten?

Und warum dann behindert?
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jiink

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #9 am: 20. Februar 2018, 22:08:36 »

Das mit dem 90/5 war nur ein Beispel.  Bzw muss ich meinen noch machen, mir wurde aber schon im BwK gesagt das dieser nicht negativ ausgeht. (Ich weiß nix schriftliches etc.)

Ich bin inkomplett querschnittsgelähmt, also wird es auf eine igf Befreiungen hinauslaufen.

Mein Anliegen bezog sich im Grunde nur darauf das ich dem Chef aufzeigen kann, hier Herr xxx aufgrund der Gesetzes Lage bitte ich um eine ehrliche und gerechte Beurteilung, wenn man mir nun aufzeigt das ich definitiv kein BS werden kann, wüsste glaube ich jeder wie die Beurteilung aussehen würde. Da ich aber wenn es die Möglichkeit gibt keine Lust habe ein Quotenschwein zu sein, interessiert es mich und würde gerne mich dazu einlesen und weiterbilden.
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Andi8111

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #10 am: 20. Februar 2018, 22:10:28 »

Das ist doch quatsch. Eine Schwerbehinderung schließt die Übernahme zum BS grundsätzlich aus. Die zugrundeliegende Entscheidung fußt auf der gesundheitlichen Nichteignung. Das ist doch logisch. Und in diesem Fall hat eine Ausnahmegenehmigung auch keinen Erfolg. Das wäre doch ein Einfallstor für jeden Versehrten. Ich kenn keinen Fall, bei dem das geklappt hätte.
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Andi8111

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #11 am: 20. Februar 2018, 22:13:28 »

Der TrArzt MUSS bei vorliegender GZ an Gradation IV auf „nicht dienst- und verwendungsfähig“ entscheiden.
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jiink

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #12 am: 20. Februar 2018, 22:18:38 »

Moin,
Leider verstehe ich ihre Abkürzung GZ und IV nicht. Evt stehe ich auf dem Schlauch.
Könnten Sie mir diese vor erklären.
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Andi8111

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #13 am: 20. Februar 2018, 22:21:46 »

Gesundheitsziffer. In Ihrem Fall VI (sechs) 42 (Wirbelsäulenschäden mit neurologischen Ausfallssyndromen)
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ulli76

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Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
« Antwort #14 am: 20. Februar 2018, 22:21:54 »

GZ=Gesundheitsziffer
IV ist die Gradation der Gesundheitsnummer. Quasi der Schweregrad. Geht von I bis VI. Ab IV isses in der Regel nix mit BS.
Mit einer inkompletten Querschnittslähmung wirst du eine VIer Gradation- also dauerhaft untauglich bekommen. Da hat der Truppenarzt keine Wahl.
Da müsstest du schon ein absoluter Spezialist in einer Mangelverwendung und darin noch der Überflieger sein, damit du damit eine Ausnahmegenehmigung bekommst.
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