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Schwerbehinderung und Berufssoldat

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jiink:
Moin,
Aufgrund eines privaten Unfalles bin ich nun Schwerbehindert GdB 70 mit Merkzeichen G und B.
Ich bin seit 2008 bei der Bundeswehr und habe 2027 DZE.

Habe keine wdb.
 
Nun habe ich den Sozialdienst gefragt, ob ich Berufsoldat werden kann.
Da laut gesetzt der Arbeitgeber verpflichtet ist, das ich dadurch keinen Nachteil habe.

Ich meine jetzt nicht das ich dadurch BS werde, sondern ganz normal durch Beurteilung etc. Den Antrag Berufsoldat einreiche und dieser positiv zurück kommt. Müsste ich nun ja einen 90/5 machen wo das theoretisch erst auffallen würde.

Ich habe jetzt 4 Personen gefragt und gefühlt 5 antworten bekommen. Mein Problem ist
Das ich dazu nix konkretes schriftliches finde.  Evt kann mir hier ja jmd helfen. Bei der letzten Frage hat dies ja schon sehr gut geklappt.

Mit freundlichen Grüßen ich

F_K:
Welches Gesetz?

Du bist vermutlich inzwischen Untauglich und damit nicht zum BS geeignet.

tank1911:
Angenommen Sie würden ausgewählt werden, dann käme die Aufforderung zum 90/5. Dieser würde aller Wahrscheinlichkeit nach negativ beschieden werden. Dann hätten Sie aber,  so wie jeder andere, der z.B. eine Fehlerziffer aufgrund einer Verletzung hat, die Möglichkeit, über den Truppenarzt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Darüber entscheidet dann der beratende Arzt BAPersBw. Dies wiederum ist dann auch von dem Bedarf Ihrer Qualifikation, dem "körperlichen Anteil" und der weiteren Entwicklung ihres Zustands abhängig...der PersFhr sitzt da mit im Boot...der DV kann Stellung nehmen. Ein Versuch kostet nichts...

jiink:
Moin,
Das Gesetz mit der Gleichstellung steht im Grundgesetz.
Artikel 3 Absatz 3

 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 Und im
SGB IX § 211 Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten steht zb.

Die besonderen Vorschriften und Grundsätze für die Besetzung der Beamtenstellen sind unbeschadet der Geltung dieses Teils auch für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte so zu gestalten, dass die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht wird.
(2) Absatz 1 gilt für Richterinnen und Richter entsprechend.
(3) Für die persönliche Rechtsstellung schwerbehinderter Soldatinnen und Soldaten gelten die §§ 2, 152, 176 bis 182, 199 Absatz 1 sowie die §§ 206, 208, 209 und 228 bis 230. Im Übrigen gelten für Soldatinnen und Soldaten die Vorschriften über die persönliche Rechtsstellung der schwerbehinderten Menschen, soweit sie mit den Besonderheiten des Dienstverhältnisses vereinbar sind.
Stand: 17.07.2017

Also im Grunde kann die Bundeswehr ja nicht sagen ich bin Dienstfähig (90/5 dienstunfähig) und im gleichem Atemzug sagen für Berufsoldat nicht oder verstehe ich es einfach nicht 😂.

tank1911:
Bei BS und 90/5 bei "Vorschaden", geht darum abzuwägen, ob der Soldat seinen Dienst auch bis "zum Schluss" leisten kann, was z.B  zur mit der Alimentierung bis dahin und darüber hinaus zu tun hat.

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