Fragen und Antworten > Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung

Schwerbehinderung und Berufssoldat

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F_K:
@ Chrisp

So ein Blödsinn - zieht sich ein SaZ / BS eine Gesundheitsschädigung zu - so wird er ggf. Untauglich, aber aus Fürsorgegründen wird nicht zwingend ein DU Verfahren eingeleitet.

Trotzdem wird der Soldat dann entlassen (Pension / DZE), dann ist er erstmal nicht wehrdienstfähig ...

Da kennt ja wohl jeder einen solchen Fall, oder?

ulli76:
Das ist sogar der Klassiker- VIer Gradation. Keine Entlassung, bei Bedarf leidensangepasster Dienstposten,  ggf. Ausnahmegenehmigung für bestimmte Lehrgänge und sogar Einsätze. Entlassung wenn kein passender Dienstposten gefunden werden kann.
Derjenige wird aber ausschliesslich mit Ausnahmegenehmigung BS oder bekommt eine Eignung für eine Dienstzeitverlängerung.

Zwei komplett unterschiedliche Baustellen.

BSG1966:

--- Zitat von: jiink am 20. Februar 2018, 21:17:35 ---Das Gesetz mit der Gleichstellung steht im Grundgesetz.
Artikel 3 Absatz 3
[...]
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

--- Ende Zitat ---

Das zieht ja schon bei der Einstellung nicht. Wenn eine Person nicht die gesundheitliche/körperliche Eignung für den Soldatenberuf mitbringt, wird er ja gar nicht erst eingestellt. Und ich wage zu behaupten, dass das auch schon vor Gericht ausgiebig geklärt worden ist.

LwPersFw:
Wie ich bereits anmerkte ... bei dieser Fragestellung wird es immer auf den ganz speziellen Einzelfall ankommen.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht ... aber die Chance geht ... nüchtern realistisch ... gegen "Null".

Vor welchem rechtlichen Hintergrund sich dies abspielt ... siehe als Beispiel das folgende Urteil.

In diesem Fall hatte der Soldat keinen Erfolg.

Deshalb nochmal ... bevor "Papier schwarz gemacht wird" ... unbedingt von Fachleuten rechtlich/medizinisch beraten lassen.

VG München, Urteil v. 19.09.2017 – M 21 K 15.4029

F_K:
Also nochmal allgemein:

Im Einzelfall, im extremen Einzelfall (vielleicht gab es den bisher nicht Mal) mag es vielleicht möglich sein - der TE spricht von ein GdB 70 - das ist eine ganz erhebliche Behinderung.

Der Hptm im zitierten Urteil hat vermutlich (wegen gutem Verlauf) noch keine Behinderung - ist aber trotzdem nicht dienstfähig.

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