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Schwerbehinderung und Berufssoldat

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jiink:
Ja gut, das abwägen muss dann wahrscheinlich ein Arzt machen.
Mich beschäftigt dies momentan nur, das ich dem Chef Aufzeigen kann das ich aufgrund der Grundlage trotzdem BS werden kann und nicht als Quotenschwein bei der Beurteilung benutzt werde.

LwPersFw:
Wenn es denn soweit kommt, könnten Sie das ja auf Grundlage des Folgenden juristisch überprüfen lassen.

Aber Obacht... nicht gegen die BA 90/5 beschweren... sondern erst gegen den ablehnenden Bescheid !



"Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)
§ 18 Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

(1) Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten dürfen bei einer Maßnahme, insbesondere beim beruflichen Aufstieg oder bei einem Befehl, nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Behinderung ist jedoch zulässig, soweit eine Maßnahme die Art der von der schwerbehinderten Soldatin oder dem schwerbehinderten Soldaten auszuübenden Tätigkeit zum Gegenstand hat und eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für diese Tätigkeit ist.

Wenn im Streitfall die schwerbehinderte Soldatin oder der schwerbehinderte Soldat Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lassen, trägt der Dienstherr die Beweislast dafür, dass nicht auf die Behinderung bezogene, sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für diese Tätigkeit ist.

(2) Wird gegen das in Absatz 1 geregelte Benachteiligungsverbot beim beruflichen Aufstieg verstoßen, können hierdurch benachteiligte schwerbehinderte Soldatinnen oder Soldaten eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen; ein Anspruch auf den beruflichen Aufstieg besteht nicht. Ein Anspruch auf Entschädigung muss innerhalb von zwei Monaten, nachdem die schwerbehinderte Soldatin oder der schwerbehinderte Soldat von dem Nichtzustandekommen des beruflichen Aufstiegs Kenntnis erhalten hat, geltend gemacht werden."

jiink:
Super Danke genau so etwas habe ich gesucht.

F_K:
Mal konkret: geht denn IGF?

Mit welchen Noten?

Und warum dann behindert?

jiink:
Das mit dem 90/5 war nur ein Beispel.  Bzw muss ich meinen noch machen, mir wurde aber schon im BwK gesagt das dieser nicht negativ ausgeht. (Ich weiß nix schriftliches etc.)

Ich bin inkomplett querschnittsgelähmt, also wird es auf eine igf Befreiungen hinauslaufen.

Mein Anliegen bezog sich im Grunde nur darauf das ich dem Chef aufzeigen kann, hier Herr xxx aufgrund der Gesetzes Lage bitte ich um eine ehrliche und gerechte Beurteilung, wenn man mir nun aufzeigt das ich definitiv kein BS werden kann, wüsste glaube ich jeder wie die Beurteilung aussehen würde. Da ich aber wenn es die Möglichkeit gibt keine Lust habe ein Quotenschwein zu sein, interessiert es mich und würde gerne mich dazu einlesen und weiterbilden.

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