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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Informationen zur Verpflichtungserklärung  (Gelesen 3986 mal)

Tasty

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Antw:Informationen zur Verpflichtungserklärung
« Antwort #15 am: 01. März 2018, 11:49:37 »

Es ging um die Frage, ob ein Soldat, der sich weigert den Diensteid abzulegen, seine Entlassung erzwingen kann oder nicht.
Es ging nicht darum, wie häufig das vorkommt.
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Ralf

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Antw:Informationen zur Verpflichtungserklärung
« Antwort #16 am: 01. März 2018, 11:54:33 »

Es wäre -wie so häufig und das ist nicht nur auf dich reduziert- hilfreich, wenn man die TE nicht mit "Fällen" verunsichert, die nicht auf denjenigen anzuwenden sind (und damit in akademische Diskussionen abgleitet). Im Falle des TE ist das ja nur eine Minutensache und ich kann als Gegenargument anführen, dass ausnahmslos jeder in den letzten 5 Jahren (solange sind die Ergebnisse zu archivieren) bisher entlassen wurde, der im Rahmen Beendigung EÜ oder bei Ernennung zum SaZ seinen Eid verweigert hat. Dieses wird auch durchgängig bei den "Entlassungsgründen" so erhoben.
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Tasty

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Antw:Informationen zur Verpflichtungserklärung
« Antwort #17 am: 01. März 2018, 12:05:55 »

Da stimme ich Dir zu Ralf, es war in der Tat nur ein unbedeutender Nebenkriegsschauplatz, den ich lediglich wegen der skurrilen Begründung interessant und erwähnenswert fand
In der Regel wird eine Vereidigung natürlich nicht vergessen und dass sich ein Soldat weigert, den Eid abzulegen dürfte die absolute Ausnahme sein.
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schlammtreiber

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Antw:Informationen zur Verpflichtungserklärung
« Antwort #18 am: 01. März 2018, 12:09:31 »

In der Regel wird eine Vereidigung natürlich nicht vergessen

Wurde sie wahrscheinlich in diesem Fall auch nicht, der Fritze hat das wohl lediglich behauptet weil er spitzgekriegt hat, dass kein "Nachweis" über den Eid in seiner Akte liegt.
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KlausP

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Antw:Informationen zur Verpflichtungserklärung
« Antwort #19 am: 01. März 2018, 12:30:11 »

Den Gedanken hatte ich auch. Kein BS geworden, Antrag auf Dienstzeitverkürzung abgelehnt, daraufhin Akteneinsicht beantragt und dabei festgestellt, daß die Niederschrift über die Vereidigung fehlt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt ...
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Tasty

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Antw:Informationen zur Verpflichtungserklärung
« Antwort #20 am: 01. März 2018, 13:42:26 »

Wurde sie wahrscheinlich in diesem Fall auch nicht, der Fritze hat das wohl lediglich behauptet weil er spitzgekriegt hat, dass kein "Nachweis" über den Eid in seiner Akte liegt.

Doch, wurde sie.
Die Ernennung fand auf dem Übungsplatz beim Schießen zwischen zwei Rennen statt, abends in der Unterkunft nach dem Waffenreinigen hat lediglich der Spieß noch den Papierkram gemacht, eine Vereidigung gab es nicht.
Und darum gab es natürlich auch keine Niederschrift über eine Vereidigung in der Akte. Was es nicht gab kann man nicht protokollieren.
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Andi

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Antw:Informationen zur Verpflichtungserklärung
« Antwort #21 am: 01. März 2018, 19:00:00 »

Tasty, du warst damals nicht zufällig der Kläger? ;)
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