Lieber Fragensteller,
erst einmal, Sie sind nicht versetzt worden, sondern vorübergehend zum Dienst an einer anderen Stelle abgeordnet. Wären Sie versetzt oder kommandert worden, dann hätten Sie darüber einen schriftlichen Bescheid (im ersten Fall vom BAPers, im zweiten Fall von Ihrer Einheit) erhalten müssen.
Von hier aus betrachtet, sind es ja nun drei unterschiedliche Sachverhalte, die Sie belasten:
1. Die Erkrankung Ihrer Eltern, die Sie pflegen.
2. Ihre finanzielle Situation mit Gehaltspfändung.
3. Der offenkundig ausgeräumte Verdacht, Sie hätten Wehrmaterial Ihres Zugriffs aus der Waffenkammer entwendet und Ihr derzeituger Einsatz im Bataillonsstab/S 4.
Alles drei zusammen kann natürlich schon belasten. Allerdings sollten Sie diese Belastungen und ihre Folgen bei denen andressieren, die Ihnen helfen können:
1. und 3. Hierfür ist Ihr erster und wichtigster Ansprechpartner Ihr Kompaniechef/Disziplinarvorgesetzter. Bei ihm sollten Sie ein Gespräch in eigener Sache anmelden, für das Sie sich dann gut vorbereiten. Sprechen Sie mit ihm über Ihre familiäre Belastung mit der Sorge und Pflegeunterstützung Ihrer Eltern und welche Folgen dies bei Ihnen hat. Nur Ihr Disziplinarvorgesetzter kann Ihnen ggf. dienstliche Erleichterungen einräumen oder Wege aufzeigen, wie Sie Ihren Dienst mit den Pflegebedürfnissen überein bekommen. Fragen Soie ihn auch, warum Sie nun im S4-Bereich eingesetzt werden, wo doch der Verdacht, Sie hätten Wehrmaterial aus der Waffenkammer entwendet hätten, ausgeräumt ist. Tragen Sie ihm vor, dass Sie natürlich gerne wieder Dienst in der Waffenkammer tun möchten.
2. Für diese Frage ist der Sozialdienst zuständig, den Sie diesbezüglicheinschalten sollten.
In Bezug auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Sie spüren: Hier ist tatsächlich der Truppenarzt für Sie zuständig. Wenn Sie meinen, dass er Ihre Beschwerden nicht so ernst genommen hat, dass er eine fachmedizinische Begutachtung verordnet hat oder Ihnen anderweitig hilft, haben Sie doch die Möglichkeit, bei seinem Leiter SanVersorgungszentrum Wehrbeschwerde einzulegen. Der wird sich Ihres Falls dann schin annehmen.