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Autor Thema: Widerspruch gegen Beurteilung einlegen  (Gelesen 3956 mal)

wasabi86

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Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« am: 22. Februar 2018, 08:46:52 »

Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern habe ich meine Eignungsfestellung in die Laufbahn der Feldwebel im Sanitätsdienst abgeschlossen, allerdings habe ich keine Feldwebeleignung erhalten sondern eine Eignung als Unteroffizier. Das Dilemma ist jedoch, dass mein Beruf nicht mit der Laufbahn der Unteroffiziere vereinbar ist, sondern nur für die Feldwebellaufbahn geeignet ist. Mir wurde daraufhin angeboten in der Unteroffizierslaufbahn eine erneute med. Ausbildung zu machen, die meiner bereits vorhandenen Ausbildung gegenüber jedoch minderwertig wäre. Der Einplanungsoffizier hat bei der Sachlage dann sofort nach seiner Meinung von einer Einstellung abgeraten wonach ich dann auch von meiner Bewerbung zurückgetreten bin.
Nun habe ich allerdings 2 Fragen an die Forumsmitglieder.

1. Hätte ich die Chance eine Neubeurteilung zu beantragen wenn ich denke das eine Fehleinschätzung im Eignungsgespräch stattfand?

Sachlage:
Ich wurde wiederholt gefragt warum ich als Gesundheits- und Krankenpfleger nicht ausserhalb der Bundeswehr arbeiten möchte und dort versuche meine angestrebten Weiterqualifikationen zu erreichen. Da habe ich mir gedacht, naja die Bundeswehr ist ein attraktiver Arbeitgeber und sucht Fachkräfte in meinem Beruf (bei der Bw zzt. eine Mangelverwendung). Ich bin eine Fachkraft und gut in dem was ich mache und ich denke das ich dadurch der Bw einen Wert erbringen und die Bw mir indem sie mir einen weniger komplizierten Bereich zur Weiterqualifikation bietet als es im zivilen Bereich möglich wäre. Irgendwann wusste ich nicht mehr was ich auf diesen wiederholten Fragen  noch antworten sollte.

Zusätzlich hatte ich im Gespräch angegeben das ich stressbelastbar bin und in Extremsituationen die Ruhe bewahre (z.B. bei einer Reanimation, welche ca. 1-2/Woche durchführe). Daraufhin wurde ich gefragt wie ich das Sresslevel im Moment einschätze, ich sagte, auf 7 v. 10 von mir schon hoch bewertet. Die Prüfer sagten jedoch nein es muss höher sein ihre Augen sind gerötet das ist ein Zeichen auf hohen Blutdruck. Ich verneinte dies und sagte das ich denke es sei eine Bindehautentzündung, diese Antwort fand kein Gehör.
Wieder zuhause hat sich dann  Bindehautentzündung bestätigt zusätzlich noch eine Sinusitis, welche sich auch schon im Gespräch bemerkbar gemacht hat.

2. Wie ist die Chance das, wenn ich mit der mir ausgestellten Eignung, in die Truppe gehe und der Spiess mir eine Empfehlung für die Feldwebellaufbahn schreibt nachträglich auf die Feldwebellaufbahn zu wechseln?

Ich wäre über fundierte Antworten sehr dankbar.

Vielen Dank und kameradschaftliche Grüße.
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KlausP

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #1 am: 22. Februar 2018, 09:13:00 »

Ich würde Ihnen raten, die angebotene Stelle nicht anzunehmen sondern sich in zwei Jahren neu zu bewerben - falls die Bw dann überhaupt noch eine Option für Sie ist. Ob ein späterer Laufbahnwechsel klappt kann Ihnen nämlich niemand garantieren. Einen Widerspruch gegen die Entscheidung können Sie ja versuchen, aber der wird eher nichts bringen.

Zitat
... der Spiess mir eine Empfehlung für die Feldwebellaufbahn schreibt nachträglich auf die Feldwebellaufbahn zu wechseln? ...

Der Spieß hat damit wenig bis nichts zu tun.
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wolverine

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #2 am: 22. Februar 2018, 10:10:57 »

Die von Ihnen monierte "Fehleinschätzung" ist genau das, was im KarrC bewertet werden soll und dieser Bereich ist gerade nicht von anderen überprüfbar. Erfolgversprechend ist eine Beschwerde, wenn Sie formale Mängel im Ablauf nachweisen können.
Hier passen einfach Selbst- und Fremdwahrnehmung nicht überein. Das ist halt so und Bewerbungssituationen immanent.

Das festgestellte Testergebnis - hier bzgl. Fw-Laufbahn negativ - ist zwei Jahre bindend und da hilft auch keine Empfehlung "aus der Truppe". Und wenn neu getestet wird, muss man wieder in´s KarrC. Geht auch dieser Test negativ aus, ist man aber an die abgegebene Verpflichtung in der Uffz-Laufbahn gebunden.
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Ralf

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #3 am: 22. Februar 2018, 12:10:19 »

Im Zentralerlass C1-1355/0-5020 ist geregelt, wie bei LfbWechslern zu verfahren ist.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die für die beantragte Laufbahn und die vorgesehene Verwendung nicht geeignet sind, fordert BAPersBw IV die nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte bzw. den nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten auf, innerhalb einer festgesetzten Frist Stellung zu nehmen. Verzichtet die bzw. der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte auf die eingeräumte Möglichkeit einer ergänzenden Stellungnahme, hat sie bzw. er dies gegenüber BAPersBw IV schriftlich zu erklären.
Wird die Bewerberin oder der Bewerber nicht in eine Laufbahn der Feldwebel eingeplant, hebt BAPersBw IV die vorhandene Reservierung im Vakanzenmanagement auf. In einem Folgeschritt prüft BAPersBw IV auf der Grundlage des vorliegenden Ergebnisberichtes alternative und ggf. ergänzende Einplanungsmöglichkeiten in einer Laufbahn der Fachunteroffiziere bzw. der Mannschaften, dies auch UTB- und AVR-/dienstbereichs-/verwendungsbereichs- und werdegangsübergreifend. Die Entscheidung zur Zulassung in die Laufbahn der Feldwebel bzw. der Fachunteroffiziere sowie für die Einplanung in eine Mannschaftslaufbahn trifft abschließend BAPersBw IV. Die Entscheidung ist der Bewerberin oder dem Bewerber durch den Stammtruppenteil aktenkundig zu eröffnen.
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wolverine

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #4 am: 22. Februar 2018, 12:29:19 »

D. h. man muss dann nicht mehr in´s KarrC zur Eignungsfeststellung?
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Ralf

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #5 am: 22. Februar 2018, 13:14:10 »

Wenn der nh Vorg. trotzdem eine Eignung sieht und das BAPersBw dem zustimmt, dann nicht.
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wolverine

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #6 am: 22. Februar 2018, 16:02:42 »

Ok, Danke. Das ist aber neu? Oder wird das nur sehr selten praktiziert?
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KlausP

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #7 am: 22. Februar 2018, 16:06:18 »

Das scheint recht neu zu sein und soll mMn die Prüforganisation entlasten, weil Laufbahnwechsler nicht mehr unbedingt geprüft werden müssen. Beim Laufbahnwechsel von der Mannschafts- in die Unteroffizierlaufbahnh ist das wohl schon etwas länger so.
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KlausP

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #8 am: 22. Februar 2018, 16:09:06 »

Ach so, noch vergessen: Zum Ausbildungseignungstest für die Fachdienstlaufbahnen müssen Laufbahnwechsler trotzdem noch.
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BSG1966

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« Antwort #9 am: 22. Februar 2018, 16:11:06 »

gestern habe ich meine Eignungsfestellung in die Laufbahn der Feldwebel im Sanitätsdienst abgeschlossen, allerdings habe ich keine Feldwebeleignung erhalten sondern eine Eignung als Unteroffizier. Das Dilemma ist jedoch, dass mein Beruf nicht mit der Laufbahn der Unteroffiziere vereinbar ist, sondern nur für die Feldwebellaufbahn geeignet ist. Mir wurde daraufhin angeboten in der Unteroffizierslaufbahn eine erneute med. Ausbildung zu machen, die meiner bereits vorhandenen Ausbildung gegenüber jedoch minderwertig wäre.

Der Rat, die minderwertige Laufbahn nicht einzuschlagen, ist vollkommen richtig.

Letztendlich wird bei der Eignungsfeststellung nicht NUR die fachliche Qualifikation berücksichtigt. Diese haben Sie ja offensichtlich ausreichend. Jedoch haben wohl andere Aspekte mitgespielt, die den Beurteilenden den Eindruck vermittelt haben, dass Sie nicht geeignet sind, die Anforderungen Feldwebel adäquat zu erfüllen. Dies können Sie annehmen, können Sie aber auch sein lassen. Fakt ist, die Eignung besteht weiterhin und Sie können sich später neu bewerben.

Zu allem anderen haben meine Vorredner sich bereits geäußert.
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Ralf

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #10 am: 22. Februar 2018, 17:05:59 »

Das gab es schon immer. Allerdings inwieweit das auch (in der Praxis) umgesetzt wird, weiß ich nicht.
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Rollo83

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #11 am: 22. Februar 2018, 17:28:00 »

Finde ich beeindruckend wie dann in einem Btl der Kommandeur einem Soldaten die Feldwebeleignung zusprechen will den er vielleicht nur 1-2 mal gesehen hat, naja.
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Ralf

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #12 am: 22. Februar 2018, 17:40:19 »

Auf den verschiedenen Bewertungsebenen fußt auch das Beurteilungssystem. Das ist ja nun nicht wirklich neu.
Den Chef das noch einmal bestätigen zu lassen macht ja auch keinen Sinn. Und ein Btl-Kdr kann sich auch mit dem Soldaten unterhalten und sich in den nächsten Tagen überzeugen. Er muss nicht in 5 Minuten urteilen.

Aber wie man es festlegt, ists verkehrt. Da wird immer gesagt, die Truppe hat zu wenig Mitspracherecht. Nun gibt man es der Truppe, ist auch wieder ein Haar in der Suppe.
Aber dass in 2 Tagen eine Fw-Eignung von völlig fremden Menschen festgestellt wird, das war ja anfangs auch undenkbar und wurde durch die Vorgesetzten heftig angegangen. Nun hats sich eingebürgert und es ist andersherum falsch.
Ja wie denn nun?  ;D
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FoxtrotUniform

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« Antwort #13 am: 22. Februar 2018, 17:56:31 »

Die externe Prüfung finde ich nach wie vor unabdingbar, um eine hinreichende Objektivität zu schaffen (sie fehlt stellenweise jedoch, zum Beispiel milFD zu TrD). Weiteren Spielraum über diese Regelung zu schaffen ist dennoch ein gutes Instrument für die Truppenführer.

Was ich kritisiere ist, dass externe Bewerber oft gegenüber Laufbahnwechslern bevorzugt wurden.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Ralf

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #14 am: 22. Februar 2018, 19:56:49 »

Ist das so? Inwiefern bevorzugt?
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