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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Widerspruch gegen Beurteilung einlegen  (Gelesen 3917 mal)

S1NCO

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #15 am: 22. Februar 2018, 20:13:30 »

Verstehe ich auch nicht ganz @Ralf.
Laufbahnwechsler können sich ja ebenso wie Bewerber auf Einstellungsdienstposten einplanen lassen.
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FoxtrotUniform

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #16 am: 22. Februar 2018, 21:02:29 »

Die Truppe hatte häufig das Problem, dass lieber ein Regenerant eingestellt wurde, anstatt einen Laufbahnwechsler (Feldwebel allgFD) aus den eigenen Reihen auf einen DP zu bringen.
Ob das noch aktuell ist vermag ich nicht zu sagen.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

S1NCO

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #17 am: 22. Februar 2018, 21:09:07 »

Gibt jetzt mit dem E-Recruiting ein adäquates Mittel um seine eigenen Soldaten auf die DP´s zu kriegen.
Ist aber auch erst seit kurzem auf diesem einfachen Weg möglich.
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Ralf

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #18 am: 23. Februar 2018, 04:15:04 »

Ich denke, das Problem ist eher ein anderes. Die DP werden/müssen teilweise sehr weit im voraus ausgeschrieben werden. Das kann in einzelnen Werdegängen 5 Jahre vor Dienstantritt sein. Und dann ist da ein Ungedienter eingeplant. Kommt nun irgendwann ein LfbW, dann sind die DP schon nachbesetzt und gefühlt wird einem Ungedienten der Vorrang eingeräumt.
Man konnte auch im alten Vakanzenmanagement eine Truppenwerbung eingeben. Aber auch hier war eine Gleichheit zwischen Ungedientem und LfbW. Erst wenn der Eignungstest erfolgreich geschafft war, war die Einplanung verbindlich. Ein Ungedienter hatte ja auch nach dem Beratungsgespräch beim KarrBer keine verbindliche Zusage bekommen.
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Rollo83

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #19 am: 23. Februar 2018, 06:30:22 »

Also ein 2 tägiges Testverfahren oder wenn man den Arzt und Sport weg lässt und dann "nur" ein eintägiges Testverfahren mit verschiedenen Stationen wie computerbasierte Testverfahren und auch Gespräche mit einem Psychologen mit einem oder mehrere Gespräche eines Kommandeurs zu vergleichen ich weiß nicht so recht.
Generell finde ich solche Testverfahren wie es die Bundeswehr macht und wie es eigentlich auch jede größere Firma macht angebracht.

Übrigens finde ich das System bei der Beurteilung genau so "komisch": Ich kann mich da noch an meine erste Beurteilung erinnern, das war ein nettes und kurzes Gespräch mit meinem damaligen Kommandeur und es war das erste und letzte Gespräch. Die Beurteilung war top aber ob der Kommandeur sich da wirklich ein Bild von mir persönlich machen konnte lass ich mal dahin gestellt. Gut, der Chef hat natürlich die Vorarbeit geleitstet keine Frage. Ich weiß natürlich das ein Kommandeur zeitlich sehr eingebunden ist.
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miguhamburg1

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #20 am: 23. Februar 2018, 08:04:39 »

@ Rollo, dieses Thema so zu diskutieren, ist doch wirklich müßig.

Fakt ist, dass jedes von Menschen durchgeführte Bewertungsverfahren fehlerbehaftet sein kann. Es kann dabei also niemals um Objektivität gehen, sondern einer solchen Objektivität möglichst nahe zu kommen.

Dass die Beurteilungen durch den Disziplinarvorgesetzten und dessen Vorgesetzten qualitativ sehr unterschiedlich sind (auch wenn die formalen Vorgaben eingehalten werden), ist eine Binsenweisheit. Weil eben der angelegte Maßstab jedes Vorgesetzten unterschiedlich ist, ist dann auch die zuerkannte Wertung desselben dienstlichen Verhaltens und derselben dientslichen Leistung ggf. auch unterschiedlich. Mit anderen Worten: Es gibt bei den Beurteilern "harte Hunde" und eher "weiche Seelen". Hier kommt dann dem nächsthöheren Vorgesetzten die Aufgabe zu, für Ausgleich in den Vergleichsgruppen zu sorgen. Und dennoch gibt es bei diesem Verfahren eben auch die Gefahr, dass Soldaten mit exorbitant guten Beurteilungen "durchgedrückt" werden, einfach, weil sie dem individuellen "Wunschtypen" von Chef und Kommandeur entsprechen.

Dagegen ist das Einstellungsverfahren bei den KC und dem ACFüKrBw dann doch deutlich neutraler und kommt der Objektivität schon näher. Denn erstens ist dieses Verfahren hoch standardisiert, sowohl bei den eingesetzten Testverfahren, als auch den kommunikativen und sportlichen Aufgabenstellungen. Diese Standardisierung führt eben schon einmal zu objektivierten und vergleichbaren Ergebnissen. Zum anderen sind aber auch die Beurteiler im Wahrnehmen und Beurteilen geschult und damit gegen Beurteilungsfehler doch deutlich besser gerüstet als der "Normalmensch". Schließlich sind in den Prüfgruppen immer auch Psychologen und damit Fachleute bezüglich der Personalauswahl integriert.

Also, ich halte die Beurteilungsergebnisse in den KC/ACFüKr im Durchschnitt für deutlich objektivierter, qualifizierter und nach den wissenschaftlichen Gütekriterien einfach besser, als die in der truppe angefertigten Beurteilungen von Soldaten.
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Rollo83

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #21 am: 23. Februar 2018, 08:51:00 »

@ migu

Ist doch im Endeffekt genau die gleiche Ansicht die ich auch vertrete.
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F_K

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #22 am: 23. Februar 2018, 08:51:29 »

Zitat
Also, ich halte die Beurteilungsergebnisse in den KC/ACFüKr im Durchschnitt für deutlich objektivierter, qualifizierter und nach den wissenschaftlichen Gütekriterien einfach besser, als die in der truppe angefertigten Beurteilungen von Soldaten

Die Aussage hört sich "gut an", ist aber inhaltlich nicht zutreffend.

In den KC / ACFüKr geht es darum, eine Prognoseentscheidung für eine Laufbahneignung zu treffen, bei Beurteilungen in der Truppe geht es darum, TATSÄCHLICHE Leistungen von Soldaten auf dem konkreten Dienstposten zu beurteilen.

Es geht also um zwei Verfahren, die völlig unabhängige Dinge messen - auch wenn es beides mal um Menschen geht.
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miguhamburg1

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #23 am: 23. Februar 2018, 08:54:30 »

@ F_K,

ich habe auch nirgendwo behauptet, dass dieselben Dinge gemessen werden. Ich habe lediglich über die Qualität der Messergebnisse gesprochen, die aus den genannten Gründen einfach unterschiedlich sind.

Diesen Unterschied hätten Sie allerdings auch verstehend lesen können.
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F_K

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #24 am: 23. Februar 2018, 09:09:11 »

Diese Aussage wäre dann aber eine Binse, so ungefähr wie:

- die Qualität einer Gewichtsmessung ist im Referenzlabor größer als in der Arztpraxis als "im Gelände".

Zwar sachlich zutreffend, aber völlig sinnentlehrt, weil die "Messung im Gelände" eben NICHT im Referenzlabor durchgeführt werden kann.

Wie macht es denn die "Industrie"?

Die macht ein, ggf. zwei Bewerbungsgespräche nach der Vorauswahl über Unterlagen - ACs werden auch nur für "OAs" gemacht.
Danach erfolgt ein Beurteilungswesen, dass in der Regel keine "Supervision" durch den nächsten Vorgesetzten kennt.

Die Bundeswehr ist da schon gut aufgestellt.

(die Anteile Sporttest und Arztuntersuchung werden ja nach den gleichen Regeln wie im KC / AC durchgeführt (ausser Lauf statt Rad), wobei Lauf wohl die deutlich bessere Messung für Soldaten ist))
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wasabi86

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #25 am: 23. Februar 2018, 09:41:36 »

Vielen Dank an alle für diese schnellen verwertbaren Antworten, allerdings hätte ich noch zusätzliche Fragen.

1. Habe ich das richtig verstanden dass eine nachträgliche Beförderung/Laufbahnwechsel bei Stellungnahme des Vorgesetzten möglich wäre lt. Zentralerlass C1-1355/0-5020?

2. Welchen Vorgesetzten betrifft das den aus der AGA, Uffz-Lehrgang oder den aus der Stammeinheit?

3. Wie wahrscheinlich ist eine nachträgliche Beförderung zum Fw in meinem Fall über diesen Weg?

Zusätzlich hätte ich noch einen anderen Weg, zu dem ich gerne ihre Meinung hören würde.

Sachverhalt:
Ich bin zusätzl. Reservist, dass habe ich aber im KarrC nicht angegeben, ausser beim Einplanungsoffizier, da ich erst vor kurzem durch mein örtliches SanRgt darauf angesprochen wurde ob ich dazu bereit wäre.
Nun meine Frage, das SanRgt hat den Fw d. R. für mich beantragt, wofür ich lt. SanRgt nur, naja was heisst nur, die Feldwebelprüfung mit Erfolg ablegen muss. Daraufhin meinte der Einplaner ich soll diesen Weg gehen und mich dann noch einmal in 2 Jahren auf Einstellung in die FwLfb zu bewerben. Er meinte dann hätte ich ja den Fw d. R. auf der Schulter und es wäre nahezu unmöglich mir die Fw-Eignung nicht zu geben. Was sagen Sie dazu, ist das korrekt kennen Sie vllt. sogar so einen Fall?

Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie auch für diesen Post eine Antwort für mich hätten.
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F_K

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #26 am: 23. Februar 2018, 10:30:43 »

Müssen FA d. R. Anwärter nicht zur Eignungsfeststellung ins KC - genauso wie die zukünftigen aktiven Kameraden?
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F_K

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #27 am: 23. Februar 2018, 10:33:54 »

Beantworte ich die Frage mal selber:

Zitat
Zusätzlich zu den genannten Vorgaben, müssen Sie, als Anwärter in eine Laufbahn der Feldwebel (Anmerkung - der Reserve), an einem hierfür vorgesehenen Eignungsfeststellungsverfahren, bei dem für Sie zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, teilnehmen.

Du bist bereits "gewogen" und für zu "leicht" gewertet worden - dies gilt natürlich für Aktiv wie Reserve gleichermassen.
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Ralf

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #28 am: 23. Februar 2018, 10:59:10 »

Zitat
1. Habe ich das richtig verstanden dass eine nachträgliche Beförderung/Laufbahnwechsel bei Stellungnahme des Vorgesetzten möglich wäre lt. Zentralerlass C1-1355/0-5020?

2. Welchen Vorgesetzten betrifft das den aus der AGA, Uffz-Lehrgang oder den aus der Stammeinheit?
Die Fragen sind doch nun nicht wirklich ernst gemeint? Mensch, du willst doch Fw werden. Das solltest du doch auf die Reihe kriegen den Beitrag aus dem Erlass richtig zu lesen und auch daraus den Schluss zu ziehen, wer dafür zuständig ist.
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KlausP

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« Antwort #29 am: 23. Februar 2018, 11:05:03 »

Die Disziplinarvorgesetzten in der GA oder in den FA/UA-Bataillonen werden den Teufel tun und dafür eine positive Stellungnahme angeben. Meinem Chef würde ich jedenfalls dringend davon abraten.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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