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Autor Thema: Widerspruch gegen Beurteilung einlegen  (Gelesen 3955 mal)

Ralf

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #30 am: 23. Februar 2018, 12:41:20 »

Eben. Man muss ja auch in der täglichen Arbeit überzeugt haben. Also wenn du einsteigst in eine der dir vorgeschlagenen Laufbahnen stellst du zu gegebener Zeit einen erneuten Antrag, das nennt man dann Laufbahnwechselantrag. Dann wird man im KarrC Bw entscheiden inwieweit man dich erneut testet. Das kann von der kompletten Testung (exkl. San und Sport) bis hin zu nur einem Prüfgespräch gehen. Sollte das Ergebnis von dem abweichen, wofür du dann getestet wurdest, kann der Kommandeur sich für dich ins Zeug legen, wenn er davon überzeugt ist.

P.S. Jetzt weiß ich auch wo eure Irritation herkommt. Ich sprach von der Stellungnahme nach einem Laufbahnwechselantrag, ihr von der ganz normalen Eignungsfeststellung.
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wasabi86

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #31 am: 23. Februar 2018, 17:07:46 »

@F_K
Nach Rücksprache mit dem beordernden Truppenteil muss man als RFA nur eine Laufbahnprüfung im Rahmen eines Laufbahnlehrgangs ablegen, welcher zum Teil als Fernlehrgang via Internet durchgeführt wird.
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KlausP

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Antw:Widerspruch gegen Beurteilung einlegen
« Antwort #32 am: 23. Februar 2018, 17:15:11 »

Und dazu muss man eben auch als RFA vorher getestet werden. Alles andere wäre ja eine Ungleichbehandlung den Bewerbern für die normale Laufbahn gegenüber.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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