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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wiedereinstellung trotz Vorstrafe  (Gelesen 6738 mal)

wolverine

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #15 am: 07. Mai 2018, 21:47:49 »

Sagen Sie einfach, dass der Wolverine aus dem Bundeswehrforum Ihnen das ok gegeben hat.
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KlausP

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #16 am: 07. Mai 2018, 21:51:55 »

Nochmal: Bewerben Sie sich und Sie erfahren es genau. Vorstrafen müssen Sie ja im Bewerbungsbogen wahrheitsgemäß angeben. Dann sieht sich die Einstellungsbehörde den Bogen an und fordert evtl. Unterlagen nach. Bewerber für die Mannschaftslaufbahn müssen ein "Führungszeugnis für Behörden" anfordern, alle anderen Bewerber müssen schriftlich ihr Einverständnis erklären, dass die Bundeswehr eine "unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister" anfordert. Und erst, wenn das alles vorliegt, wird entschieden, ob Sieceingestellt werden oder nicht. Was jemand hier im Forum dazu schreibt, ist rechtlich nicht von Relevanz.
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wolverine

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #17 am: 07. Mai 2018, 22:03:24 »

Und da möchten Sie trotzdem wieder hin? ???
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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #18 am: 07. Mai 2018, 22:06:03 »

Ehrlich? Sie wundern sich, dass man jemandem der es mit Recht und Gesetz nicht so hat, nicht unbedingt eine Waffe in die Hand geben will?

Im Übrigen: Bewerber gibt es in nahezu ausreichender Zahl, da kommt es auf den einen Vorbestraften nicht wirklich an. Das Problem sind eher die Experten, die es nicht 5 Tage weiter als 10km weg von Mutti aushalten und nach 2 Wochen das Handtuch schmeißen.

Den Rest Ihrer unqualifizierten Auslassungen lasse ich mal lieber unkommentiert...
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KlausP

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #19 am: 07. Mai 2018, 22:08:30 »

Zitat
... Dies kommt alles noch aus der Wehrpflicht Zeit. ...

Das ist sowas von falsch! In dem von Ihnen in's Spiel  gebrachten Paragraphen geht es ausschließlich um die Einstellung von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Grundwehrdienstleistende waren davon nie betroffen und die wurden auch mit Vorstrafen zum Pflichtwehrdienst einberufen.

Der Rest Ihres Beitrags ist purer Schwachsinn und keines weiteren Kommentars würdig. Das war es dann auch meinerseits mit der Kommunikation mit Ihnen.
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wolverine

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #20 am: 07. Mai 2018, 22:23:55 »

Ich frage mich immer noch, warum Sie zu den Weicheiern zurückmöchten und etwas verteidigen, was Sie ofensichtlich ablehnen. :-\
Wenn zwei sich gegenseitig nicht möchten, ist doch auch alles gut.
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IcemanLw

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #21 am: 07. Mai 2018, 22:37:40 »

Die Begründung kommt beim Gespräch sicherlich gut
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KillBurn93

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #22 am: 07. Mai 2018, 22:38:28 »

Mag Mal bitte jemand dicht macht und den Troll rauswerfen? ::)
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ulli76

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #23 am: 07. Mai 2018, 22:41:45 »

Bewirb dich doch einfach. Sag, dass der Anwalt (wolverine ist ja Rechtsverdreher) vom Bundeswehrforum gesagt hat, dass das klar geht und gibt auf die Frage, warum du zurück willst, genau DIE Antwort.
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Wolfram

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #24 am: 07. Mai 2018, 22:46:44 »

Nicht vergessen: Die Bundeswehr bekommt bei Feldwebelbewerbern eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
Bei der Mannschaftslaufbahn und FWDL nicht?
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Schnolle

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #25 am: 07. Mai 2018, 23:01:21 »

Ich glaube Martin und die Bundeswehr passen nicht so gut zusammen.
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wolverine

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #26 am: 07. Mai 2018, 23:06:46 »

Noch einmal: warum möchten Sie dann unbedingt zurück zu diesem Hort von Weicheiern, Sesselfurzern, Offizieren und Unteroffizieren? Nur weil Sie Angst haben? Und die Weicheier passen beim Bund auf Sie auf?

Gehen Sie halt auf den Schulhof oder ins Gefängnis und beweisen sich dort. Vor wem auch immer. Oder suchen sich etwas anderes, was passt. Oder bewerben Sie sich einfach und tragen eine Ablehnung wie ein Mann. Oder vielleicht haben Sie sogar Glück und werden sogar genommen.
Aber hier einen Abend nur rumjammern und hahnebüchenen Blödsinn verzapfen ist doch nur noch peinlich.
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TomTom2017

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #27 am: 07. Mai 2018, 23:23:44 »

Nicht vergessen: Die Bundeswehr bekommt bei Feldwebelbewerbern eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
Bei der Mannschaftslaufbahn und FWDL nicht?

Doch, auch bei der Mannschaftslaufbahn und FWDL (für SaZ: § 37 Abs. 3 SG und für FWDL: § 58b Abs. 2 i.V.m. § 37 Abs. 3 SG)
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KillBurn93

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #28 am: 08. Mai 2018, 05:29:54 »

Eigentlich hat Deutschland nicht Mal eine Armee.
Darf ich vorstellen? Wir sind die 3. Kohorte der 9. Legion des heiligen römischen Reichs.
Es besteht auch noch die Ordnung des Kaiserreichs und wir werden nicht von Menschen sondern von Reptiloiden regiert.
*Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten*
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LwPersFw

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Antw:Wiedereinstellung trotz Vorstrafe
« Antwort #29 am: 08. Mai 2018, 06:47:55 »


Man muss die Bundeswehr von den 90 % Offizieren "säubern"


Wenn Sie sich weiter beleidigend äußern... mache ich zu.

Bei mir hat Toleranz Grenzen denn... "gesäubert" wurde in der dt. Geschichte schon einmal...

Und wenn Sie eine rechtssichere Antwort haben wollen... gehen Sie zu einem Anwalt...
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