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Autor Thema: Familienzuschlag Stufe 2 - eventuell falsche Berechnung  (Gelesen 6134 mal)

masterslain

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Hallo liebe Foruem Mitglieder,
ich habe den Verdacht, dass das BVA meinen Familienzuschlag falsch berechnet hat und möchte mir noch einmal Sicherheit verschaffen, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.

Erst einmal zu meiner Person.

Ich bin 30,  SAZ, Besoldung A5Z, ledig, wohne sei 2011 mit meiner Freundin in einer eigenen Wohnung. (diese ist auch annerkannt)
Im März 2014 ist unsere 1. Tochter zur Welt gekommen, sie lebt in unserer gemeinsamen Wohnung.

Seit dem erhalte ich:

FamZ St. 1   139,18 EUR
FamZ Kind    124,34 EUR

Seit April 2017 beziehe ich zusätzlich das Kindergeld für unsere 1. Tochter (40h Woche - SAZV).

Im Januar 2018 kam unsere 2. Tochter zur Welt. Ich habe jetzt im April die Nachzahlung erhalten und bin bei genauerer Betrachtung stutzig geworden und habe darauf hin angefangen mit recherchieren.

Ich erhalte demnach ab Januar 2018

FamZ St. 1   139,18 EUR
FamZ Kind    259,41 EUR
+ Kindergeld Kind 1+2 von der Bundesfamilienkasse

Der FamZ Kind passt - meiner Rechnung nach.

Nun zu meiner Frage, denn was mich stutzig macht ist der FamZ St. 1 - mir würde doch gem. §40 Abs. Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz der FamZ St. 2 zu stehen, da ich ja gemäß Abs. 2 "Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören Soldaten der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht" erfüllen.

Auf Nachfragen bei Kameraden bekam ich nur die Antwort: " für Stufe 2 musst du verheiratet sein."
Das ist natürlich eine Aussage mit der ich "was Anfangen" kann...desshalb wende ich mich vertrauensvoll an das Forum, ich hoffe jemand kann mir sachkundige Auskunft geben, damit ich ein Grundlage habe um eventuell Einspruch beim BVA gegen den FamZ einzulegen.

Vielen Dank vorab.         


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Al Terego

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Antw:Familienzuschlag Stufe 2 - eventuell falsche Berechnung
« Antwort #1 am: 10. April 2018, 20:24:51 »

Das passt schon. Der FamZ St. 1 wird für die zwei Kinder um den FamZ Kind für sei Kinder ergänzt. Ist tatsächlich etwas verwirrend, aber wenn Du den FamZ St. 2 bekommen würdest, dann verringert sich der FamZ Kind um den entsprechenden Betrag für ein Kind.

Im Ergebnis kommt der gleiche Betrag heraus.
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masterslain

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Antw:Familienzuschlag Stufe 2 - eventuell falsche Berechnung
« Antwort #2 am: 10. April 2018, 21:51:29 »

Ich bin davon ausgegangen das Stufe 1 nur bezahlt wird, wenn das Kind bzw. die Kinder dauerhaft in meiner Wohnung aufgenommen sind.

Den FamZ Kind erhält man doch unabhängig davon, ob die Kinder bei einem leben oder nicht.

Stufe 1 (§ 40 Abs.1) 139,18 Euro - brutto    
Stufe 2 (§ 40 Abs.2) 258,15 Euro - brutto

sieht man sich § 40 Abs.2 an, so würde sich doch ein Anspruch bei mir ergeben.

Ist tatsächlich etwas verwirrend, aber wenn Du den FamZ St. 2 bekommen würdest, dann verringert sich der FamZ Kind um den entsprechenden Betrag für ein Kind.
     
Warum verringert sich dann der FamZ Kind? Hat denn das eine was mit dem anderen zu tun?

Viele Grüße
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benba

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Antw:Familienzuschlag Stufe 2 - eventuell falsche Berechnung
« Antwort #3 am: 10. April 2018, 22:02:28 »

Du bekommst nicht Stufe 1 und 2 sondern lediglich Stufe 1 oder 2.
Bei Heirat und anschließender Niederkunft heißt das, du wechselst von Stufe 1 in 2.

Oder anders gesagt Stufe 2 setzt sich aus Stufe 1 + Kind zusammen.
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masterslain

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Antw:Familienzuschlag Stufe 2 - eventuell falsche Berechnung
« Antwort #4 am: 10. April 2018, 22:09:09 »

Mir ist klar, dass ich nicht Stufe 1 und 2 gleichzeitig bekommen kann  ;)

Die ürsprüngliche Frage war ja, ob ich statt der 1 die ich jetzt aktuell erhalte, Anspruch auf 2 habe --> aus oben genannten Gründen.

Ich habe die Fragestellung vielleicht ungünstig gewählt.  :-\

Wo steht das man für die 2 verheiratet sein muss?  In § 40 Abs.2 Bundesbesoldungsgesetz steht davon als Vorraussetzung zum Erhalt von Stufe 2 jedenfalls nichts.

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LwPersFw

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Antw:Familienzuschlag Stufe 2 - eventuell falsche Berechnung
« Antwort #5 am: 10. April 2018, 22:43:46 »

§ 40 Stufen des Familienzuschlages

(1) Zur Stufe 1 gehören:

( ... )

4.
andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht ( ... )


(2) Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamten, Richter und Soldaten der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht...


Zu Absatz (2) führt dann Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1) BBesG aus:

"Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 118,97 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 370,69 Euro."


Allgemein zum FamZ:

"3.2 Besoldungsberechtigte mit Anspruch auf Familienzuschlag Stufe 1 und Anspruch auf Familienzuschlag für Kinder

Besoldungsberechtigte, die Anspruch auf den Familienzuschlag Stufe 1 und auf den Familienzuschlag für Kinder haben, erhalten sowohl den Familienzuschlag der Stufe 1 als auch den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und den weiteren Stufen

(kinderbezogener Teil des Familienzuschlags - KFZ -).

Die Stufe für den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder:

Für das erste berücksichtigungsfähige Kind = Stufe 2, d.h. Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und Stufe 2;

Für das zweite berücksichtigungsfähige Kind = Stufe 3, d.h. Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 2 und Stufe 3 usw.

Die Kinder können dann im Familienzuschlag für Kinder berücksichtigt werden, wenn dem Besoldungsberechtigten Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 oder 65 EStG, bzw. der §§ 3 oder 4 BKGG zustehen würde."
« Letzte Änderung: 11. April 2018, 00:12:56 von LwPersFw »
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Al Terego

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Antw:Familienzuschlag Stufe 2 - eventuell falsche Berechnung
« Antwort #6 am: 10. April 2018, 22:46:38 »

Warum verringert sich dann der FamZ Kind? Hat denn das eine was mit dem anderen zu tun?

Weil das Ganze auf unseren Gehaltsmitteilungen ziemlich ungünstig/missverständlich dargestellt ist.

Stufe 1 ist der Zuschlag für verheiratet/Lebenspartnerschaft
Stufe 2 setzt sich zusammen aus dem Zuschlag für verheiratet/Lebenspartnerschaft + 1 Kind
Zuschlag Kind besteht dann aus den Zuschlägen für das 2., 3. ... usw. Kind

Auf Deiner Gehaltsmitteilung (wie vermutlich auch bei allen anderen Soldaten) wurden Kind 1 und 2 in dem Zuschlag Kind zusammengefasst. Würde dort die Stufe 2 stehen, dann bestünde der Zuschlag Kind nur aus dem für ein Kind (also Dein zweites).

In der Summe kommt der gleiche Betrag raus.
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LwPersFw

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Antw:Familienzuschlag Stufe 2 - eventuell falsche Berechnung
« Antwort #7 am: 11. April 2018, 01:41:31 »

Hier...www.bundeswehr.de...wird es auch erläutert:

"Familienzuschlag

Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten und Beamte des Bundes einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse.

Dieser beträgt in der Stufe 1
+ für verheiratete Soldaten und Beamte, sowie Lebenspartnerschaften
+ zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldatinnen/Beamtinnen oder
+ Ledige Soldaten/Beamte mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz

139,18 Euro.


In der Stufe 2, das sind Soldaten der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht, beträgt der Familienzuschlag

258,15 Euro.

Anm. von mir :
Gezahlt wird hier: Betrag Stufe 1 + 118,97 € für das 1. Kind (Stufe 2)
Gesamt dann die 258,15 € + ggf. der u.a. Erhöhungsbetrag



Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 118,97 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 370,69 Euro gewährt.

Anm. von mir:
D.h. für das 2. Kind (Stufe 3) wird gezahlt:
Betrag Stufe 2 + 118,97 €
Gesamt dann 377,12 € + ggf. der u.a. Erhöhungsbetrag



Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 5 um je 5,37 Euro,

ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

in der Besoldungsgruppe A 2 und A3 um je 26,84 Euro,
in der Besoldungsgruppe A 4 um je 21,47 Euro,
in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,10 Euro."



Und dann kommt man auch auf die vom TE genannten 259,41.

118,97+118,97+5,37+16,10=259,41
« Letzte Änderung: 11. April 2018, 01:56:12 von LwPersFw »
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masterslain

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Antw:Familienzuschlag Stufe 2 - eventuell falsche Berechnung
« Antwort #8 am: 11. April 2018, 19:30:35 »

Ich bin davon ausgegangen dass man folgende Zahlung erhält.

    FamZ St. 2    = 258,15 EUR
+  FamZ Kinder = 259,41 EUR
=  Gesamt            517,56 EUR

Vielen Dank für die super Erklärung, so versteht man das auch als Laie.

Dann passt ja der Zuschlag wie in meiner Bezügeabrechnung:

     FamZ St. 1     139,18 EUR
+   FamZ Kinder  259,41 EUR
=   Gesamt         398,59 EUR


Trotzdem finde ich das in der Bezügeabrechnung total verwirrend formuliert, da hier gleich alle Positionen (FamZ Kind) zusammen gefasst wird.

Vielen Dank nochmal für die sachkundige Auskunft
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