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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: OA welche Abzüge erwarten uns  (Gelesen 6192 mal)

KlausP

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Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
« Antwort #15 am: 07. März 2018, 12:49:17 »

... ja genau, die Anreise zum nächsten Lehrgang ...

Zu jedem Lehrgang/ jeder Versetzung werden Ihnen die Reisekosten erstattet. Wenn Sie die Dienstantrittsreise mit der Bahn machen, erhalten Sie vom BWDLZ die entsprechenden Fahrausweise.
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IcemanLw

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Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
« Antwort #16 am: 07. März 2018, 13:01:30 »

Nur nochmal zu den Kosten für die Stube, werden die vom Brutto oder vom Netto abgezogen? Ich würde Grundgehalt eigentlich als Brutto definieren.

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KlausP

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Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
« Antwort #17 am: 07. März 2018, 13:04:39 »

Haben Sie im Forum schon mal nach "Unterkunftspauschale" gesucht?  Siehe letzter Satz in meinem ersten Beitrag.  ::)
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IcemanLw

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Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
« Antwort #18 am: 07. März 2018, 13:24:55 »

Ja das hat aber dank diesem Thread nur noch mehr Fragen aufgeworfen:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,51073.msg526414.html#msg526414

Also das mit Brutto und Netto kann ich nicht entnehmen, aber nochmal mehr Besteuerung wg. einem geldwerten Vorteil?
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Andi

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Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
« Antwort #19 am: 08. März 2018, 16:42:17 »

Bis du 25. bist wird dir der Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) BBesG vom Brutto abgezogen. Wie hoch der ist siehst du hier. Dazu kommt die Versteuerung als Geldwerter Vorteil. Müssten glaube ich um die 50€ sein.

Ansonsten finde ich es toll, dass du dir schon vor deinem Dienstantritt so viele sinnvolle Gedanken machst! Ist mir in dieser Form in den letzten 16 Jahren noch nie begegnet!

Gruß Andi
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Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
« Antwort #20 am: 08. März 2018, 18:29:32 »

Ich versuch einfach nur, dass mich nichts überrascht ;)

Okay gut, also 140 vom Brutto zzgl. 50€. Hab erst gedacht mit den 125€ wie auf der Karriereseite wärs getan :/
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Wüstensand

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Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
« Antwort #21 am: 08. März 2018, 23:19:31 »

Unterm Strich sind die 125€ schon recht realistisch.
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Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
« Antwort #22 am: 10. April 2018, 21:29:19 »

Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?
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Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
« Antwort #23 am: 11. April 2018, 01:55:45 »

Das wurde mir auch gesagt bzw mir wurde gesagt, dass das erstmal kostenfrei ist.

Es ist ja nicht so, dass die paar Euro bei so einem Gehalt sonderlich relevant wären, aber eine Übersicht ist ja trotzdem angenehm.
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Ralf

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Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
« Antwort #24 am: 11. April 2018, 05:24:08 »

Bitte mal die Suchfunktion benutzen, das Thema Unterkunftspauschale, geldwerter Vorteil usw. kommt hier öfters.
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LwPersFw

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Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
« Antwort #25 am: 11. April 2018, 10:59:35 »

Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?

Homepage UniBw...

"Unterkünfte

Während Ihres Studiums werden sie in der Regel auf dem Campus untergebracht sein. Der Studentenfachbereich versucht sein möglichstes um Sie in Einzelbelegung unterzubringen. Leider ist dies nicht immer sofort möglich. Die Stuben sind alle voll möbliert, das heißt Sie müssen bei Ihrer Anreise keine weiteren Möbelstücke mitbringen.

Sie benötigen keine Unterkunft?

Sollten Sie keine Unterkunft benötigen, da Sie sich eine Wohnung in der Nähe der Universität nehmen oder bereits in der nähe Wohnen, teilen Sie dies bitte zeitnah dem Studentenfachbereichsfeldwebel mit. Dieser leitet dann alle nötigen Schritte ein um Sie vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft zu befreien.

Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Unterkunft haben, steht ihnen der Studentenfachbereichsfeldwebel gerne per E-Mail mit Rat und Tat zur Seite."

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Andi

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Antw:OA welche Abzüge erwarten uns
« Antwort #26 am: 11. April 2018, 15:39:13 »

Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?

Die Antwort habe ich schon gegeben:

Bis du 25. bist wird dir der Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) BBesG vom Brutto abgezogen. Wie hoch der ist siehst du hier. Dazu kommt die Versteuerung als Geldwerter Vorteil. Müssten glaube ich um die 50€ sein.

Über 25 hängt es konkret davon ab welche Unterkunftsart du hast (Mannschaften, Unteroffiziere ohne Portepee, Unteroffiziere mit Portepee, Offiziere), welche dann jeweils einen bestimmten Satz kostet. Dazu kommt dann noch der versteuerte Geldwerte Vorteil.
An der UniBw München gibt es maximal den Unterkunftsstandart Unteroffiziere mit Portepee, was dann circa 100€ im Monat plus geldwerter Vorteil sind.

Gruß Andi
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