In Mayen gibt es in der gesamten Kaserne exakt drei Betten. In einem davon schläft der OvWa, die anderen beiden sind in den Arrestzellen. Sie werden also dort definitv nicht in der Kaserne schlafen.
Grundsätzlich sind sie als Verheirateter mit eigenem Hausstand Trennungsgeldberechtigt. Das heißt, die Bundeswehr zahlt ihnen neben einem kleinen Tagessatz und zwei Heimfahrten im Monat auch einen Mietzuschuß, wenn es keine Unterkünfte in der Kaserne gibt. Dieser Mietzuschuß ist von Standort zu Standort unterschiedlich, mit ihm können sie dann später, wenn sie fest am Standort sind, dauerhaft eine kleine Wohnung mieten. Wenn ihre Familie mit umzieht fällt das natürlich weg, dafür erhalten sie einen Zuschuss für den Umzug.
Theoretisch haben sie für die ersten zwei Wochen nach der Versetzung in die neue Einheit Anspruch auf ein Hotel, wenn man ihnen keine Unterkunft stellen kann. In dieser Zeit müssen sie sich dann selbst um eine Unterkunft kümmern, für die zwei Wochen bietet sich so etwas wie eine Pension oder eine Ferienwohnung an.