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Autor Thema: Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren  (Gelesen 5464 mal)

DanielMüller

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Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« am: 07. März 2018, 15:31:08 »

Sehr geehrtes Bundeswehr-Forum,

Folgende Frage liegt mir schwer auf dem Herzen:

Ich, männlich und 17 Jahre alt schließe derzeit meine mittlere Reife ab und möchte ab Juni, wenn ich meinen Abschluss habe unbedingt zur Bundeswehr.

Nun kommt folgendes Problem... Ich bin noch nie polizeilich verurteilt bzw bestraft worden. Allerdings läuft gegen mich schon seit über einem Jahr ein Antragsdelikt wegen Diebstahl (nur polizeilich u. nicht gerichtlich) der zu ziemlicher Sicherheit fallen gelassen wird und nicht weiter rechtlich verfolgt wird. In dem Bewerbungsbogen muss ich warheitsgemäß angeben ob eine Ermittlung gegen mich läuft. Wie wird vorgegangen falls ich mich bewerbe? Wird die Bewerbung solange zurückgestellt bis der Fall abgeschlossen ist oder kann ich trotzdem zum Einstellungstest eingeladen werden und die Einstellung wird dann nur solange zurückgezogen bis der Fall abgeschlossen ist. Empfehlt ihr mir mich trotzdem zu bewerben oder soll ich warten bis der Fall bearbeitet wurde und mich dann hinterher bewerben? 

Mein größtes Problem ist dass ich nach der Schule nicht ewig zuhause rum sitzen will und warte bis ich Meldung von der Polizei bekomme die noch Jahre dauern kann. Gibt es eine Möglichkeit das Verfahren anzukurbeln wenn ich mitteile dass ich zur Bundeswehr gehen möchte und dass evtl beschleunigt wird?

Vielen Dank für eure Hilfe
Mfg
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F_K

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #1 am: 07. März 2018, 15:36:37 »

Habe bitte einen Plan B und C - hier vermutlich eine zivile Ausbildung.

Eine Einstellung bei der BW ist nicht sicher, und wir raten eine Bewerbung min. 1 Jahr vor dem geplanten Eintrittstermin an - da bist Du schon deutlich "drüber".
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KlausP

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #2 am: 07. März 2018, 15:42:00 »

So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist werden Sie nicht eingestellt und voraussichtlich auch nicht zur Eignungsfeststellung eingeladen.
Für welche Laufbahn und für welche Verwendung wollen Sie sich denn bewerben?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DanielMüller

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #3 am: 07. März 2018, 15:43:34 »

Tut mir Leid falls ich mich falsch ausgedrückt habe. Natürlich bin ich mir bewusst, dass eine Einstellung bei der Bundeswehr nichts sicheres ist. Trotzdem bin ich sehr an einer militärischen Laufbahn interessiert. Natürlich ist eine Straftat eine Straftat aber es ist keine wirklich große Sache.

@Klaus:
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KlausP

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #4 am: 07. März 2018, 15:53:19 »

Truppendienst oder allgemeiner Fachdienst? In beiden Fällen ist es extrem spät für eine Bewerbung. Gehen Sie davon aus, dass das zum 01.07. nichts wird, unabhängig von dem laufenden Ermittlingsverfahren. Sie können meiner Meinung nach schon froh sein, bis dahin einen Testtermin zu bekommen.
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DanielMüller

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #5 am: 07. März 2018, 16:01:34 »

Sie haben ja Recht mir gehts es allerdings nicht um Einstellung am 01.07. Eine spätere Einstellung ist kein Problem allerdings wollte ich damit nur vermitteln, dass ich möglichst nach der Schule zum Bund möchte. Was ein Problem werden kann ist wenn ich noch Monate/Jahre auf die Antwort von der Polizei warten muss.
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F_K

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #6 am: 07. März 2018, 16:14:24 »

Verständnisprobleme:

Selbst wenn alles "gut" läuft und Du kein Verfahren "am Hals hättest", klappt es erst in ca. 1 Jahr.

Deshalb jetzt erstmal Ausbildung machen und DANN rechtzeitig bewerben.
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KlausP

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #7 am: 07. März 2018, 16:19:53 »

Es gibt nur wenige 17jährige Bewerber, die tatsächlich eine Feldwebeleignung bekommen. In der Regel scheitern sie beim Psychologen, weil es ihnen an der nötigen Reife fehlt. Immerhin bewerben sie sich für eine Laufbahn als Führer, Ausbilder und Erzieher der ihnen unterstellten Soldaten.
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DanielMüller

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #8 am: 07. März 2018, 17:01:27 »

Falls eine Einstellung als Feldwebel nicht möglich sei, ist ja immernoch ein Einstieg in die Mannschaften möglich. Allerdings ist meine Hauptfrage sie das jetzt mit dem Ermittlungsverfahren abläuft.  Wie gesagt bin noch nie polizeilich in Erscheinung getreten und der Diebstahl ist ein kleiner Delikt der auch nur polizeilich ermittelt wird. Da ich auch nach Verurteilung nicht vorgestraft wäre kann ich doch falls das Verfahren eingestellt wurde bei laufendem Verfahren und Vorstrafe Nein ankreuzen und hab somit doch gleiche Chancen wie alle anderen Bewerber oder etwa nicht?
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reddox

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #9 am: 07. März 2018, 17:13:45 »

Wenn du die Mannschaftslaufbahn anstrebst, so rate ich Dir, mach vorher eine Ausbildung...nach gedienter Zeit stehst du sonst wieder auf dem zivilen Markt und hast nix außer Erfahrung in der Tasche.

Nach beendeter Ausbildung hast du dann zumindest auch bessere Chancen auf die FwLaufbahn.
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KlausP

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #10 am: 07. März 2018, 17:30:00 »

Was verstehen Sie eigentlich jetzt nicht? Wenn im Bewerbungsbogen nach einem laufenden Ermittlungsverfahren gefragt wird sind Sie zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet - und das kann in Ihrem Fall nur "ja" sein. Wer das Verfahren führt istceigentlichistist völlig egal. Werden Sie eingestellt und im Nachhinein kommt raus, dass Sie wahrheitswidrige Angaben gemacht haben, fliegen Sie achtkantig wegen Einstellungsbetrugs wieder raus. Dann brauchen Sie sich auch nicht erneut zu bewerben.
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TomTom2017

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #11 am: 07. März 2018, 18:38:41 »

Wie gesagt bin noch nie polizeilich in Erscheinung getreten und der Diebstahl ist ein kleiner Delikt der auch nur polizeilich ermittelt wird.
Doch, jetzt bist du es. Und ein Vergehen wird in der Regel von der Polizei ermittelt (als Ermittlungshelfer der Staatsanwaltschaft). Über das weitere Vorgehen entscheidet dann die Staatsanwaltschaft. Ob es wirklich so "klein" ist, entscheidet die StA bzw. im Worst-Case das Gericht.

Da ich auch nach Verurteilung nicht vorgestraft wäre
Und das weißt du woher? Das legt das Gericht ganz alleine nach freier Würdigung fest. Ich habe auch schon Ersttäter mit mehr als 90 Tagessätzen verurteilt (= "Vorstrafe") - ja, und es ging auch um Diebstahl. Zwar käme in deinem Fall das Jugendstrafrecht zur Anwendung, trotzdem weiß man das nie...

kann ich doch falls das Verfahren eingestellt wurde bei laufendem Verfahren und Vorstrafe Nein ankreuzen und hab somit doch gleiche Chancen wie alle anderen Bewerber oder etwa nicht?
Vorbestraft wärst du aktuell nicht - das ist korrekt ("Unschuldsvermutung"). Aber es läuft ein Verfahren. Mein Tipp: Wenn das Verfahren schon so lange dauert, nimm doch mal Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und schildere die Dringlichkeit. Aktenzeichen und die ermittelnde Staatsanwaltschaft sollten dir bekannt sein. Vielleicht liegt die Akte einfach nur beim Staatsanwalt rum, weil nicht so dringend, und wird erst später bearbeitet.

Zusammengefasst: Verfahren "ja" ankreuzen, "Vorstrafe" nein. Aber ansonsten bin ich da ganz bei reddox und F_K. Plan B und C zurecht legen und lieber vorher eine Ausbildung machen.

Aber schlussendlich musst du das selbst entscheiden.
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BSG1966

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #12 am: 08. März 2018, 12:32:54 »

Mein größtes Problem ist dass ich nach der Schule nicht ewig zuhause rum sitzen will

...das ist mit Abstand NICHT Ihr größtes Problem, egal.

Wenn Sie nicht zuhause herumsitzen wollen, dann machen Sie doch ne Ausbildung (dann kann man mit höherem Dienstgrad einsteigen) oder nen Job (dann verdient man Geld). Die Bundeswehr kann Ihnen nicht abnehmen, Ihr Leben auf die Reihe zu bekommen.
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Andi

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #13 am: 08. März 2018, 16:47:30 »

Allerdings ist meine Hauptfrage sie das jetzt mit dem Ermittlungsverfahren abläuft.

Die wurde dir schon beantwortet.

So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist werden Sie nicht eingestellt und voraussichtlich auch nicht zur Eignungsfeststellung eingeladen.

Uns das "voraussichtlich" darfst du durch ein "definitiv" ersetzen.

Such dir schnellstmöglich eine Ausbildungsstelle.

Gruß Andi
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KlausP

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Antw:Bewerbung mit laufenden Ermittlungsverfahren
« Antwort #14 am: 08. März 2018, 16:54:38 »

Ich wollte nicht ganz so hart zu ihm sein.   ;)
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